Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Ford Explorer Freunde. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

marokko

Lichtdesigner

  • »marokko« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 167

Vorname: Dittmar

Wohnort: Detmold

Beruf: Lichtdesigner

Ford Modell: XP II

Baujahr: 2001

Motorisierung:: 150 KW

  • Private Nachricht senden

1

Mittwoch, 28. Dezember 2011, 23:23

LKW Zulassung,Pickup,Sonntagsfahrverbot ?????

#denken# Wenn ich ein F 150 PickUp o.ä. mit einer LKW-Zulassung habe ,darf ich dann sonntags nicht mehr fahren.Ich habe jetzt soviel gelesen und bin auch nicht schlauer,kann mir jemand definitiv sagen ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht ?

Ich würde dann gerne auch ein Anhänger ziehen wollen,auch am Wochenende !
:) DITTMAR

XPCowboy

Boardgründer & Dauerschraubär

Beiträge: 6 479

Vorname: Thomas

Wohnort: bei Wolfsburg

Beruf: FfSuS

Ford Modell: XP II

Baujahr: 1996/97

Motorisierung:: 115 KW,OHV

  • Private Nachricht senden

2

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 06:36

Hallo marokko,

Jain,
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t - sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das heißt Du darfst mit Deinem Pickup auch an Sonn- und Feiertagen fahren, nicht jedoch mit einem Anhänger !

Gruß Thomas
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
Was mein XP angeht, bin ich froh wenn mein XP angeht
Lieber Gott beschütze mein Plori vor Unfall, Sturm & Feuer - denn er ist mir teuer

GF-RT 127/128

Schichti

Ex XP Fahrer

Beiträge: 840

Vorname: Holger

Wohnort: Dorste

Beruf: Hausmeister im öffentlichem Dienst

Ford Modell: anderer PKW

Baujahr: 2007

Motorisierung:: 2,5 l TDi

  • Private Nachricht senden

3

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 09:17

Hallo Dittmar

Vielleich hilft Dir das ja weiter.
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
Gruß Holger #wave#
Wer immer tut,was er schon kann,bleibt immer das,was er schon ist. (Henry Ford 1863-1947)

marokko

Lichtdesigner

  • »marokko« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 167

Vorname: Dittmar

Wohnort: Detmold

Beruf: Lichtdesigner

Ford Modell: XP II

Baujahr: 2001

Motorisierung:: 150 KW

  • Private Nachricht senden

4

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 10:21

Gruß Thomas

Das heißt Du darfst mit Deinem Pickup auch an Sonn- und Feiertagen fahren, nicht jedoch mit einem Anhänger !

Jain,
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t - sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
#ehm# Siehste Thomas,da haben wir das komische Wort " JAIN " wieder #ehm# Ich werde mal beim Straßenverkehrsamt vorsprechen,vielleicht wissen die mehr :)
:) DITTMAR

XPCowboy

Boardgründer & Dauerschraubär

Beiträge: 6 479

Vorname: Thomas

Wohnort: bei Wolfsburg

Beruf: FfSuS

Ford Modell: XP II

Baujahr: 1996/97

Motorisierung:: 115 KW,OHV

  • Private Nachricht senden

5

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 11:28

Hier nach muss ich mich korrigieren

Hallo Marokko,

schau mal im Anhang, ist sogar aus Deiner Gegend,
unter Punkt 1.6 steht, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 To. ist und der Anhänger zu Freizeitzwecken genutzt wird, darfst Du auch an Sonn- u. Feiertagen fahren, nur gewerblich eben nicht !

Anhang:

Gruß Thomas
»XPCowboy« hat folgende Datei angehängt:
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
Was mein XP angeht, bin ich froh wenn mein XP angeht
Lieber Gott beschütze mein Plori vor Unfall, Sturm & Feuer - denn er ist mir teuer

GF-RT 127/128

marokko

Lichtdesigner

  • »marokko« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 167

Vorname: Dittmar

Wohnort: Detmold

Beruf: Lichtdesigner

Ford Modell: XP II

Baujahr: 2001

Motorisierung:: 150 KW

  • Private Nachricht senden

6

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 18:40

Hallo Marokko,

schau mal im Anhang, ist sogar aus Deiner Gegend,
unter Punkt 1.6 steht, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 To. ist und der Anhänger zu Freizeitzwecken genutzt wird, darfst Du auch an Sonn- u. Feiertagen fahren, nur gewerblich eben nicht !

Anhang:

Gruß Thomas
#bow# #bow# Na super,1000 Dank Thomas,geht doch ;)
:) DITTMAR

Skipper

Boardbulle

Beiträge: 2 607

Vorname: Harry

Wohnort: Dortmund

Beruf: Polizeibeamter

Ford Modell: XP II

Baujahr: 2001

Motorisierung:: 4.0 V6 SOHC

  • Private Nachricht senden

7

Freitag, 30. Dezember 2011, 11:20

Genau, ist aber noch gar nicht lange so. Habe neulich erst das dazu gehörige Bundesministerialblatt bekommen.
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

"Wer keine Fehler macht, hat noch nie etwas neues ausprobiert" Albert Einstein