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XPCowboy

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1

Donnerstag, 6. März 2014, 22:54

KFZ- Steuer an das Hauptzollamt zu überweisen ...

Hallo Leute,

habt ihr auch schon einen neuen Steuerbescheid für Euer Auto bekommen ?

Ehrlich gesagt habe ich bis heute, als dieser "Steuerbescheid", bzw. Brief in dem steht, das ich die KFZ Steuer unmittelbar an das Hauptzollamt überweisen soll, noch nichts davon gehört.
Aber das kann ja daran liegen, das ich irgendwie in letzter Zeit nicht alles mitbekommen habe #huh#

Der Hammer ist, es steht keine Summe in dem Steuerbescheid, man soll die Summe vom letzten Steuerbescheid überweisen !
Dann steht auch noch drin, das man umseitig die Einzugsermächtigung unterschreiben soll denn man wird ab sofort nicht mehr an die Zahlung der KFZ-Steuer erinnert !

Das Schreiben ist eine reine schwarz-weiss Kopie, Vor- wie auch Rückseite - würdet Ihr das nicht an ein Fake-Schreiben denken ?

Ich habe eben bei der Polizei angerufen und dort gefragt, ob die irgendetwas davon wissen oder ob es sich um ein Fake-Schreiben - also versuchten Betrug habendeln könnte.
Antwort, davon habe ich auch noch nichts gehört, fragen sie mal beim Zoll und geben sie ggf. eine Anzeige auf.

Es sieht zwar wie ein offizielles Schreiben aus, da aber keine genau zu überweisende Summe drin steht, werde ich morgen beim Zoll in Braunschweig anrufen und erfragen ob das Schreiben echt ist !
Ich habe kein Bock XP-Steuern von fast 300 Euro an die falsche Bankverbindung zu überweisen :(

Ich finde es immer noch komisch das ich davon nichts weiss / wusste, nichts gelesen oder im TV erfahren habe #denken#


Gruß Thomas


Auf der Seite vom Zoll.de findet man dann näheres darüber:

Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer

Die Zollverwaltung - Ihr neuer Ansprechpartner ab 2014

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.

Bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind künftig die Hauptzollämter.

Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen wird die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 erfolgen:

Februar: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein
April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Wurde die Aufgabenüberleitung für Ihr Bundesland noch nicht vollzogen, wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer weiterhin an das für Sie zuständige Finanzamt.

Die Daten werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.
Hinweis

In der Übersicht der Ansprechpartner und Kontaktstellen können Sie sich informieren, welches Hauptzollamt für die Festsetzung Ihrer Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist und welche Kontaktstellen für Sie bequem erreichbar sind.

Erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit.
Auch bereits gewährte Vergünstigungen müssen daher nicht neu beantragt werden. Bisherige Verwaltungsvereinfachungen werden weitgehend übernommen.
Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Übergangs der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern auf die Hauptzollämter dazu kommen kann, dass der Lastschrifteinzug oder die Kfz-Steuererstattung um mehrere Wochen verzögert erfolgt. Die Verzögerungen sind auf technische Umstellungsarbeiten zurückzuführen und werden nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten.

Ihre bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz Ihrerseits erhalten.
Die Zollverwaltung wird zunächst intern neue Steuernummern vergeben.
Hinweis

An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind wie bisher bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen.

Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie ab sofort in den Fachthemen.
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Schichti

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2

Freitag, 7. März 2014, 08:26

Hallo Thomas

berichte mal was bei dem Telefonat herausgekommen ist.
Würde mich auch mal interessieren! #up#
Gruß Holger #wave#
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3

Freitag, 7. März 2014, 10:43

Bei uns muss man dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen.
Wer das nicht macht kann das jeweilige Fahrzeug erst gar nicht anmelden ;) :) #denken#
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XPCowboy

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4

Freitag, 7. März 2014, 11:19

Ist seit ein paar Jahren hier auch so,

ich habe den XP jedoch noch in der Zeit davor angemeldet und von mir bekommen die keine Einzugsermächtigung solange ich nicht dazu gezwungen bin :(

Gruß Thomas
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5

Freitag, 7. März 2014, 11:20

Ich war gerade bei einer Kollegin, die für unsere KFZ-Zulassungsstelle verantwortlich ist und wir haben mal beim Hauptzollamt in Braunschweig angerufen. Die Schreiben sind echt, aber es können einige Fehler drauf sein - z.B. falsches KFZ-Kennzeichen. Eigentlich sollten Einzugsermächtigungen, die man in der Vergangenheit dem Finanzamt erteilt hat, weiterhin bestand haben. Da die Hauptzollämter aber beim ab-/einarbeiten der KFZ-Kennzeichen immer schön die Prüfziffer hinter dem Kennzeichen mit abgetippt oder eingelesen haben, passten die Zuordnungen nicht mehr. So ungefähr soll das Problem bei denen momentan aussehen. Deshalb wurden Massenschreiben an viele rausgeschickt.

Die Dame vom Hauptzollamt konnte aber auch nicht zu 100% bestätigen, dass die Überweisung an die richtige Stelle gelangt die dafür zuständig ist, da teilweise falsche Bezirke angegeben wurden sind, die gar nicht für das jeweilige Hauptzollamt der Region zuständig sind. Wenn man pech hat, müsste man dann hinterher telefonieren.

Das einzig sichere was man moment machen kann: Zum Zollamt fahren, das Geld dort einzahlen und gleichzeitig fragen, ob man dort auch gleich ein SEPA-Lastschriftverfahren einrichten kann. So hat man wenigsten eine Quittung in der Hand und überweist nichts in die unendlichen weitern des Zollamts.

@XPCowboy: Thomas, für dich wäre das Zollamt in der Alessandro-Volta-Straße in Wolfsburg die richtige Anlaufstation.

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6

Freitag, 7. März 2014, 11:23

ist in berlin genauso. nur mit einzugsermächtigung. habe meinen vor 2 wochen zugelassen und gleich eine nummer vom zoll erhalten. die haben dann auch die steuern eingezogen. den erstattungsbetrag vom alten bekam ich vom finanzamt.
man kann nicht die Handlungsweise aller Menschen verstehen, aber wenn man es versucht, stößt man schnell an seine Grenzen

XPCowboy

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Freitag, 7. März 2014, 11:24

Danke Basty

für die Informationen.

Eigentlich lächerlich und mal wieder typisch unsere deutschen Ämter.
Ich werde mal dort hin fahren und das vor Ort einzahlen, lasse mir aber noch ein paar Tage Zeit,
in dem Schreiben steht nicht mal zu welchem Datum ich zu zahlen habe :)
Na ja ich weiss das es ende März soweit ist.

Gruß Thomas
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8

Freitag, 7. März 2014, 11:28

Gehört hatte ich davon schon. Werde aber selbstständig keine Überweisung tätigen. Sonst kommt es möglicherweise zu Doppelbuchungen. Es soll sich angeblich für den Bürger nichts ändern. Wenn Überweisungen an die falsche Stelle gehen, kann die Bank das Geld nicht mehr zurückholen.
Eine Einzugsermächtigung ist erteilt und muss ggf. nur übertragen werden.
Gruß Skipper


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9

Freitag, 7. März 2014, 11:53

Also ich werde auch nicht selbstständig tätig werden.Das nächste Zollamt in meiner Nähe wäre ca.40 km von mir entfernt.Einfache Fahrt. #bekloppt#
Wenn die Herrschaften schon alles ummodeln was sich seit Jahren bewährt dann sollen die in die Hufe kommen.Ich für meinen Teil habe eine Einzugsermächtigung erteilt und dann soll das Zollamt zusehen wie sie mein Geld bekommen.
Gruß Holger #wave#
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Freitag, 7. März 2014, 11:58

Meine Kollegin hat gerade nochmal eine Mail an die Mitarbeiter in der Zulassungsstelle verschickt. Hier nochmal kurz der Inhalt zusammengefasst damit man mal einen Einblick bekommt was da im Hauptzollamt gerade abgeht: #ehm#

- Das Hauptzollamt hat bei der Datenübernahme die
Prüfziffer des Finanzamtes als Bestandteil des Kennzeichens übernommen.
WOB-A1/3 ist jetzt unter Umständen WOB-A13.

- Alle Halter, die kein SEPA Mandat erteilt hatten
wurden angeschrieben, dummerweise auch die Steuerbefreiten, grüne Kennzeichen,
Anhänger Arbeitsmaschinen etc.

- Nicht alle SEPA Mandate sind fehlerfrei
übernommen worden, deshalb wurden auch Halter mit dem Anschreiben beglückt, die
an und für sich ein Mandat erteilt hatten.

- Besagtes Anschreiben sieht aus wie eine
drittklassige Kopie von einem Bahnhofskopierer und weist auch unterschiedliche
Angaben zum Zahlungsempfänger auf. Für uns ist die BuKa Halle zuständig.

- Aufgeregte Bürger haben die Kripo informiert,
weil bandenmäßiger Betrug vermutet wurde. Dem ist nicht so, dem HZA sind leider
die Daten in die Binsen gegangen.

- Wolfzahn -

Man kann auf einem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen.

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Freitag, 7. März 2014, 12:53

Bei uns stand die Umstellung in der Tagespresse. #lesen#

Als ein Fahrzeug bei uns abgemeldet wurde, bekamen wir eine Nachricht vom FA das der Zoll jetzt für die Erstattung zuständig sei
und das durch die Umstellung es bei der Rückerstattung zu Verzögerungen kommen kann.

Das war vor drei Wochen! :(
Liebe Grüße Wolfgang
__________________________________________________________________________________
Wenn es im Himmel keine Hunde gibt, dann will ich da nicht hin!!

Skipper

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12

Samstag, 8. März 2014, 10:47

Die hätten die Steuer lieber abschaffen sollen. Die fehlenden 8,5 Milliarden einfach auf den Spritpreis aufgeschlagen und schon hätten wir ein verbrauchsabhängiges Steuermodell. Ist eh nur ein eher geringer Anteil des gesamten Steueraufkommens. Von den Synergieeffekten durch die eingesparte Bürokratie mal ganz zu schweigen.
Gruß Skipper


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Sonntag, 9. März 2014, 17:55

Davon habe ich noch nichts gehört. #denken# Da Sachsen erst im Mai dran sein soll, habe ich Glück, ich muss Ende März zahlen, also geht es noch mal ans FA. Dann hoffe ich, dass die bis nächstes Jahr das Chaos im Griff haben. Eine Einzugsermächtigung bekommen die solange nicht, bis ich das Auto abmelden, bzw. ein Neues anmelden muss. :P

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Montag, 10. März 2014, 08:13

OK, ein klein wenig OT, aber ich Frage mich ernsthaft, worin die Abneigung gegen eine Einzugsermächtigung begründet ist, die man einer staatlichen Stelle erteilt?

Gebe ich bei einer klassischen Überweisung eine falsche Nummer an, was bei diesen IBAN-Zahlenmonstern zukünftig sicher häufiger passieren wird, ist das Geld u. U. erstmal weg. Zumindest kann die Bank es nicht einfach zurückholen. Ganz anders bei einer Einzugsermächtigung. Bin ich da der Meinung, die Einziehung/Abbuchung von meinem Konto war unrechtmäßig, habe ich sechs Wochen Zeit, das Geld zurückbuchen zu lassen.

Also für mich ist das Lastschrifteinziehungsverfahren nicht nur bequemer, sondern auch sicherer.

Gruß

Ralf

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Sonntag, 16. März 2014, 08:44

Das sehe ich auch so, hinzu kommt, wenn die Überweisung vergessen und aus irgend einem Grund auf die Mahnung nicht reagiert wird, dann wird das Fahrzeug in Fahndung gestellt und zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben, was im Falle einer Verkehrskontrolle dann direkt umgesetzt wird. Andererseits mal wieder typisch deutsche Bürokratie, schleierhaft ist mir jedoch, wie laienhaft und unprofessionell in dt. Behörden gearbeitet wird.
VG aus Nieder Neuendorf
Ralf
#up#

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16

Sonntag, 16. März 2014, 17:05

. Andererseits mal wieder typisch deutsche Bürokratie, schleierhaft ist mir jedoch, wie laienhaft und unprofessionell in dt. Behörden gearbeitet wird.


Das dürfte im Moment daran liegen, dass gerade die Überleitung der Aufgabe an den Zoll erfolgt. Bundesweit sind dafür neue Stellen beim Zoll vorgesehen, deren Personal von der Bundeswehr, Post usw. kommen sollte. Es haben sich aber längst nicht soviele Beamte beworben, wie gedacht, sodass jetzt verstärkt auf zolleigenes Personal turückgegriffen werden muss. Die Jobs sind aber nicht sooooo interessant, sodass auch zollintern die Nachfrage nicht so groß ist. Igendwann wird es reibungslos laufen, aber im Moment muss das Kind erstmal laufen lernen. Das geschieht z. B. verstärkt durch Lehrgänge, wo das Personal auf den Dienststellen dann auch noch nicht vorhanden ist.

Nicht gleich schimpfen, sondern Verständnis und Geduld haben. Ihr werdet Eure Steuergroschen schon noch los.

Gruß

Ralf

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Sonntag, 16. März 2014, 22:51

Hallo Ralf,

da muss ich leider widersprechen, wenn jemand von mir Geld haben möchte, dann soll er mir gefälligst auch mitteilen wann, wieviel und wohin.
Und NICHT, mir ein Schreiben zusenden das aussieht wie ein Fakeschreiben oder wie eine schlecht gemachte Kopie eines selbstgedruckten Schreibens UND dann auch noch in die Zahlungsaufforderung hineinschreiben,
das ich die Summe, die ich zu überweisen habe meinem letzten Steuerbescheid entnehmen soll !
Ganz nebenbei stimmt die gedruckte Version meines Kennzeichens nichtmal. Was soll man davon halten ? Soll man so ein Schreiben ernst nehmen ? Es wurde ja nicht mal vorher in den Medien darüber berichtet.
Das geht doch nun wirklich nicht, was sich das FA und der Zoll da leisten, sollte sich mal ein Steuerschuldner erlauben.
Ich schmeiße Zahlungsaufforderungen nach dem sie überwiesen wurden in den Schredder und merke mir nicht zu jeder Überweisung die ich im Jahr so tätige die entsprechende Summe, die von mir verlangt wird.
Dazu kommt, sie wollen ja zwei Summen von mir, für den Wohnwagen ebenfalls die Steuer - also bitte, dann soll man mir auch die Summen nennen.

Ich persönlich mag es überhaupt nicht wenn man mich zwingt, eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben und da ich noch zu denen gehöre die noch überweisen können, werden sie auch keine Ermächtigung von mir erhalten.
Ich bekomme ja auch keine vom FA um meine zuviel gezahlten Steuern beim Finazamt abbuchen zu dürfen, ich muss jedesmal mehrere Monate auf mein Geld warten, das ich dann ohne Zinsverrechnung überwiesen bekomme.

Als ich beim Zoll anrief konnte man mir nicht sagen, welche Summe ich zu überweisen habe, man bat mich in 14 Tagen nochmal anzurufen,
ich entgegnete dem Herrn am Telefon mit der Aussage, man möchte mir doch dann bitte in der Mahnung die Summe mitteilen,
denn wenn sie nicht wissen wieviel Fahrzeugsteuer sie von mir bekommen, ich weiss es auch nicht.

Man sehen wieviel Verständnis und Geduld sie haben, wenn sie auf den Steuereingang noch etwas warten müssen ;-)
Und woran es nun liegt, ist mir als Steuerzahler wirklich sowas von egal, ich weiss nur eins, irgendwo hat man seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht und tausende von Steuerzahlern sollen das jetzt ausbaden.

Ein riesen Witz, was da zur Zeit mal wieder zu Lasten des Steuerzahlers läuft, man muss sich fragen was hier in Deutschland überhaupt noch läuft wenn es um öffentliche Institutionen geht.
Das der einzelne "kleine" Beamte nichts dafür kann ist mir aber auch klar.

Mich hat das Schreiben jedenfalls geschockt, nicht umsonst rief ich mit einem Betrugsverdacht bei der Polizei an, die jedoch auch noch nichts von dem Verfahren gehört hatten.

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Montag, 17. März 2014, 14:06

In diesem Zusammenhang möchte ich Euch darauf hinweisen das im Zuge der neu zu erteilenden SEPA Lastschriftverfahren sehr oft aus einem Lastschriftverfahren/ Einzugsermächtigung ein Abbuchungsauftrag werden kann. Bitte seht eure neu zu unterschreibenden Formulare genau durch. Eine Einzugsermächtigung kann innerhalb von 6 Wochen mit Wiederspruch kostenlos zurück geholt werden. Dafür genügt meist schon ein Anruf bei dem Sachbearbeiter der Bank. Ein Abbuchungsauftrag ist unwiederruflich und somit auch nicht mehr rückbuchbar. Das sollte jeder im Hinterkopf behalten bevor neue Ermächtigungen unterschrieben werden.
Den Vorsatz des durch SEPA ausgelösten Neuantrages auf ein Abbuchungsauftrag umzustellen hat es in der Praxis vermehrt gegeben. Diese Handlung möchte ich jedoch keiner Behörde unterstellen.
Aber auch auf Behörden passieren Fehler. Wir haben 3 Jahre gebraucht bis das für uns zuständige Finanzamt eine Abbuchung zur KFZ Steuer für ein bereits abgemeldetes Fahrzeug eingestellt hat. Jedes Jahr mussten wir den Betrag mit Wiederspruch zurück holen und danach kam der GZ zum eintreiben einer Steuer für ein längs abgemeldetes Fahrzeug. Den Beweis zur Abmeldung sollten letztlich wir erbringen. Die Frage war nur wie #denken# Mit Hilfe der Zulassungsstelle konnten wir belegen wann der Wagen abgemeldet, und bereits einen Tag später in einem anderen Landkreis zugelassen wurde. Aber das Finanzamt wollte dieses Auskunft nicht anerkennen. Einen Steuerbescheid zum Abmeldedatum hatten wir ja nicht. Es dauerte wie gesagt sehr lange bis sich die beiden zuständigen Behörden ausgetauscht hatten und wir unser Geld zurück bekamen.
Sicherlich kann man einen Einzug zurück holen aber der Arbeitsaufwand und die Zeit mit dem verbundenen Ärger sollten eben auch bedacht werden. Und ganz sicher sollte jeder Einzug kontrolliert werden, ganz egal ob von einer Behörde oder einer Fima um die Ecke.
Das Leben ist nicht so mathematisch- idiotisch, dass nur die Großen die Kleinen fressen, sondern es kommt ebenso häufig vor, dass die Biene den Löwen tötet oder ihn zumindest verrückt macht. August Strindberg, schwedischer Schriftsteller

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