Wer ab dem 01.10 ein Fahrzeug um- oder anmeldet oder mit einem vollgeschriebenen Brief bei einer Zulassungsstelle erscheint, erhält anstelle seines alten KFz Briefes die neuen, EU einheitlichen Papiere.
Das ist die Zulassungsbescheinigung II ( ZB II ) als Brief-Nachfolger sowie die ZB I anstelle des bisherigen Fahrzeugscheins.
Das bedeutet, dass die Historie aus den alten Briefen futsch ist, denn bei den neuen ZB I/II Papieren gibt es nur noch 2 mögliche Haltereinträge.
Es kann passieren, dass Eintragungen unter der Ziffer 33 nicht übernommen werden.
Oldtimerbesitzern sind gut beraten, den gesamten Bericht in der Ausgabe 10/2005 der Zeitschrift MARKT zu studieren.
Folgendes wird dort noch angeraten :
Kopie des alten Fahrzeugbriefes anfertigen
Vermeiden von Zulassungsterminen in den ersten Oktoberwochen
Überprüfung, ob die größte Reifengröße eingetragen wurde
Prüfen der Daten in den ZB I/II und Vergleich mit denen im Fahrzeugbrief
Den alten Brief herausgeben lassen, da er Eigentum darstellt
Kontrolle der Eintragungen der Ziffer 33 des alten Briefes, ob diese kpl. übernommen wurden