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Also ich fasse Mal unsere neue Vorschrift zum Umgang mit Dashcams zusammen. Es geht um die Beobachtung öffentlichen Raums. Die Aufsichtsbehörden in Düsseldorf haben festgelegt, dass das Filmen zur Erlangung eines Videobeweises für den Fall eines späteren Unfalls oder der Beobachtung eines verkehrsfremden Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer datenschutzrechtlich unzulässig ist. Begründet wird dies damit, dass die Sicherung von Beweismitteln bie einem möglichen Unfall nicht den schutzwürdigen Int...
Nach neuesten dienstlichen Mitteilungen ist die Benutzung von Dashcams verboten. Sie wird von der Polizei zu Beweissicherungszwecken in Ordnungswidrigkeitenverfahren wie Unfällen oder andere Anzeigen durch den Eigentümer nicht als Beweismittel anerkannt. Zudem ist die Benutzung nach dem Bundesdatenschutzgesetz verboten, da das unbegrenzte Filmen des Straßenverkehrs mit den Personen und Kennzeichen Persönlichkeitsrechte verletzt. Näheres werde ich morgen noch einmal zusammentragen.
Ja, schön eckig. Aber strotz wahrscheinlich auch vor Kunststoff.
Der Explorer wird immer moderner. Ist das noch unsere Vorstellung eines Geländewagens?index.php?page=Attachment&attachmentID=27397 Oder doch lierber Bronco?index.php?page=Attachment&attachmentID=27398
Ja, supi Arbeit. Und jetzt lasst uns wieder Leben in die Bude bringen.
Wann war denn Damals? Mit Teilegutachten=Einzelbetriebserlaubnis geht nichts mehr.
Da die Rahmen sich kaum geändert haben, müsste der Bügel eigentlich passen. Ich sehe aber doch ein anderes Problem. Meines Wissens hat Schiessler immer nur EBE für ihre Bügel ausgestellt. Diese kann man tatsächlich nicht mehr regulär verwenden. Die Bügel mit EBE, Einzelbetriebserlaubnis, mussten nach Anbau von einem Sachverständigen begutachtet werden und wurden dann eingetragen. Im Unterschied dazu hat unser Bügel eine ABE, Allgemeine Betriebserlaubnis, dieser Bügel selbst hat Bestandsschutz un...
Die hätten die Steuer lieber abschaffen sollen. Die fehlenden 8,5 Milliarden einfach auf den Spritpreis aufgeschlagen und schon hätten wir ein verbrauchsabhängiges Steuermodell. Ist eh nur ein eher geringer Anteil des gesamten Steueraufkommens. Von den Synergieeffekten durch die eingesparte Bürokratie mal ganz zu schweigen.
Gehört hatte ich davon schon. Werde aber selbstständig keine Überweisung tätigen. Sonst kommt es möglicherweise zu Doppelbuchungen. Es soll sich angeblich für den Bürger nichts ändern. Wenn Überweisungen an die falsche Stelle gehen, kann die Bank das Geld nicht mehr zurückholen. Eine Einzugsermächtigung ist erteilt und muss ggf. nur übertragen werden.
Und, wirst du dir Tagfahlichleuchten anbauen? Oder fährst du mit Abblendlicht?
Also ich sag mal die Klappe ist da wo sie hin gehört. Allerdings sieht es aus als ob da so oder so an dem Wagen gearbeitet wurde. Will sagen, dass da wohl ein Schaden war, der entweder per Bildbearbeitung oder per Lackdose bearbeitet wurde.
Sieht auf den Bilder ja nicht schlecht aus. Ist aber ausgewiesen als "kein Privatverkauf". Sonst müsste der als Händler Garantie geben. Für den technischen Zustand hilft nur persönlich anschauen. Das schlechteste was sein kann ist ein Riss im Kopf bei dem alten OHV Motor.
Ich glaub auch nicht, dass ohne Träger eine große Ersparnis möglich ist. Und, wie Wolfgang schon schrieb, sieht es ohne irgenwie unvollstänig aus.
Thomas hat doch so was im Angebot. Ist aber eher fürn 2er. http://anncarina.de/pages/Shop/unterfahrschutz-16.php
Ich weiß gar nicht wie es bei den Stahlfelgen ist, bei den original Alufelgen ist die Größe und ein Ford Emblem eingegossen, wie eigentlich bei jeder Felge. Meistens innen auf einer der Speichen oder im Bereich des Felgenlochs. Die sehr dünn eingschlagene oder gelaserte Fin ist wahrscheinlich im Bereich am Rahmen unterhalb des Beifahrersitzes unter dem Rostschutz verborgen oder im Rost untergegangen.
Gern geschehen, schön dass du Spaß hattest.
Genau so wars. Hat nichts mit dem Ausscheiden der Mitglieder zu tun.
So, die ersten Tarife sind raus und wie erwartet keine Erleichterung. Bei meiner Versicherung, DEVK, wird der Zweite wie der Erste in die Schadensfreiheitsstufen eingruppiert. Kostet also genau so viel. Dann gibts bis zu 25% Rabatt auf alles. Also kostet der Zweitwagen etwa die Hälfte des ersten. Bei einem Zweitexplorer würde das dann grob 250 Euro ausmachen. Steuern natürlich in voller Höhe. Alles in allem mit TÜV dann rund 600 Euro pro Jahr für einen Wagen, der nicht mal auf der Straße parken ...
Für Trittbretter brauchst du nicht unbedingt ein Gutachten oder ABE. Einfach mal beim TÜV anfragen. Mir hat ein Prüfer mal gesagt, dass die Schraubverbindung nur ordentlich ausgeführt werden muss und schon kann man das Eintragen lassen.