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Preisanfrage ergab folgendes: Ford Explorer, Montage in Burgdorf 310 Euro. Also erledigt, das gleiche nehmen sie hier in Wolfsburg auch Gruß Thomas
die Tel. Nr. kannste mir auch mal bitte senden Gruß Thomas
Ich habe da einen Tip - wachsen Die Originalträger kann man natürlich nehmen, man kann da auch Löcher reinbohren wie man will und drauf transportieren was man meint. Auch gibt es andere Befestigungsmöglichkeiten dafür, dazu kann man die Gummilippe rausziehen und Halterungen einschieben ...... Kommt es aber zu einem Unfall, vielleicht noch mit Fremdschaden weil Du den Träger auf der BAB komplett verloren hast, dann Prost Mahlzeit, die Träger sind eindeutig von Ford nicht zum Tragen von Lasten zug...
also ich möchte weder 130 mit meinem Wohnwagen hinten dran, geschweige denn 150 Km/h fahren - nicht mal wenn ich 200 dürfte Nee, also mit einem Wohnwagen von ca. 8.50 m länge und 2,50 m breite, ca. 2,1 to auf der Fahrt - fahre ich per Navianzeige auch mal 110, in der Not ganz kurzzeitig auch mal 120 - aber nicht mehr und die 120 hatte ich vielleicht 1-2x für wenige hundert Meter drauf, da wird mir schon bei dem Gedanken was da hinten dran hängt schwindelig - nee neee - muss ich nicht öfter haben...
mit unserem 659 KFMe, fahre ich lieber garnicht erst durch die österreichischen Berge, denn auf gute 4,3 t kommen wir leider immer Gruß Thomas
tja, das ist ein Grund, warum ich mir zwei komplette Trägersysteme gekauft habe, auf einem der Koffer, auf dem Zweiten die Fahrradträger damit hatte die Fummellei ein Ende Gruß Thomas
hat hier im Board irgendjemand seinen XP überhaupt als LKW angemeldet ??? Ich denke wohl nicht. Also seht die Info des eigentlichen Themas als reine Info, weil des öfteren danach gefragt wird oder es falsch interpretiert wird. Der Aufwand der heutzutage betrieben werden muss um einen XP als LKW zugelassen zu bekommen, lohnt bei der KFZ-Steuer die wir bezahlen sowieso nicht, das wäre was anderes, wenn man sich einen PickUp oder einen mit 6L und größerer Maschine als Diesel kauft, dann würde man s...
Hallo Andreas, JA darfst du ! Du dürftest nur nicht, wenn ein Zusatzschild unter dem Überhalverbitsschild anzeigt, das dieses auch für PKWs mit Anhänger zählt.
Aber ich denke mal Du hast Deinen XP sowieso nicht in Deutschland als LKW ( Steuermäßig ) angemeldet Da man aber dabei ist, dieses auch in D abzuschaffen in dem man eine LKW-Zulassung nicht mehr ab 2,81 t bekommt sondern erst ab 3,51 t, hat sich das Thema sowieso dann erledigt. Gruß Thomas
es geht um die Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht des Zuges, denn das Fahrzeug wird als LKW eingestuft, nicht zusammen mit Hänger Dort steht auch klip und klar, das dieses Kleintransporter, SUVs usw betrifft - es ist und b leibt dabei - solche Fahrzeuge als LKW zugelassen, dürfen Ww und Freizeitanhänger ziehen, Transportanhänger anderer Art nicht.
So beim Durchlesen einiger Themen hier fiel mir immer wieder auf, das hier im Board immer noch einige davon ausgehen, das es für SUVs mit LKW- Zulassung ein Sonntagsfahrverbot gibt - ich kann nicht alle Posts raussuchen und ändern, deshalb hier noch einmal, das ist FALSCH ! Seit Okt. 2007, haben die Bundesverkehrsminister eine Erleichterung für Gespannfahrer in Gang gesetzt, die immer noch nur wenigen bekannt zu sein scheint. Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 1 der StVO, dürfen an Sonntagen und Feiertagen ...
Auf dem Foto 1 sieht man die Halterungen, die auf Dauer in den Schienen verbleiben können. Auf dem Foto 2 sieht man die montierte Dachbox auf den Thuleträgern, die immer an der Dachbox bzw. an den 3 Fahrradträgern bleiben, wie sie zusätzlich zu den original "Trägern" montiert sind. Foto 3, auch die Montage eines Koffers und mind. eines Fahrradträgers ist ohne Probleme möglich. Gruß Thomas
nur zum Entfall, die können entfallen, man kann sie aber auch drauf lassen, sie sind etwas tiefer und stören nicht, so bleibt das Bild mit den original Trägern erhalten auch wenn man die Thule Träger nicht drauf hat. Ich lasse nur die Träger-Aufnahmen von Thule immer mit drauf, so sind die immer richtig eingestellt und müssen nicht ewig neu montiert und justiert werden, man kann somit die Querträger an den Fahrradträgern oder dem Koffer montiert lassen und dieses als komplette Einheit in Sekunde...
die original Dachträger vom XP dürfen ÜBERHAUPTNICHT belastet werden ! Sie sind nicht zum Tragen von Dachlasten zugelassen - sie sind reineweg dazu da, das man zwischen ihnen eine Dachlast einklemmt und diese an den Trägern auch befestigen kann. Ist leider so. Das Trägersystem von Thule ist sehr gut und trägt und hält wirklich. Ich habe noch so ein System liegen, zu dem fehlen nur die vier Halterungen, die direkt in den Trägerschienen befestigt werden und dann drauf bleiben können wie ich es auc...
Und gerade Neubesitzern seien darauf aufmerksam zu machen, Dein XP ist Bj. 94 und sogar noch ältere bekommen meist ohne größere Anstrengungen den TÜV-Segen Gruß Thomas
die Probezeit gilt ab dem Tag der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung ( so heißt der Schein für ein Jahr ), also mit 19 bzw. genau nach 2 Jahren, ist die Probezeit vorbei. Noch etwas, hat Dein Sohn z.B. auf einem Sa. oder So. Geburtstag, kannst Du gegen Unterschrift im Beisein Deines Sohnes den Führerschein schon vorher abholen. ( er muss die Prüfungsbescheinigung im Beisen des Mitarbeiters auf dem Amt unterschreiben, Du eine Erklärung das Du ihn nicht vor dem 17. Geb. aushändigst ) Am 18. Ge...
Hallo Reiner, schau erstmal das hier durch: Worauf achte ich beim Gebr.- Wohnwagenkauf !? dort findest Du schon viele gute Tips. Warum hat Dein XP eigentlich nur 1800Kg Anhängelast gebremst ? Ist das beim XP1 normal ? Erkundige Dich nach einer Auflastung. Na ja über alles was den XP im Zugbetrieb betrifft wurde ja schon genug geschrieben und hier im Forum nach zu lesen, Kühler, OD, usw usw. Achte darauf, er sollte nicht zu schwer sein, ihr wohnt in den absoluten Bergen, da hat der XP echt zu tun...
Dann erkundige Dich mal vorher, was Du an Steuern bezahlst wenn in den Papieren nicht mehr E2 sondern E1 drin steht, sonst geht Deine Ersparnis da schnell wieder flöten. Gruß Thomas
Ein Abgasgutachten muss sowieso erstellt werden, bzw. gekauft werden, weil es das ja schon gibt. Eines für E1, wenn der XP damit nicht begutachtet wurde, wird es nicht geben, die Erstellung kostet mehrere taussend Euro. Aber was hat denn die Gasanlage damit zu tun ? Der ist es egal, welcher Wert in den Papieren steht, die kann dadurch nicht weniger kosten, ist eine Anlage für den 6 Zylinder und gut ist`s. Da frage ich mich echt nach dem Grund den man dir gegenüber geäußert hat Gruß Thomas