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Vorname: Dittmar
Wohnort: Detmold
Beruf: Lichtdesigner
Model:: XP II
Baujahr:: 2001
Motortyp: 150 KW
Wenn ich ein F 150 PickUp o.ä. mit einer LKW-Zulassung habe ,darf ich dann sonntags nicht mehr fahren.Ich habe jetzt soviel gelesen und bin auch nicht schlauer,kann mir jemand definitiv sagen ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht ?
DITTMAR Benutzerinformationen überspringen
Vorname: Thomas
Wohnort: bei Wolfsburg
Beruf: FfSuS
Model:: XP II
Baujahr:: 1996/97
Motortyp: 115 KW,OHV
127/128 Benutzerinformationen überspringen
Vorname: Holger
Wohnort: Dorste
Beruf: Hausmeister im öffentlichem Dienst
Model:: anderer PKW
Baujahr:: 2007
Motortyp: 2,5 l TDi

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Vorname: Dittmar
Wohnort: Detmold
Beruf: Lichtdesigner
Model:: XP II
Baujahr:: 2001
Motortyp: 150 KW
Gruß Thomas
Das heißt Du darfst mit Deinem Pickup auch an Sonn- und Feiertagen fahren, nicht jedoch mit einem Anhänger !
Jain,
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t - sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Siehste Thomas,da haben wir das komische Wort " JAIN " wieder
Ich werde mal beim Straßenverkehrsamt vorsprechen,vielleicht wissen die mehr
DITTMAR Benutzerinformationen überspringen
Vorname: Thomas
Wohnort: bei Wolfsburg
Beruf: FfSuS
Model:: XP II
Baujahr:: 1996/97
Motortyp: 115 KW,OHV
127/128 Benutzerinformationen überspringen
Vorname: Dittmar
Wohnort: Detmold
Beruf: Lichtdesigner
Model:: XP II
Baujahr:: 2001
Motortyp: 150 KW
Hallo Marokko,
schau mal im Anhang, ist sogar aus Deiner Gegend,
unter Punkt 1.6 steht, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 To. ist und der Anhänger zu Freizeitzwecken genutzt wird, darfst Du auch an Sonn- u. Feiertagen fahren, nur gewerblich eben nicht !
Anhang:
Gruß Thomas
Na super,1000 Dank Thomas,geht doch
DITTMAR Benutzerinformationen überspringen
Vorname: Harry
Wohnort: Dortmund
Beruf: Polizeibeamter
Model:: XP II
Baujahr:: 2001
Motortyp: 4.0 V6 SOHC