Hallöchen,
kann mir jemand weiterhelfen? Muß mal Luft ablassen....
Wer kennt sich mit ECE-Genehmigungen aus? Woran erkenne ich diese?
Bezug vom TUEV-Nord:
Wir empfehlen, nur Flüssiggasanlagen mit einer Genehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 115* nachzurüsten, in der Ihr Fahrzeugtyp aufgeführt ist. So können Sie sicher sein, dass die Anlage allen erforderlichen Sicherheitsstandards genügt, einwandfrei arbeitet und alle für die Begutachtung benötigten Unterlagen vollständig vorhanden sind. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere kann problemlos erfolgen.
Liegt keine ECE-Genehmigung vor, ist neben der GSP auch eine Einzelabnahme des Fahrzeugs gemäß § 19 Abs. 2 StVZO durch einen TÜV-Sachverständigen erforderlich. Zusätzlich zur Einbauprüfung wird hierbei kontrolliert, ob die einzelnen Komponenten der Gasanlage korrekt zusammengestellt wurden und für den Einbau in das Fahrzeug geeignet sind. Folgende Genehmigungen und Unterlagen werden für die Einzelabnahme benötigt:
Genehmigung aller einzelnen Komponenten der Anlage nach der ECE- Regelung Nr. 67 mit Änderung 01** (ECE-R 67.01), oder nationale deutsche Bauartzulassungen für die Komponenten
Ich habe ein Gasanlagenkit mit folgendem Aufdruck (siehe Foto).
Ich habe dazu eine Einbaubescheinigung für das Kit, jedoch nicht für die einzelnen Komponenten bekommen.
Beim ersten TUEV soll diese Bescheinigung nicht ausreichen und wird nicht als Einbaubescheinigung der Gasanlage akzeptiert
Jetzt bin ich heute mit der Einbaubescheinigung zu einem anderen Tuev gefahren, der freundliche Mitarbeiter im Büro sagte mir zwar, es sei eine richtige Einbaubescheinigung, allerdings muß ich aufgrund der Tatsache, dass die Unterlagen der Abnahme bei der ersten Station sind, dort auch wieder hin und zu keiner anderen (aber die akzeptieren diese Bescheinigung nicht).
Was soll man da noch machen
???
Was bedeutet denn die E8 auf dem Typenschild?
Musste einfach mal raus...
Gruß