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Skipper

Boardbulle

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1

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 18:29

Dashcam

Nach neuesten dienstlichen Mitteilungen ist die Benutzung von Dashcams verboten. Sie wird von der Polizei zu Beweissicherungszwecken in Ordnungswidrigkeitenverfahren wie Unfällen oder andere Anzeigen durch den Eigentümer nicht als Beweismittel anerkannt.
Zudem ist die Benutzung nach dem Bundesdatenschutzgesetz verboten, da das unbegrenzte Filmen des Straßenverkehrs mit den Personen und Kennzeichen Persönlichkeitsrechte verletzt.

Näheres werde ich morgen noch einmal zusammentragen.
Gruß Skipper


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Markus Monier

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2

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 19:42

wasn blödsinn,.. die helfen doch einfach nur die waren Sünder zu finden,..wie albern is das denn,..naja mach ich unsere wieder ab,..

carlo1946

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3

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 22:09

soviel ich weiß ist nur das hochladen ins Internet verboten weil es die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt (was ist denn dann mit Urlaubsfotos?
Ich hatte gerade vor einer Woche Besuch von dem Leiter unserer Polizeidienstelle, es wurden Zeugen für einen Unfall gesucht, ich hatte den auf meiner Dashcam und habe mich erst nach dem Aufruf gemeldet. ich selber den Unfall erst gesehen als es gekracht hat, in einem Ampelgeregelten Kreuzungsbereich waren 2 PKW zusammengestossen.

Keiner wusste wer Schuld war, aber auf dem Video sieht man genau das ein PKW bei Rot in die Kreuzung eingefahren ist und dabei noch einen PKW rechts überholt hat der wahrscheinlich in der Gelbphase die Kreuzung nicht mehr räumen konnte und jener PKW der bei Rot eingefahren ist hat dann ein von rechts kommendes Fahrzeug gerammt, es enstand hoher Sachschaden und der Falschfahrer beschuldigte die Junge Frau die er gerammt hat schuld an dem Unfall zu sein, dieses wird nun durch das Video belegt.

Der Polizist ist sich nicht sicher ob der Richter das Video als Beweis anerkennt, aber er kann als Zeuge aussagen das er den Hergang auf dem Video gesehen hat und das hat er schon einmal in einer anderen Sache getan und das wurde anerkannt.
Der Falschfahrer ist Oberstaatsanwalt im Ruhestand, daher wohl auch seine Meinung die junge Frau sei schuld.
es grüßt
Karl-Heinz
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XPCowboy

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4

Donnerstag, 11. Dezember 2014, 00:16

Ich finde laut neuste Nachrichten des ADAC nur folgendes:

Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.

Das Bayerischen Landesamtes für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist.
Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 EUR.
Anders verhalte es sich nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden; in diesem Fall sind keine datenschutzrechtlichen Belange betroffen.


FOCUS Online:

.... Wichtig ist jedoch, dass das Gericht der datenschutzrechtlichen Begründung der Behörde folgte.
Demnach sei das permanente Aufnehmen des Straßenumfelds datenschutzrechtlich dann unzulässig, wenn man diese Aufnahme mache, um Sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln.
Das Verwaltungsgericht meint hierbei die Veröffentlichung im Internet (Facebook, Twitter, YouTube etc.).
Nur dann, wenn von Anfang an feststehe, dass derartige Aufnahmen den privaten und persönlichen Bereich nicht verließen,
seien die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig und die Behörde nicht zuständig.



Sollte nur einmal eine Behörde einen Bußgeldbescheid versenden weil der Nutzer die gemachten Aufnahmen als Beweismittel zur Verfügung gestellt hat, wird sich nicht mal mehr
hemand melden der einen Mord aufgenommen hat #down# und belegt so ein Video zu 100 % das jemand unschuldig ist, wird aber vor Gericht nicht anerkannt und somit der falsche
z.B. für einen Unfall bestraft bei dem es Tote gegeben hat, gnade den Gerichten Gott, wenn dann das Volk wirklich mal aufbegehrt #down#

Siehe z.B. die Tat des Schlägers gegen die zu Tode gekommene Tucè - auf dem MC- Donald Parkplatz, wenn da der Richter meint, das Video dürfe nicht als Beweis herhalten da es den gesamten Parkplatz aufnimmt und dieser der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt ist -
und kommt dann der Täter als Unschuldig aus Mangels an Beweisen frei, dann möchte ich nicht wissen was das Volk dazu sagt oder zumindest Tucè`s Landsleute !

Ich bin auch der Meinung das es verboten sein muss, das solche Videos auf denen fremde Personen und/oder Kennzeichen zu erkennen sind veröffentlicht werden,
da die Gerichte aber genau wissen das es nur unter einem immensen Kostenaufwand zu klären wäre wer das Video ins Internet gesetzt hat, oder wer es als Hacker irgendwo gestoheln hat,
wird man versuchen es ganz zu verbieten.

Als nächstes müsste man dann das Video- Filmen und Fotografieren in der Öffentlichkeit verbieten, da die Fotos ja im Netz landen könnten !? :(
Lächerlich wenn man das versuchen würde. :D #bekloppt#

Private Videos und Filme die ich in meine Cloud lade sind dann hoffentlich vom Cloud- Anbieter wirklich geschütz oder werde ich dann bestraft wenn ein Hacker die Daten bei meinem
Anbieter herunter lädt und im Netz verteilt ?

Ein umfangreiches Thema, bei dem ich glaube, das man die Dash- Cams selbst, nicht verbieten kann, eben nur das Veröffentlichen bestrafen, wenn man beweisen kann, wer es veröffentlicht hat.

Na mal sehen was Harry da noch herraus bekommt.

Grüße
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
Was mein XP angeht, bin ich froh wenn mein XP angeht
Lieber Gott beschütze mein Plori vor Unfall, Sturm & Feuer - denn er ist mir teuer

GF-RT 127/128

Skipper

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Montag, 15. Dezember 2014, 19:17

Also ich fasse Mal unsere neue Vorschrift zum Umgang mit Dashcams zusammen.

Es geht um die Beobachtung öffentlichen Raums. Die Aufsichtsbehörden in Düsseldorf haben festgelegt, dass das Filmen zur Erlangung eines Videobeweises für den Fall eines späteren Unfalls oder der Beobachtung eines verkehrsfremden Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer datenschutzrechtlich unzulässig ist.
Begründet wird dies damit, dass die Sicherung von Beweismitteln bie einem möglichen Unfall nicht den schutzwürdigen Interessen anderer Verkehrsteilnehmer in Bezug auf ihre informelle Selbstbestimmung durch eine permanente und anlassbezogene Videoüberwachung überwiegt.
Die Videoüberwachung an sich stellt somit schon einen ordnungswidrigen Verstoß gemäß §§ 6b,43 II 1 Bundesdatenschutzgesetz dar.

Zuständig für die Verfolung und Ahndung ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW.

Subsidiär zuständig soll dann die Polizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten.
Bei Feststellungen durch die Polizei ist das weitere Filmen zu untersagen.

Wenn einer eine Anzeige bezüglich eines Verkehrsdeliktes erstatten will und den Videobeweis dazu liefern will, wird das Material nicht sichergestellt und nicht verwertet. Eine Anzeige wird dann aufgrund des Personalbeweises wie gehabt aufgenommen.

Bei gefilmten Straftaten allerdings behält sich die Staatsanwaltschaft vor das Material über einen richterlichen Beschluss auszuwerten.
Die Polizei wird das Speichermedium also sicherstellen.

Gilt so erstmal nur in NRW
Gruß Skipper


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6

Montag, 15. Dezember 2014, 20:27

Es geht um die Beobachtung öffentlichen Raums. Die Aufsichtsbehörden in Düsseldorf haben festgelegt, dass das Filmen zur Erlangung eines Videobeweises für den Fall eines späteren Unfalls oder der Beobachtung eines verkehrsfremden Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer datenschutzrechtlich unzulässig ist.


Das würde aber wohl nicht auschließen, da ich für mich meine Urlaubsreise filmen darf, solange ich sie nicht ins Netz stelle, so jedenfalls fasse ich das Urteil der Landgerichts in Ansbach auf, sonst wäre wie ich weiter oben schon schrieb ja wohl auch das fotografieren im öffenlichenlichen Raum verboten.
Und in meinem oben geschilderten Fall hat die Polizei mich ausdrücklich gebeten ihr das Material zur Verfügung zu stellen, da niemand der Zeugen sicher war woher der Unfallverursacher kam.

Im übrigen halt ich hier den Datenschutz für wirklich übertrieben, wer nichts zu verbergen hat kann sich doch auch filmen lassen, wobei ich natürlich auch gegen das Denunziantentum bin.
Das war ja wohl auch der Anlass der das Landgericht in Ansbach dazu bewogen hat das hochladen zu verbieten und eben auch die Polizei mit Anzeigen gegen Andere zu überschütten.
es grüßt
Karl-Heinz
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Mittwoch, 17. Dezember 2014, 16:33

ich habe da noch etwas dazu gefunden was die allgemeine Verwirrung noch erhöhen dürfte, armes Deutschland :(
http://www.macwelt.de/ratgeber/Vorsicht-…ms-8707319.html
als wenn wir keine anderen Sorgen hätten
es grüßt
Karl-Heinz
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