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Tatonka II

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21

Mittwoch, 31. März 2010, 19:57

Noch mal zum Thema...

... für alle, die noch immer verwirrt durch die vielen teilweise unterschiedlichen Aussagen sind, noch einmal das einzig noch gültige Verfahren zum Themas AU und dem §§ 47 a STVZO und das gilt für ganz Deutschland!
Betr. die Aufhebung des § 47a StVZO (Abgasuntersuchung - AU) und Einführung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich der Abgase (Nr. 1.2.1.1 der Anlage VIII zur StVZO) zum 1. Januar 2010
Mit der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom
3. März 2006 (BGBl. I S. 470) wurden im Zusammenhang mit der Abgasuntersuchung (AU) sowie der Verwendung entsprechender Prüfplaketten an Kraftfahrzeugen Rechtsänderungen beschlossen, die zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.


Danach gilt das bisherige Verfahren über die Durchführung der AU und der damit verbundenen Zuteilung und Anbringung der Prüfplaketten nur noch bis zum 31. Dezember 2009 mit der Gültigkeit von zwei (bis 12/2011) bzw. drei Jahren bei Neufahrzeugen (bis 12/2012).

Ab dem 1. Januar 2010 ersetzt die Umweltverträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich der Abgase die bisherige AU und ist als eigenständiger Bestandteil in der HU (Hauptuntersuchung) integriert. Daraus folgt, dass dann keine AU-Plaketten mehr ausgegeben und verklebt werden.

Der Nachweis der Umweltverträglichkeitsuntersuchung erfolgt künftig ausschließlich über die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen sowie durch den Eintrag im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Separate Prüfbescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt.

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist immer mit der nächsten HU fällig. Dabei ist es unerheblich, ob eine am Kraftfahrzeug noch vorhandene AU-Plakette bereits abgelaufen oder noch gültig ist (einmalige Anpassung der Laufzeiten). Sie wird ohnehin bei der nächsten HU entfernt.

Die Aufhebung des § 47a StVZO führt ab dem 1. Januar 2010 ferner zu folgenden wesentlichen Änderungen:

1.

Zulassungsbehörden sind nicht mehr zur Anbringung von AU-Plaketten verpflichtet (z. B. bei der Umschreibung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken, bei Ersatzausfertigungen von beschädigten oder abhanden gekommenen vorderen Kennzeichen sowie bei Umkennzeichnungen und Wiederzulassungen mit Neuprägung der Kennzeichen).

2.

Es entfällt die Verpflichtung des Halters, für den ordnungsgemäßen Zustand der AU-Plakette zu sorgen. Insofern müssen gelöste oder beschädigte AU-Plaketten nicht mehr ersetzt werden.

3.

Noch vorhandene AU-Prüfbescheinigungen brauchen zuständigen Personen nicht mehr zur Prüfung ausgehändigt werden.

Vor diesem Hintergrund sind ab dem 1. Januar 2010 keine Verstöße wegen der Terminüberschreitung zur AU mehr zu verfolgen. Beschädigte oder fehlende AU-Plaketten sind ebenfalls nicht zu bemängeln. Die Fertigung von Pol. 801 (BOWI) und Pol. 850 (Mängelbericht) hat in diesen Fällen künftig zu unterbleiben.

Ich denke, jetzt sollten alle Unklarheiten beseitigt sind und alle Zweifler diesen Ausführungen Glauben schenken und wir diesen Thread jetzt für beendet erklären können!
VG aus Nieder Neuendorf
Ralf
#up#

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Tatonka II« (31. März 2010, 20:26)


Skipper

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22

Mittwoch, 31. März 2010, 20:23

Na dein Arbeitgeber kümmert sich ja wenigstens um euch und gibt mal handfeste Infos raus. Wir müssen uns so etwas meistens zusammensuchen oder erfahren es über die Presse.
Gruß Skipper


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23

Donnerstag, 1. April 2010, 15:05

So ich war eben mal bei der Dekra und habe mich erkundigt.
Aussage des Dekramenschen:
Da Ihre AU im August abläuft bin ich verpflichtet zu handeln und eine neue AU durchführen zu lassen,
die aber nur bis zum nächsten HU Termin im Mai nächsten Jahres gültig ist.
Zum HU Termin wird die AU dann nochmals gemacht um sie der HU anzugleichen. #bekloppt#
Lasse ich den Termin zur AU verstreichen und werde angehalten gibt es ne Strafe im Form von Bußgeld
und Punkten. #heulen#
Ergo habe ich gleich zweimal das Vergnügen die AU zu bezahlen. #mecker#
Da es ja diverse Berichte gibt die etwas anderes aussagen bin ich nun vollends verwirrt. #denken#
@Ralle
ich will Deine ausführlichen Bericht nicht anzweifeln aber irgendwas Widerspricht sich doch,oder?
Gruß Holger #wave#
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schichti« (1. April 2010, 15:20)


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Donnerstag, 1. April 2010, 15:47

Ja,

ich denke die beim TÜV oder DEKRA wollen damit Geld verdienen ;)
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25

Donnerstag, 1. April 2010, 17:12

So ich war eben mal bei der Dekra und habe mich erkundigt.
Aussage des Dekramenschen:
Da Ihre AU im August abläuft bin ich verpflichtet zu handeln und eine neue AU durchführen zu lassen,
die aber nur bis zum nächsten HU Termin im Mai nächsten Jahres gültig ist.
Zum HU Termin wird die AU dann nochmals gemacht um sie der HU anzugleichen. #bekloppt#
Lasse ich den Termin zur AU verstreichen und werde angehalten gibt es ne Strafe im Form von Bußgeld
und Punkten. #heulen#
Ergo habe ich gleich zweimal das Vergnügen die AU zu bezahlen. #mecker#
Da es ja diverse Berichte gibt die etwas anderes aussagen bin ich nun vollends verwirrt. #denken#
@Ralle
ich will Deine ausführlichen Bericht nicht anzweifeln aber irgendwas Widerspricht sich doch,oder?

Also ich kann nur das schreiben was der Dekramann HIER in Detmold zu mir gesagt hat,nämlich vorbeikommen er macht den Stempel ab und wenn die Polizei Probleme bereiten sollte,soll der Polizeibeamte den Dekramann anrufen.

Auf Wunsch werde ich die Telefonnummer des Dekraangestellten besorgen und wenn er Einverstanden ist werde ich sie per PN versenden.

Vielleicht ist es von Bundesland zu Bundesland ja anders,was ich mir aber nicht vorstellen kann .
:) DITTMAR

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26

Donnerstag, 1. April 2010, 17:17

Holger, der Dekra-Mensch wird Dir sicher keine Anzeige schreiben und sämtliche Polizeidienststellen werden ganz sicher nach und nach die entsprechenden Infos über die Neuregelung bekommen. Solltest Du dennoch angehalten werden, nicht bezahlen sondern Anzeige zuschicken lassen, Widerspruch einlegen und die 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom
3. März 2006 (BGBl. I S. 470) zitieren und um Einstellung des Verfahrens bitten. 'Fertig'
Oder wendest Dich an mich, sende Dir dann entsprechend was schriftlich zu, aber die AU noch mal machen lassen würd ich ganz sicher nicht!
VG aus Nieder Neuendorf
Ralf
#up#

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27

Donnerstag, 1. April 2010, 17:20

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist immer mit der nächsten HU fällig. Dabei ist es unerheblich, ob eine am Kraftfahrzeug noch vorhandene AU-Plakette bereits abgelaufen oder noch gültig ist (einmalige Anpassung der Laufzeiten). Sie wird ohnehin bei der nächsten HU entfernt
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#up#

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