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Schichti

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1

Montag, 29. März 2010, 19:22

Neue AU Regelung

Hallo an alle,
wie ist das eigentlich mit der neuen Regelung der Au die Anfang des Jahres in Kraft ist? #huh#
Bei meinem XP wäre die nächste AU dieses Jahr im August fällig.
Die HU aber erst nächstes Jahr im Mai.
So wie ich das mitbekommen habe wird die AU jetzt mit der HU beim Tüv zusammen gemacht.
Lasse ich den Termin jetzt einfach sausen? #denken#
Kann mich mal jemand aufklären?
Gruß Holger #wave#
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XPCowboy

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2

Montag, 29. März 2010, 20:54

So weit ich weiss,

kannst Du jetzt warten bis zur nächsten HU.

Eigentlich wurde die AU schon seit 2006 mit der HU zusammen gemacht um bis zum 01.01.10, eine Angleichung zu erhalten.
Eine gesonderte AU Untersuchung durfte zur HU nicht älter als einen Monat sein, warum hast Du denn so unterschiedliche Daten ?

Also einfach warten bis zur nächsten HU.

Gruß Thomas

Hier findest Du alles:

Neue Regelungen zur Abgasuntersuchung (AU) ab 01.04.2006
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
Was mein XP angeht, bin ich froh wenn mein XP angeht
Lieber Gott beschütze mein Plori vor Unfall, Sturm & Feuer - denn er ist mir teuer

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Schichti

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3

Dienstag, 30. März 2010, 05:33

Hallo Thomas,
das weiß ich nicht warum bei meinem unterschiedliche Daten sind.
Aber ich tippe mal weil bei meinem nachträglich ein KLR montiert wurde.
Gruß Holger #wave#
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explorer1

unregistriert

4

Dienstag, 30. März 2010, 07:27

Die AU muss jetzt im gleichen Monat wie die Hu sein sonst bekommst Du dien auto nicht mehr über den TÜV
das heist wenn du jetzt im August machst mußt Du nächstes Jahr zum Tüv noch mal neu machen.
Ob Du solange ohne AU fahren darfst weiß ich leider nicht.

Gruß Wolfgang

Big Daddy

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5

Dienstag, 30. März 2010, 08:12

Hab da auch mal eine Frage dazu.

Wie ist das eigentlich mit Autos die einen ungeregelten Kat haben und demnach alle 12 Monate zur AU mussten. Ich habe da nämlich noch einen alten VW Golf Cabrio der abgemeldet in seiner Garage schlummert und darauf wartet wieder mal zugelassen zu werden. Wenn ich den jetzt anmelde muss ich ja zum TÜV eine neue AU machen, ist logisch, aber brauche ich dann auch nur alle 2 Jahre zu AU, denn Stempel gibt es ja jetzt keine mehr?

Vielleicht habt Ihr da ja auch einen Tip für mich. #denken#

Runner

Mir fällt nix ein

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6

Dienstag, 30. März 2010, 08:43

Meines Wissens nach muss der dann auch alle 2 Jahre....

Denn die AU an sich gibts nicht mehr... die Ist jetzt ein Bestandteil der HU.. also musste quasi nur noch zur HU...
Gruss Laszlo

Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten!!

marokko

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7

Dienstag, 30. März 2010, 12:12

!!!!!!!!!!!!!!! ACHTUNG !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich war gerade bei der Dekra mit dem Wagen von meiner Frau,habe gleich mal gefragt.

Da AU und HU jetzt zum gleichen Zeitpunkt gemacht wird,darfst du bis zu deiner nächsten HU ohne neuen AU fahren,hinter versteckter Hand hat er mir auch gesagt er könne den AU Stempel auch entfernen,darauf habe ich gesagt das könne man doch selber.Er drehtee sich grinsend um und sagte es sei ein Dokument er könne mich aber nicht abhalten.

Ergo,AU Plakette abmachen und fertig #bow#
:) DITTMAR

Schichti

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8

Dienstag, 30. März 2010, 12:18

@Dittmar,
vielen Dank für die Erkundigung.
Aber ich denke das ich die Plakette dranlassen werde und falls man mich anhält mit
abgelaufener AU schaun wir mal ob die Gesetzeshüter das auch wissen.
Gruß Holger #wave#
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9

Dienstag, 30. März 2010, 18:26

Zum 01.04.2006 wurde die Neuregelung über die Zusammenfassung von HU und AU beschlossen und eingeleitet. Zum 01.01.2010 wurde die AU als solche abgeschafft und wird künftig Teil der Hauptuntersuchung. Auf Grund dieser Regelung werden bereits ab dem 01.04.06 die Untersuchungsfristen der Abgasuntersuchung mit denen der Hauptuntersuchung zusammengelegt.
Dies bedeutet, dass Fahrzeug ohne Kat oder nur mit U-Kat ab diesem Zeitpunkt ebenfalls eine zweijährige Plakettenlaufzeit erhalten.

Es sollten also demzufolge gar keine Fahrzeuge mehr auf den Straßen unterwegs sein, bei denen AU und HU Termin von der Plakette her abweichen.

Also, für die Golf I Cabriofahrer, alles im grünen Bereich und ab der nächsten HU wird dann im 2-Jahresrytmus auch die Sache mit den Schadstoffen behandelt.
VG aus Nieder Neuendorf
Ralf
#up#

Skipper

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10

Dienstag, 30. März 2010, 18:34

Bei uns gibt es dazu keine offizielle Handlungsanweisung. Also wer eine abgelaufene AU hat bekommt ein Knöllchen.
Gruß Skipper


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11

Dienstag, 30. März 2010, 19:38

@Dittmar,
vielen Dank für die Erkundigung.
Aber ich denke das ich die Plakette dranlassen werde und falls man mich anhält mit
abgelaufener AU schaun wir mal ob die Gesetzeshüter das auch wissen.

Der Mann bei der Dekra hat mir wörtlich gesagt,er wüsste zwar nicht wie weit die Polizei informiert ist aber wenn es Probleme geben sollte,könne man ihn jederzeit anrufen.

Und wie gesagt wenn du die Plakette dran lässt die nicht gültig ist,gibt wie Skipper schon schrieb " Knöllchen ""

Hast du keine Plakette so wie ich jetzt,dann ...und du wirst angehalten...Dekra anrufen lassen.




:) DITTMAR

Schichti

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12

Dienstag, 30. März 2010, 19:40

Und was soll das ganze Durcheinander bringen? #huh#
Außer vielleicht das es dem Autofahrer mal wieder Geld kostet? #down#
Die Dekra sagt einfach bis zur nächsten HU weiterfahren,die Ordnungshüter
vergeben ein Knöllchen wenn man erwischt wird!
Ja was denn nun? #huh#
Es kann doch nicht sein das ich wegen so einem Blödsinn gleich zwei mal die AU bezahlen muß.
Einmal bei Ablauf der AU Frist und 8 Monate später nochmal mit der nächsten HU #mecker#
Da haben diejenigen mal wieder langeweile gehabt die sich diesem Mist einfallen lassen
haben!
Gruß Holger #wave#
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13

Dienstag, 30. März 2010, 19:47

Und was soll das ganze Durcheinander bringen? #huh#
Außer vielleicht das es dem Autofahrer mal wieder Geld kostet? #down#
Die Dekra sagt einfach bis zur nächsten HU weiterfahren,die Ordnungshüter
vergeben ein Knöllchen wenn man erwischt wird!
Ja was denn nun? #huh#
Es kann doch nicht sein das ich wegen so einem Blödsinn gleich zwei mal die AU bezahlen muß.
Einmal bei Ablauf der AU Frist und 8 Monate später nochmal mit der nächsten HU #mecker#
Da haben diejenigen mal wieder langeweile gehabt die sich diesem Mist einfallen lassen
haben!

Recht hast du,gibt es bei Dir in der Nähe nicht ein DekraStützpunkt oder Tüv ? Einfach mal vorsprechen.Auch ich würde auf keinen Fall jetzt neue AU machen lassen und in 8 Monaten wieder.

Vielleicht wollte Skipper dir auch nur Angst machen ;)
:) DITTMAR

Schichti

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Dienstag, 30. März 2010, 19:50

Wir haben bei uns in der Firma eine Dekra Station.
Da werd ich morgen mal nachfragen.
Mal schauen was der dazu sagt.
Gruß Holger #wave#
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15

Dienstag, 30. März 2010, 21:27

Ahndungen für abgelaufene Plaketten sind seit 01.01.2010 nicht mehr möglich! Die StVZO gilt für ganz Deutschland. Siehe Anlage VIII - VIII d zu § 47 a StVZO. Link von XP-C dazu auch mal genauere durchlesen, ansonsten darf meinen Ausführungen von etwas weiter oben gerne Glauben geschenkt werden.
VG aus Nieder Neuendorf
Ralf
#up#

marokko

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16

Dienstag, 30. März 2010, 21:39

Ahndungen für abgelaufene Plaketten sind seit 01.01.2010 nicht mehr möglich! Die StVZO gilt für ganz Deutschland. Siehe Anlage VIII - VIII d zu § 47 a StVZO. Link von XP-C dazu auch mal genauere durchlesen, ansonsten darf meinen Ausführungen von etwas weiter oben gerne Glauben geschenkt werden.
Sag ich doch,oder #denken#
:) DITTMAR

Big Daddy

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17

Mittwoch, 31. März 2010, 08:37

Da es mich interessiert hat, bin ich gestern Abend noch zur Zulassungsstelle gefahren und habe den langen Bürgerservice genutzt. Offizielle Aussage der Behörde, wenn Sie wünschen kleben wir einen speziellen Aufkleber über die abgelaufene AU Plakette, dieser kostet 5 Eure und dann können Sie bis zur nächsten HU ohne AU weiterfahren.

Schichti

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Mittwoch, 31. März 2010, 11:44

Aha das ist jetzt die dritte Variante.
So ein durcheinander. #bekloppt#
Gruß Holger #wave#
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19

Mittwoch, 31. März 2010, 16:31

Dies ist auch möglich, mit einer sogenannten Korrekturplakette, die ist weiss; denn selber runterkratzen ist nicht! Aber wie gesagt, keine Ahndung mehr möglich bzw. zulässig in GANZ Deutschland! Aber die abgelaufene Plakette muss nicht überklebt oder entfernt werden. Wird automatisch bei der nächsten Vorstellung zur HU gemacht und zwar kostenlos, das abkratzen.
VG aus Nieder Neuendorf
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#up#

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20

Mittwoch, 31. März 2010, 17:32

So hab mal gesucht ---- und nichts gefunden.

Das Fußvolk lässt man wohl mal wieder dumm sterben.

Weder beim KBA noch beim Bundesverkehrsminister noch auf der Justizonline Seite mit allen Gesetzen steht irgendewo wie das zu handhaben ist. Auch diese o.g. Anlage ist bei uns offiziell so nicht vorhanden. Privat über TÜV Portale etc. findet man wohl die o.g. Regelung. Aber offiziell gilt immer noch der Bundesweite Tatbestandskatalog. Eine Änderung ist hier noch nicht vorgenommen worden.
Gruß Skipper


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