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Mike

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1

Mittwoch, 31. März 2010, 18:47

07er Yougtimer Zulassung

Hallo zusammen,

rote 07er Kennzeichen sind ja bekanntlich Wechselkennzeichen. Eine Frage stellt sich mir allerdings: das Nummernschild muss anders als bei normalen Zulassungen beantragt werden (kann auch bei triftigen Gründen entzogen werden) und setzt einige Prüfungen seitens der Zulassungsstelle voraus. In meinem Fall ist darauf ein Fahrzeug Bauj. 87 zugelassen, was normalerweise ja nicht mehr geht da ein Mindestalter von 30 Jahren Voraussetzung ist, durch Bestandsschutz allerdings weiterhin mit diesem Kennzeichen gefahren werden darf. Erste Zulassung mit roter 07er Nummer erfolgte bereits 04/2006, damals aus Gründen der "Seltenheit des Fahrzeuges und dessen Erhaltungswert" (da hat damals jemand den Gesetzestext ganz genau gelesen :D ).

Kann auf diesem Kennzeichen auch ein Fahrzeug gefahren werden welches ein ähnliches oder gleiches Baujahr hat? Immerhin ist das Kennzeichen ja personengebunden und nicht, wie sonst üblich, fahrzeuggebunden. Es wurde ja für den Zweck erteilt ein Fahrzeug zu bewegen, welches jünger ist als diese magischen 30 Jahre.....sicher, zu einer anderen Zeit, aber darauf sollte sich der Bestandsschutz doch auch erstrecken, oder? #denken#
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mobay

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2

Mittwoch, 31. März 2010, 18:55

personengebunden kann ja sein, aber Personen fallen nicht unter Bestandschutz :)

07er-Nummern: Trotz Neuregelung viele Unklarheiten
Trotz Neuregelung im Jahre 2007, verlangen einige Zulassungsstellen Auflagen, von denen in der Verordnung keine Rede ist.
Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen. Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sind damit gestattet. Alltagsfahrten und beispielsweise Fahrten als Hochzeitsauto sind mit der 07er-Nummer nicht gestattet. Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Grundsätzlich müssen die Fahrzeuge eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung bestehen. Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen im Grunde umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Soweit die offizielle Schreibweise.
Teilweise wird die rote 07er-Nummer von einigen Zulassungsstellen immer noch zeitlich begrenzt erteilt oder das Thema Bestandsschutz für vor dem März 2007 vergebenen 07-Nummern unterschiedliche gehandhabt (z.B. beim Umzug). Trotz der einheitlichen Neuregelung des roten 07er Kennzeichens werden von einigen Zulassungsstellen auch im Raum Köln zusätzliche Auflagen verlangt. Der Auslegungsspielraum reicht dabei von Mitgliedsnachweisen in Clubs oder zu erbringenden Beweisfotos von der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen. Davon ist allerdings in §17 der FZV keine Rede. Wichtig ist lediglich: Jede Fahrt muss in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden. Es ist daher absolut sinnvoll, bereits im Vorfeld der Zulassung mit der Zulassungsstelle Kontakt aufzunehmen und unter Vorlage aller Unterlagen im persönlichen Gespräch eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.
Bei Fahrten ins Ausland kann es zu Komplikationen kommen. Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen entspricht.
Quelle: GTÜ
Gruß Mobay
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Mike

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3

Mittwoch, 31. März 2010, 19:55

Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen im Grunde umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde.





.....das hiesse also, da mein rotes 07er Schild bereits nach altem Recht erteilt wurde, vor kurzem erneut erteilt wurde und augenscheinlich umfassenden Bestandsschutz geniesst, kann ich damit auch Autos fahren, die jüngeren Datums sind als die heute üblichen 30 Jahre und ich brauche auch keine Abnahme dafür.....eben nach o.e. altem Recht #up#

Evtl. sollte ich mir das schriftlich von meiner Zulassungsstelle bestätigen lassen ;)
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4

Mittwoch, 31. März 2010, 20:25

Nein Mike,

der Bestandsschutz bezieht sich nur auf Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Änderung bereits auf der 07er eingetragen waren.

Für weitere Fahrzeuge die darüber gefahren werden und nach der Änderung auf das Kennzeichen eingetragen werden sollen
gilt ausschliesslich die neue Regelung (30 Jahre, weitestgehend Original, Oldtimergutachten)

Ist leider so, kenn ich aus eigener Erfahrung.

Eddi

Mike

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5

Mittwoch, 31. März 2010, 20:41

Ah, das ist natürlich Jammer #down#

Da hat aber damals einer richtig aufgepasst - denn selbst heute ist der Karren gerade mal 23 Jahre alt! Weder Oldtimergutachten noch sonstige Prüfungen oder Papierschlachten. Einzig ein Auszug vom KBA wurde eingeholt über den am 01.01.2006 aktuellen Bestand an zugelassenen Fahrzeugen dieser Bauart und Marke in Deutschland: 43 Stück. In den 4 Jahren die seither vergangen sind dürften es nicht wesentlich mehr geworden sein. :P

Übrigens handelt es sich um ein nicht "getyptes" Fahrzeug (alte Schlüsselnummer unter 3 "00000") welches durch Einzelgutachten zum Verkehr zugelassen wurde.

Naja, kann man nix machen. Bin eh schon froh das er 07er hat - war damals auch ein Kaufkriterium. Sonst hätte ich jetzt über 1000 Euro Steuern pro Jahr am Hals #kotzen#
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