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1

Freitag, 16. Dezember 2005, 16:13

Anlieger frei ?!

Ich hab da mal eine Frage an unsere grün-weißen Mitexplorer.

Meine Lieblingsgastanke ist eine Autobahntankstelle. Ich muesste um diese zu erreichen einen Umweg über den nächsten Anschluß und retour von 12 Km fahfren ...oder.... ich fahre über den Versorgungszubringer mit dem Schild " Anlieger frei ". Darf ich diesen Weg benutzen, weil ich ja dort tanken will, oder darf ich ihn nur benutzen, wenn ich jemanden ( den Besitzer ) namentlich kenne und ihn "besuchen" möchte !?

Wolfzahn

Man kann auf einem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen.

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2

Freitag, 16. Dezember 2005, 16:17

RE: Anlieger frei ?!

Bei unser Privatauffahrt steht da "Versorgungsfahrzeuge frei", das muß noch ein Unterschied sein?, weiß nicht!
Liebe Grüße Wolfgang
__________________________________________________________________________________
Wenn es im Himmel keine Hunde gibt, dann will ich da nicht hin!!

Skipper

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3

Freitag, 16. Dezember 2005, 16:33

RE: Anlieger frei ?!

Tankstellen und Rasthäuser an Autobahnen gehören zur Autobahn.
An den Nebenauffahrten steht in der Regel das Zeichen 250 (Roter Kreis auf weißem Grund) mit dem Zusatz Versorgungsfahrzeuge frei.
Zu den Versorgungsfahrzeugen gehören ausschließlich die Fahrzeuge des Straßenbaus im Auftrag der Autobahnmeistereien, Abschleppfahrzeuge, sowie die Zulieferer der Rasthäuser und Tankstellen. Natürlich auch Polizei und Feuerwehr.
Als Benutzer der Tankstelle gehört man nicht zum o.g. Personenkreis.
Benutzt man so die Zufahrt, fährt man auf die Autobahn auf. Dies ist mit einem Verwarnungsgeld von 25,-€ belegt. Ist sogar etwas teuerer wie das normale "Anlieger frei".
Gruß Skipper


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4

Freitag, 16. Dezember 2005, 16:43

Danke Skipper,
ist natürlich genau das, was ich NICHT hören wollte X( ;)

Bin mir ziemlich sicher, daß bei uns "Anlieger frei " ist. Wie sieht es dann aus ?

Dirk

Skipper

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5

Freitag, 16. Dezember 2005, 16:45

Solang du deinem Tankwart nicht das Benzin bringst, gilt das gleiche. ;)
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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6

Freitag, 16. Dezember 2005, 16:46

Könntest natürlich ein Gewerbe anmelden, und in den Kofferraum nen Eimer und nen Wischer reinlegen. Dann sagste einfach, dass du die Fenster von der Tankstelle putzen musst. Da sollte dein Tankwart aber mitspielen. :D
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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7

Freitag, 16. Dezember 2005, 16:50

Der sagte mir, ich solle bei einer Konrolle sagen, daß ich ihn besuche, dann isses ok !?

Dirk

Skipper

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8

Freitag, 16. Dezember 2005, 17:01

Nun ja wie war das noch, die Hoffnung stirbt zuletzt :)
Probieren geht über studieren.
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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Andy

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9

Freitag, 16. Dezember 2005, 17:08

Kosten/Nutzen Rechnung.

Busse 25€
Ständiger Umweg 12 Km.

Was ist auf dauer billiger...
Liebe Grüsse
Andy #sieg#


Bayernkater

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10

Mittwoch, 23. August 2006, 22:27

Anlieger frei

Wenn nur Anlieger frei angezeigt ist, reicht es, wenn Du in dieser so gesperrten Zufahrt ein Anliegen hast. Da würde schon Zigaretten holen reichen. Anders sieht es aus, wenn die Strasse gesperrt ist, mit dem Zusatz Versorgungsfahrzeuge frei. Dann musst schon so 10 bis 20 Wurstsemmeln im Kofferraum haben, mit der Du die Tankstelle belieferst...

11

Donnerstag, 24. August 2006, 06:50

Bitte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln : Zwischen "Anlieger" und "dem Anliegen" ist hier ein himmelweiter Unterschied.

Der Anlieger ist eine Person, die an dieser Strasse anliegt - hört sich doof an, gemeint ist, wer da wohnt bzw. Grundstück hat.

Die Freigabe der Strassennutzung für Anlieger umfaßt auch Besucher der Anlieger - was in diesem Kontext jedoch nicht zweifelsfrei auszuführen ist. Denn : wenn ich an eine Tanke fahre um mir Kippen zu holen, ist das wohl mein persönliches Anliegen, die Kippen zu erstehen - ob der Einkauf jedoch als Besuch einer Person anzusehen ist könnte in Zweifel gestellt werden.

Denn ein Anliegen wäre auch, dort spazieren gehen zu wollen und deshalb das Fahrzeug dort zu parken - das macht Grün-Weiß auf keinen Fall mit und ist nicht im Sinne des Erfinders.

Wenn dir der Tankwart persönlich bekannt ist würde ich´s einfach mal drauf ankommen lassen - allerdings solltet ihr "per Du" sein, das macht sich etwas besser wenn du der Exekutiven erklärst, das Du ihn besuchen willst / hast und er es denen bestätigen soll.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crizz« (24. August 2006, 06:52)


MaxResist

unregistriert

12

Donnerstag, 24. August 2006, 08:52

Hi hi

er bringt ihm doch was: Taler!

MR

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13

Donnerstag, 24. August 2006, 17:15

RE: Hi hi

Die Zufahrt zur Tankstelle ist eindeutig falsch beschildert!!
Wo war das nochmal?? ;) Welche Stadt ist das zuständig?

Nicht jedes Anliegen berechtigt auch zum Durchfahren eines solchen Bereiches. Das Zigaretten holen an einem Automaten ist, wenn man nicht gerade um die Ecke wohnt, schwer nachzuvollziehen.

Das eigntliche Schild heißt ja "Durchfahrt verboten" und das hat in der Regel einen Grund.
Gruß Skipper


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Achim

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14

Donnerstag, 24. August 2006, 17:23

Bei BAB und anhängendem Gelände ist nicht die Stadt sondern der Bund zuständig.;)
Die wälzen das dann, z.B. in NRW, auf den Landschaftsverband ab.
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D