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Lichtdesigner
Vorname: Dittmar
Wohnort: Detmold
Beruf: Lichtdesigner
Ford Modell: XP II
Baujahr: 2001
Motorisierung:: 150 KW
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Boardgründer & Dauerschraubär
Vorname: Thomas
Wohnort: bei Wolfsburg
Beruf: FfSuS
Ford Modell: XP II
Baujahr: 1996/97
Motorisierung:: 115 KW,OHV
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Ex XP Fahrer
Vorname: Holger
Wohnort: Dorste
Beruf: Hausmeister im öffentlichem Dienst
Ford Modell: anderer PKW
Baujahr: 2007
Motorisierung:: 2,5 l TDi
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Lichtdesigner
Vorname: Dittmar
Wohnort: Detmold
Beruf: Lichtdesigner
Ford Modell: XP II
Baujahr: 2001
Motorisierung:: 150 KW
Gruß Thomas
Das heißt Du darfst mit Deinem Pickup auch an Sonn- und Feiertagen fahren, nicht jedoch mit einem Anhänger !
Siehste Thomas,da haben wir das komische Wort " JAIN " wieder Ich werde mal beim Straßenverkehrsamt vorsprechen,vielleicht wissen die mehrJain,
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t - sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
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Boardgründer & Dauerschraubär
Vorname: Thomas
Wohnort: bei Wolfsburg
Beruf: FfSuS
Ford Modell: XP II
Baujahr: 1996/97
Motorisierung:: 115 KW,OHV
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Lichtdesigner
Vorname: Dittmar
Wohnort: Detmold
Beruf: Lichtdesigner
Ford Modell: XP II
Baujahr: 2001
Motorisierung:: 150 KW
Na super,1000 Dank Thomas,geht dochHallo Marokko,
schau mal im Anhang, ist sogar aus Deiner Gegend,
unter Punkt 1.6 steht, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 To. ist und der Anhänger zu Freizeitzwecken genutzt wird, darfst Du auch an Sonn- u. Feiertagen fahren, nur gewerblich eben nicht !
Anhang:
Gruß Thomas
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Boardbulle
Vorname: Harry
Wohnort: Dortmund
Beruf: Polizeibeamter
Ford Modell: XP II
Baujahr: 2001
Motorisierung:: 4.0 V6 SOHC