Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams,
soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
Das Bayerischen Landesamtes für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist.
Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 EUR.
Anders verhalte es sich nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden; in diesem Fall sind keine datenschutzrechtlichen Belange betroffen.
FOCUS Online:
.... Wichtig ist jedoch, dass das Gericht der datenschutzrechtlichen Begründung der Behörde folgte.
Demnach sei das permanente Aufnehmen des Straßenumfelds datenschutzrechtlich dann unzulässig, wenn man diese Aufnahme mache, um Sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln.
Das Verwaltungsgericht meint hierbei die Veröffentlichung im Internet (Facebook, Twitter, YouTube etc.).
Nur dann, wenn von Anfang an feststehe, dass derartige Aufnahmen den privaten und persönlichen Bereich nicht verließen,
seien die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig und die Behörde nicht zuständig.
Sollte nur einmal eine Behörde einen Bußgeldbescheid versenden weil der Nutzer die gemachten Aufnahmen als Beweismittel zur Verfügung gestellt hat, wird sich nicht mal mehr
hemand melden der einen Mord aufgenommen hat
und belegt so ein Video zu 100 % das jemand unschuldig ist, wird aber vor Gericht nicht anerkannt und somit der falsche
z.B. für einen Unfall bestraft bei dem es Tote gegeben hat, gnade den Gerichten Gott, wenn dann das Volk wirklich mal aufbegehrt
Siehe z.B. die Tat des Schlägers gegen die zu Tode gekommene Tucè - auf dem MC- Donald Parkplatz, wenn da der Richter meint, das Video dürfe nicht als Beweis herhalten da es den gesamten Parkplatz aufnimmt und dieser der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt ist -
und kommt dann der Täter als Unschuldig aus Mangels an Beweisen frei, dann möchte ich nicht wissen was das Volk dazu sagt oder zumindest Tucè`s Landsleute !
Ich bin auch der Meinung das es verboten sein muss, das solche Videos auf denen fremde Personen und/oder Kennzeichen zu erkennen sind veröffentlicht werden,
da die Gerichte aber genau wissen das es nur unter einem immensen Kostenaufwand zu klären wäre wer das Video ins Internet gesetzt hat, oder wer es als Hacker irgendwo gestoheln hat,
wird man versuchen es ganz zu verbieten.
Als nächstes müsste man dann das Video- Filmen und Fotografieren in der Öffentlichkeit verbieten, da die Fotos ja im Netz landen könnten !?
Lächerlich wenn man das versuchen würde.
Private Videos und Filme die ich in meine Cloud lade sind dann hoffentlich vom Cloud- Anbieter wirklich geschütz oder werde ich dann bestraft wenn ein Hacker die Daten bei meinem
Anbieter herunter lädt und im Netz verteilt ?
Ein umfangreiches Thema, bei dem ich glaube, das man die Dash- Cams selbst, nicht verbieten kann, eben nur das Veröffentlichen bestrafen, wenn man beweisen kann, wer es veröffentlicht hat.
Na mal sehen was Harry da noch herraus bekommt.
Grüße