Alles schön und gut aber es wäre ratsam gewesen, in diesem Zuge gleich eine Änderung der Bestimmung zur Winterreifenpflicht herbei zuführen. Denn die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind so schwammig und bedürften dringend einer aussagekräftigen unkompölizierten Neuregelung. Z. Bsp. wie es die Österreicher vorschreiben bei winterlichen Straßenverhältnissen. Da ist es Pflicht, in der Zeit von 01.11. bis 15.04. des Folgejahres mit WR zu fahren. In Österreich zählt ein WR nur so lange als solcher, wie er noch mind. 4 mm Profiltiefe auf den Hauptrillen der Lauffläche aufweist. Da weiß jeder woran er ist und kann sich entsprechend drauf einstellen. Klar, deutlich, einfach! Oder die sog. O bis O Regelung, also von Oktober bis Ostern. Wobei jedoch Ostern jedes Jahr anders liegt. Ist aber dennoch bessser und klarer strukturiert, als die Regelung unserer StVO
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II
Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABI. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/ EG (ABI. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge
der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der
StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012
(BGBI. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren
werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht
sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten
Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine
M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug
mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei
Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und
wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tatonka« (10. November 2017, 12:37)