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Mike

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1

Dienstag, 10. Januar 2006, 15:41

Projekt "Kleines Nummernschild"

hallo zusammen,

habe ein kleines privatprojekt gestartet dessen ausgang vielleicht einige von euch interessiert.

es hat zum ziel, hinten an meinem xp ein nummernschild in der größe des us nummernschilds zu bekommen. glaube diese schilder heißen im amtsdeutsch "leichtkraftradkennzeichen" ... oder so. ?(
ich würde gerne diese in meinen augen ziemlich häßliche plastiknummernschildhalterung samt beleuchtung abbauen und das mit segen des tüvs. hat man erstmal die eintragung, wird das nummernschild laut aussage meiner zulassungsstelle auch ausgegeben, bzw. das alte "normale" gegen ein neues kleines getauscht.

habe deswegen bereits mit etlichen stellen wie strassenverkehrsamt, zulassungsstelle, us car händlern,.....telefoniert.

grundaussage dieser einrichtungen:
diese nummernschildgröße wird NUR zugeteilt, wenn es sich um einen originalen import aus den staaten handelt. umbau der heckklappe (oder ersetzen der klappe durch eine us klappe ohne entsprechende bohrungen und stromverlegung für die nummernschildbeleuchtung) rechtfertigen das nicht, da der aufwand für die installation mit einem normalgroßen nummernschild samt beleuchtung durchaus zumutbar sind.
aussage eines mitarbeiters des rheinisch-westfälischen tüv in essen: diese nummernschildgrößen sind im grunde unzulässig und man ist angehalten, diese unter allen umständen NICHT auszugeben.

soweit - so gut. trotzdem gebe ich mich noch nicht geschlagen und werde weiterforschen und -bohren! :D
Der Sinn des Lebens ist herauszufinden wer man selber ist...

wolfgang

unregistriert

2

Dienstag, 10. Januar 2006, 15:56

RE: Projekt "Kleines Nummernschild"

Dann wünsche ich dir aus eigener Erfahrung viel Erfolg.

Leider wird es so sein, dass ein möglicher Eintrag bei deiner Zulassungsstelle nicht zu Erfolgen bei Anderen führen muss.

In den Papieren steht dann folgender Spruch drin :

Hinteres amtliches Kennzeichen gem. Anlage V A zu § 60 STVZO ( Leichtkrafträder )....oder so in der Art.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60.php

XPCowboy

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3

Dienstag, 10. Januar 2006, 16:26

Schon mal durch

Hallo Mike,

das Thema habe ich auch schon mal durch.
Bei der Ummeldung ( !!! ) habe ich das alte kleine Kennzeichen abgeschraubt, bin in die Zulassungsstelle rein, habe die Stempel abgekratzt und ein neues beantragt.

Was kam raus, ein ganz normales langes Kennzeichen.
Ich also wieder zu dem Sachbearbeiter und ihm das alte gezeigt, damit er die Maße hat.
Seine Antwort - NEIN - so ein kleines bekommen sie bei uns nicht.

Nach einigen Diskussionen begab er sich mit an mein Wohnmobil, damit ich ihm zeigen kann, das garkein normales Kennzeichen dort anzubauen geht.

Er meinte, ich solle mir eine 2. ! Kennzeichenleuchte anbauen und neue Löcher bohren !
Ich dachte ich raste da aus, ich bohre doch in einen GFK Aufbau keine neuen Löcher rein X( .

Nach weiteren Diskussionen verlangte ich seinen Vorgesetzten, der kam dann auch und schaute sich das ganze auch an - und ? - er gab seinem Mitarbeiter natürlich recht.
Ich versuchte echt ruhig zu bleiben, obwohl es mir wirklich schwer fiel und verlangte wiederum dessen Vorgesetzten. Der sitzt in Hannover meinte er.
OK, gut, dann behalten sie ihre Kennzeichen, ich komme wieder, wenn ich mit dem gesprochen habe oder mit meinem Anwalt.
Es kann doch nicht wahr sein, das manche GTI Fahrer mit so einem Minikennzeichen rumfahren und ich soll neue Löcher bohren und eine zweite Kennzeichenleuchte anbauen !

Dazu kam, das dann das größere Kennzeichen zur hälfte hinter der Dachleiter verschwunden wäre.

Da äußerte er dann plötzlich, na ja, das würde gehen, wenn wir ihnen ein Kennzeichen mit nur einem Buchstaben und einer Zahl zuweisen.
Ich erklärte ihm, das mir das doch wurscht ist, ich wollte kein Wunschkennzeichen das nen Meter lang ist.

Du wirst es nicht glauben was ich dann bekam - Ein kleines Kennzeichen mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen #bekloppt#

Na gut, ich konnte hier echt besser argumentieren und hatte trotzdem Schwierigkeiten, daher sehe ich bei einem XP echt kaum Aussichten auf Dein Begehren und wenn, dann mit Sicherheit nicht bei jeder Zulassungsstelle.

Viele Grüße Thomas
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GF-RT 127/128

4

Dienstag, 10. Januar 2006, 16:38

Das Thema hab ich schon mehrfach gehabt ;) ;)

Ich fahre ja nur Ami's

Beim Bronco bin ich nur auf die Zulassungsstelle :

"Brauche kleines Kennzeichen, ist eingetragen"

Hab dann die ganz kurze Nummer bekommen : LÖ M6
Wenn keins frei gewesen wäre hätte ich das Kleinkraftradkennzeichen bekommen, ohne Diskussion.


Beim Oldsmobile damals :

Kurze Nummer : LÖ B5
Beim Umstellen auf Saisonkennzeichen passte auch das hinten nicht mehr, hab
dann ein Kleinkraftradkennzeichen bekommen.

Beim CHP-Mustang als er noch mormal angemeldet war :

Kurze Nummer (ohne Eintrag im Brief) LÖ W7

Beim Roten Oldtimerkennzeichen :

Kurze Nummer : LÖ 076
Zusätzlich für hinten Kleinkraftradkennzeichen ;) ;)
hätte allerdings auch so gepasst.

Beim Jeep hatte ich damals LÖ K99
war nichts kürzeres frei und hab dann hinten das Kleinkraftradschild gehabt

Beim Pontiac wars WT J2

Es geht alles, wenn die nur wollen, ist halt von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich und da noch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter

Eddi

wolfgang

unregistriert

5

Dienstag, 10. Januar 2006, 16:53

Ermessensspielraum im deutschen Verwaltungsakt #help# ...........

6

Dienstag, 10. Januar 2006, 18:37

Bei meinem Ex-XP0 war die max.mögliche Kennzeichengröße in den Papieren eingetragen. Trotzdem wollte man sich auf der Zulassungsstelle stur stellen : ich solle ein Zeitwertgutachten vorlegen aus dem hervorgehe, das eine Umrüstung zur Verwendung normalgroßer Kennzeichen mehr als 10 % des zeitwertes des Fahrzeuges ausmacht !!

Ich bin dann ziemlich ungehalten geworden, hab gefragt, warum es Amtlich Anerkannte Sachverständige gäbe, die solche Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn man der Meinung sei, kommunale Bürokratie würde über Bundesverodnungen stehen.

Nach einigem Hin-und her verlangte ich nach dem Leiter der ZuLa-Stelle, worauf man mir sagte, dieser sei im Urlaub. Just in dem Moment ging die Tür auf, und der Mitarbeiter der die KFZ-Besichtigung ( Fgst.-Nr.-Kontrolle ) durchführt trat ein. Er bekam unseren Disput mit, sah sich die Eintragung an, und meinte nur : " Gebt dem Mann doch ein Schild mit einem Buchstaben und einer Zahl, dann paßt das doch ! ".

Darauf meinte die Sachbearbeiterin das sie das nicht könne, denn diese Nummern würden nur vom Amtsleiter vergeben. Darauf wie aus einem Munde der Prüf-Mitarbeiter und Ich : " Anruuuufeeen !".

Nun gut, es war 07:50, und der gute Mann war nicht gerade begeistert, das er geweckt wurde - aber ich bekam mein " LDK - D 5" - das hintere Schild in Engschrift, damits zwischen die Leuchten paßte.

Und : wenn keine Nr. verfügbar gewesen wäre, hätte man mir ein Leichtkraftrad-Schild aushändigen müssen - das meinte zumindest der Dekra-Prüfer bei meinem Haus-und-Hof-Gutachter.

Fazit : energisch aber freundlich bleiben. Bei Importfahrzeugen gibt es entsprechende Regelungen. Bei deutschen Fahrzeugen hingegen ist man auf den "Good-will" der Mitarbeiter angewiesen - und vielleicht etwas "Vitamin B" ;)
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7

Dienstag, 10. Januar 2006, 18:48

Hier mal ein paar Fotos von meinen
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8

Dienstag, 10. Januar 2006, 18:53

@all

tolle geschichten die ihr da erlebt habt! bin schon gespannt wie meine ausgehen wird, zumal es sich nicht um einen importierten xp handelt.

mein xp ist in einem zulassungsbezirk zugelassen, der, wie bei crizz, auch 3 buchstaben hat. hätte aber noch die möglichkeit ihn in auf meinen ersten wohnsitz zuzulassen, dann hätte ich 2 buchstaben.
also wenns bei der einen zulassungsstelle nun partou nicht klappt, kann ich es immer noch bei der anderen versuchen. hauptsache ist erstmal jemanden zu finden, der mir eine entsprechende ausnahmegenehmigung erteilt.

habe noch ein wenig telefoniert: am donnerstag habe ich erstmal einen telefonischen termin mit jemandem, der aufgrund meiner recherchen hier in der gegend schon des öfteren bei us autos eine ausnahmegenehmigung erteilt hat, auch bei nachträglichen umbauten. mal sehen was der sagt. außerdem habe ich die zusage eines us car händlers im nahe gelegenen westlichen niedersachsen sich des "problems" anzunehmen. laut seiner aussage hat er sowas schon öfters "durchgedrückt".

es bleibt spannend! :)

tja, was man mit bildbearbeitungsprogrammen so alles basteln kann....
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9

Donnerstag, 12. Januar 2006, 11:08

so - habe nach telefonischer rücksprache eine "besichtigungstermin meines anliegens" bei einem tüv prüfer für nächsten dienstag.
er konnte mir telefonisch logischerweise keine zusagen machen da er sich erst ein bild vom ist-zustand und vom soll-zustand machen wollte.

erneute rücksprache mit meiner zuständigen zulassungsstelle in coesfeld ergab, das, wenn das kennzeichen in der entsprechenden größe eingetragen ist, dieses anstandslos ausgegeben/umgetauscht wird. ich habe mir vorsichtshalber den namen des sachbearbeiters notiert! sicher ist sicher! ;)

bin schon sehr gespannt wie sich diese geschichte weiter entwickelt! :)
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10

Donnerstag, 19. Januar 2006, 10:55

also heute war ich beim tüv. dieser sah leider keine möglichkeit meinem begehr nachzukommen, eben aus den gründen die hier schon stehen.
auf meine frage hin ob man das normale nummernschild zumindest auf die höhe des us schildes machen kann sagte er, das dem nichts im wege stünde wenn es ordentlich beleuchtet ist. ein abstand von 4cm der beiden beleuchtungseinheiten jeweils rechts und links vom schild sei jedoch voraussetzung.

aber noch gebe ich mein projekt nicht auf und mich nicht geschlagen! werde jetzt den us-car händler kontaktieren. hoffentlich bringt das was...noch bin ich frohen mutes! #top#
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11

Donnerstag, 19. Januar 2006, 11:02

Wir

Hallo Mike,

wir drücken Dir weiter die Daumen.
Wer gegen die "Obrigkeit" so lange beharrlich durchhält, hat es verdient ;)

Gruß Thomas
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wolfgang

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12

Donnerstag, 19. Januar 2006, 11:02

Es wird dir jetzt wahrscheinlich nicht viel helfen aber.....

In den Verordnungen steht auch, wie groß die einzelnen Buchstaben und Zahlen, Abstände und Zwischenräume sein müssen.

Miss dann deine Kombination mal durch und dann kannst du sehen, ob eventuell auf ganz natürlichem weg ein kleineres Schild möglich ist.

Die Schildermacherei druckt im Thermoverfahren eh nur auf die Standartgrößen und dann sind die Abstände auch manchmal wesentlich größer.

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13

Donnerstag, 19. Januar 2006, 11:35

@xpc

jaja - die "obrigkeit"!!! die versuchen uns doch ständig ein ei gegen die schiene zu nageln!!! :D


@wolfgang
stimmt, aber da ich alleine schon 3 buchstaben für den kreis habe, dann noch 2 buchstaben und 3 zahlen, kann ich mir das nachmessen wohl schenken. besonders, da das "C" und das "O" alleine schon viel platz bekommen. und vom "C" habe ich gleich 2 stück!!!

naja, erstmal abwarten was der us-car händler heute nachmittag so von sich gibt. die können ja mit dem tüv auf einer ganz anderen basis reden als wenn man einfach so bei den prüfjungs vor der türe steht.
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14

Donnerstag, 19. Januar 2006, 11:35

Das mit den Standardgrößen ist so nicht ganz richtig. In der Regel bei üblichen Schildern ja, aber bei Montageproblemen ( kleinere Flächen = kleineres Schild ) bekommt man für die druckerei von der ZuLa einen Wisch mit der Erlaubnis, Engschrift zu verwenden. Allerdings kommt man ohne diesen Wisch nicht an ein eng gedrucktes, kleineres Kennzeichen ( zumindest bei uns isses so ).

Das mit den 4 cm Astand der leuchten is mir neu, bei meinem XP0 waren die nicht da : das Kennzeichen saß exakt zwischen den beiden Leuchten. Und das auf betreiben des Mitarbeiters der ZuLa ( damit sie mir kein Leichtkraftrad-Zeichen geben mußten ). Selbst beim TÜV wege meiner diversen Einzelabnahmen hat niemand gemeckert, da die Ausleuchtung über die gesamte Fläche gegeben war. Ich denke, das kommt auf den Einzelfall an, je nachdem wie gut die Leuchten halt sind.

Mike

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15

Donnerstag, 19. Januar 2006, 11:38

@crizz

oder aber diese vorschrift mit den 4cm abstand besteht nur, wenn man das nachträglich anbaut...wenn schon welche dran sind wie bei dir fällt die vorschrift vielleicht flach. ?(
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16

Donnerstag, 19. Januar 2006, 11:59

Ich denk mal das da Ermessensspielraum ist, denn ich hab schon von anderen Fällen gehört, wo die Leute genötigt wurden, sich so´n Kuchenblech mit zusätzlicher Beleuchtung an die Heckklappe zu tackern ( siehe auch meinen ersten Beitrag dazu ). Und wozu gibt´s Ausnahmegenehmigungen und den § 19/2 ? ;)

Mike

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17

Donnerstag, 19. Januar 2006, 15:04

so - das projekt geht weiter! :D

um das alles mal als conclusio zusammenzufassen:

kein kleines schild (30x15) für deutsche/europäische fahrzeuge die umgerüstet werden.

bleiben noch 2 möglichkeiten:

1)
sie vor vollendete tatsachen zu stellen. d.h. umbauen und das große schild mittels winkeln auf höhe der stoßstange zu montieren samt beleuchtung, sich megadumm stellen und damit zum tüv zu fahren in der hoffnung das sie es eintragen.

2)
fahrt zur zulassungsstelle mit der bitte um ausgabe eines kurzen kennzeichens.

bei 2) hat man nur das problem das sie sagen werden: wieso, hat doch vorher auch gepaßt??? bliebe demnach eine 3) möglichkeit:

3)
ummeldung in einen anderen kreis unter der voraussetzung das man ein kurzes schild bekommt. wenn sie dann sagen: vorher hatten sie doch auch ein normales dran!! ....ja dann... weiß ich langsam auch nicht mehr weiter!!! X(

doch -> eine habe ich noch -> durchschneiden und übereinander wieder zusammenbasteln!!! ;)


eines jedoch ist mir aufgefallen: bei sämtlichen telefonaten mit öffentlich einrichtungen hatte ich immer den eindruck, das die leute furchtbare angst haben. scheint fast so als würden kontrollanrufe stattfinden um herauszufinden, ob auch alles nach vorschrift gemacht wird! vielleicht war das aber auch nur mein eindruck..... ?(
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18

Donnerstag, 19. Januar 2006, 17:19

das problem ist nur das von einem verlangt wird wenn man eine andere heckklappe dranbaut, die originalhalterung wieder dranzubauen. da hilft einem auch der einwand des erhöhten verkabelungs- und bohraufwandes nix.

einzige möglichkeit wäre wahrscheinlich es umzubauen, das normale schild wie auf dem foto zu montieren, damit zu einer anderen zulassungsstelle zu fahren und dort um ein kurzes nummernschild zu bitten. wie man natürlich eine plausible argumentationsstruktur hinbekommt muß ich mir noch überlegen! verletzungsgefahr beim beladen? das man es ständig von irgendwelchen spaßvögeln nachts umgeknickt bekommt? irgendwie sowas...und dann auf die einsicht und den guten willen des bearbeits hoffen!

ich werde berichten wie es weitergeht! #top#
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Wolfzahn

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19

Donnerstag, 19. Januar 2006, 18:04

Hallo Mike,

ich hab den Eindruck: die unendliche Geschichte??

aber viel Glück auch #wave#
Liebe Grüße Wolfgang
__________________________________________________________________________________
Wenn es im Himmel keine Hunde gibt, dann will ich da nicht hin!!

20

Mittwoch, 22. März 2006, 18:50

Hallo,

ICh hab ja die US Ausführung vom XP mit roten Blinker hinten und gelbe Standlichter vorn. Zu dem ist meine Heckklappe vom Werk ab Clean und das Kennzeichen sitzt in der Stossstange. Nun sind in meinen Papieren kurze Kennzeichen eingetragen, diese passen aber auch nicht richtig rein zumindest hinten, ich hab mal nachgefragt aber no go ...

also war ich ruhig bevor die mir auch so ein Tablett dran nageln wollen.



Bischen biegen dann geht das schon , allerdings habe ich noch kein EU Kennzeichen :D :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Camper« (22. März 2006, 18:51)