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Skipper

Boardbulle

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1

Montag, 30. Januar 2006, 11:52

Reifentabellen

Hier einige nützliche Hinweise:

Kennzeichnung/Reifenaufschriften
Die gesetzlichen Regelungen sind in § 36 StVZO sowie der "Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung" festgelegt.

Dort heißt es:
Reifen, gemeint sind Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, müssen außer der Fabrik- oder Handelsmarke folgende Aufschriften tragen:
- Reifennennbreite
- Nennquerschnittsverhältnis
- Reifenbauart
- Felgennenndurchmesser
- Tragfähigkeitskennzahl(en)
- Symbol(e) der Geschwindigkeitskategorie
- falls zutreffend: TUBELESS, M+S (M&S, M.S.), REINFORCED
- Herstellungsdatum (dreistellig, die ersten zwei Ziffern geben die Herstellungswoche, die dritte Ziffer das Herstellungsjahr an).


Beispiel: 205/55 R 15 90 H

225 Breite des Reifens in mm
55 Verhältnis Höhe zu Breite des Reifens in Prozent
R Kennzeichnung der Bauart (radial)
15 Felgendurchmesser in Zoll
90 Kennzahl für die Tragfähigkeit des Reifens
H Kennzeichnung für die Geschwindigkeitsklasse (H = 210 km/h)


Weitere Reifenaufschriften

Die Fertigungswoche, das Fertigungsjahr und damit das Alter des Reifens ist aus der Beschriftung, die mit den Buchstaben "DOT" beginnt, ersichtlich (DOT steht übrigens für Department of Transport, d.h., dass damit die Erfüllung des USA-Gesetzes FMVSS 119 bestätigt wird).

Bis zum Herstellungsjahr 1999 steht hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen die dreistellige DOT-Nummer. Die beiden ersten Ziffern geben dabei die Produktionswoche an, die letzte Ziffer das Produktionsjahr. 434 bedeutet also z.B., dass der Reifen in der 43. Kalenderwoche 1994 hergestellt wurde. Zur Unterscheidung der Jahresangabe haben die meisten Reifenhersteller für den Herstellungszeitraum 1990-1999 zusätzlich ein Dreieck hinter der DOT-Nummer angebracht.

Ab 2000 ist die DOT-Nummer vierstellig anzugeben, die beiden ersten Ziffern geben dabei wiederum die Produktionswoche an, die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr. 0100 bedeutet dementsprechend z.B., dass der Reifen in der 1.Kalenderwoche 2000 hergestellt wurde.

Winter- und Ganzjahresreifen sind zusätzlich noch durch die Bezeichnung "M+S" gekennzeichnet.

Runderneuerte Reifen müssen entsprechend mit der Aufschrift "runderneuert", "retread" oder "retreaded" gekennzeichnet sein. Das Erneuerungsdatum ist analog dem Herstellungsdatum anzugeben. Darüber hinaus finden sich auf einigen Reifen weitere Kennzeichnungen, z.B. "rotation" - diese Reifen sind laufrichtungsgebunden E-Nummer, z.B. E4. Dieses Zeichen ist ein Genehmigungszeichen. Reifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die europäischen Richtlinien, die Zahl steht für das Land, in dem die Prüfung durchgeführt wurde, hier 4 = Niederlande. Seit dem 1. Oktober 1998 produzierte, müssen diese E-Markierung aufweisen. Montierte Reifen, die eine entsprechende Kennzeichnung nicht besitzen, führen zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs! Welche Reifen für Ihr Fahrzeug zugelassen sind, steht im Fahrzeugschein.


Beispiel : DOT DM 6P 38T (467)

DOT - der Reifen erfüllt die Bestimmungen des USA-Gesetzes FMVSS 119
DM 6P 38 T -Code zur Identifikation des Herstellers, Fabrik und Größenbezeichnung
467 - Herstellungsdatum (46. Kalenderwoche, Jahr 1997)
M + S - Winter- und Ganzjahresreifen
tubetype - Reifen mit Schlauch
tubless - schlauchloser Reifen


M+S-Reifen Die rechtzeitige Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen sollte für jeden Autofahrer selbstverständlich sein. Rechtzeitig heißt: Vor dem ersten Schnee!
Moderne Winterreifen sind nämlich so konzipiert, dass sie nicht nur problemlose Fahrten bei Reifglätte und Schnee ermöglichen, sondern ihre besonderen Eigenschaften bereits bei Temperaturen ab 7° C zum Tragen kommen. Sommerreifen verlieren aufgrund ihrer Gummimischung bei niedrigen Temperaturen an Grip und Haftung, längere Bremswege sind die Folge - auch auf trockenen oder nassen Straßenbelägen. Die Bremswege auf Schnee sind mit Winterreifen bis zu 20 Prozent kürzer als mit Sommerreifen. Bei Breitreifen setzt dieser Effekt sogar schon bei 10° C ein. Übrigens helfen da auch ABS, ESP oder TCS nicht, denn sie stellen lediglich elektronische Helfer dar. Winterreifen ersetzen sie nicht.
Wichtig ist allerdings, dass die Winterreifen über eine ausreichende Profiltiefe verfügen. Liegt diese bei unter 4 mm, steigt die Aquaplaninggefahr deutlich an, die Traktions- und Bremskraftübertragung nehmen deutlich ab, die Fahreigenschaften erreichen nur noch Sommerreifenniveau.
Autofahrer, die aufs Geld achten, sollten darüber hinaus bedenken, dass viele Versicherungen die vollständige Haftung im Schadenfall bei falscher Saison-Bereifung ablehnen. Ein Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen bedeutet dann nicht nur Ärger, sondern kann auch empfindlich ins Geld gehen!

Retreadable
Auf vielen Pkw- und Lkw-Reifen liest man das Wort "retreadable". Aus dem Englischen übersetzt bedeutet dies "runderneuerbar". Sind die Reifen abgefahren, der Reifenunterbau (Karkasse) aber unversehrt, so können derart gekennzeichnete Reifen runderneuert werden.

Reinforced
Pkw-Reifen mit dieser Bezeichnung sind verstärkt, d.h. sie sind Produkte für Kombis oder Vans mit höherer Tragfähigkeit als normale Reifen. Gleiches gilt für die Aufschrift "XL - Extra Load" (auch bei V-Winterreifen).
Welche Reifen für Ihr Fahrzeug zugelassen sind, steht im Fahrzeugschein.

Regroovable
Ist auf einer Reifenflanke der Begriff "regroovable" einvulkanisiert, so bedeutet dies, dass der Reifen nachgeschnitten werden kann. D.h. die Profilrillen können bis zum Profilgrund vertieft werden. Auf Pkw-Reifen wird man dieses Wort nicht entdecken können, denn der Gebrauch nachgeschnittener Pkw- und Zweiradreifen ist gesetzlich untersagt. Für Nutzfahrzeugreifen hingegen kann das professionelle Nachschneiden der Profilrillen eine deutliche Verlängerung des Reifenlebens bedeuten. Die Reifenhersteller haben dies bei der Konstruktion der Reifen berücksichtigt, und das Nachschneiden der Profile durch den Fachmann ist nur nach ihren Anweisungen zulässig.
»Skipper« hat folgende Dateien angehängt:
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Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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2

Montag, 30. Januar 2006, 12:23

@Skipper,

wie passen dann die amerikanischen Reifengrössen in das System ???
Oder auch LKW Reifen ???
z.B. 31x10,5R15

Die sind ja nicht entsprechend gekennzeichnet

Eddi

Skipper

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3

Montag, 30. Januar 2006, 12:58

Auch Reifen mit "amerikanischen" Größenangaben müssen der europäischen Norm entsprechen. Ansonsten dürftest du sie nicht benutzen.
Somit müssen auch auf diesen Reifen Last und Speedangaben verzeichnet sein.



"Das "ECE-Prüfzeichen" wird als "E" oder "e" dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30 für Pkw-Reifen).
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft. Ausnahme: Runderneuerte Reifen" (Quelle ADAC)
Gruß Skipper


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4

Montag, 30. Januar 2006, 13:30

Ne, ist schon klar das hab ich auch nicht gemeint.

Da gings mir speziell um die Grössenangaben.

- Reifennennbreite
- Nennquerschnittsverhältnis

Die ja bei 31x10,5x15

nicht dieser Norm entsprechen

Eddi

Skipper

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Montag, 30. Januar 2006, 15:00

Die Größenangaben scheint eine untergordnete Rolle zu spielen. Wenn der Reifen eine E Genehmigung erteilt bekommen hat kann er benutzt werden. Die Umrechnung und Eintragung obliegt dann dem TÜV/ der Dekra. Vielfach gibt es ja Reifen mit mehrfach Bezeichnung.
z.b. 31x10.5 und 255/75
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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Sonntag, 16. Januar 2011, 12:56

Reifenreparaturen

Die Gesetzeslage dazu ist eindeutig. § 36 StVZO i.V.m. der Richtlinie zur Instandsetzung von Luftreifen schreibt es vor wie welche Schäden zu reparieren sind.

Hier mal Sinngemäß der alte Absatz 5 (wurde zugunsten der etwas ausführlicheren Richtlinie vor einiger Zeit gestrichen) des §36:

5. Reifeninstandsetzung:
Die Reifeninstandsetzung muß fachgerecht durchgeführt sein.

5.1 Warmvulkanisation:
Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurchgehen sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instandgesetzt werden.

5.2 Kaltvulkanisation:
Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im
Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung - an der Reifeninnenseite gemessen - zulässig. Dabei muß der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.

5.2.2 Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipropfen im montierten Zustand des Reifens instandgesetzt sein.

5.3 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.

5.4 Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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