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wolfgang

unregistriert

1

Mittwoch, 8. Februar 2006, 21:46

Hohe Gebühren bei TÜV Überzieher

Ab dem 1. April drohen den TÜV Überziehern hohe Gebühren.

Nach der Vorstellung des Bundes sollen Kraftfahrzeughalter, die die Frist zur HU um mehr als sechs Monate überschreiten, künftig mit einem Gebührenzuschlag von 50 % zur Kasse gebeten werden. Die Begründung liegt in der notwendigen erweiterten Hauptuntersuchung.......

Wer dazu näheres erfahren möchte, sollte einen Blick in die Februar Ausgabe der Zeitschrift MARKT werfen.

2

Donnerstag, 9. Februar 2006, 07:40

Jetz spinnen die ganz, ja ? "Erweiterte HU".... die haste is jetz bei Stillegung von mehr als 12 Monaten gebraucht, hat sich nur "komplettabnahme" genannt, aber man muß ja irgendwie Geld in die kassen spülen. Und wie macht man das einfacher, als wenn man feststellt, das es trotz Saisonkennzeichen noch Peoples gibt, die lieber ab- und anmelden, statt sich ein Kuchenblech dranzutackern. Und bei dem Wetter in unseren Breitengraden denk ich mal hamse schnell einige, die mal über die 6 monate kommen....

wolfgang

unregistriert

3

Donnerstag, 9. Februar 2006, 08:07

Mir wäre es auch lieber gewesen, wenn ich es in der Aprilausgabe gelesen hätte......

Es wurde ein Beispiel angeführt :

Ein befreundeter Mechaniker läd ein älteres noch angemeldetes Motorrad auf den Hänger um es zu seiner Werstatt zu bringen, TÜV war seit 10 Monaten abgelaufen.

Unterwegs Kontrolle :

2 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 40 Euro für den Halter des Moppeds. Denn, ein Fahrzeug das angemeldet ist muss auch TÜV haben, unabhängig davon, ob es im Verkehr bewegt wird oder nicht.

Kosten :

50 Euro TÜV
25 Euro Aufschlag
40 Euro Bußgeld
2 Punkte
Ein Stempel für 14 Monate...........................

4

Donnerstag, 9. Februar 2006, 15:39

Das Beispiel hinkt...


Denn wenn das Mopped schon auf nem Hänger transportiert wird, kann man auch schnell das Nummernschild demontieren. Dann ist es bei der Verkehrskontrolle nicht so schnell nachzuweisen, daß der TÜV fehlt...

5

Donnerstag, 9. Februar 2006, 16:31

Ich seh das mal jetzt bewußt überspitzt :

Wenn ich auf meinem Grundstück ein angemeldetes KFZ stehen habe, bei dem der TÜV abgelaufen ist, und man will mir dafür ein Knöllchen aufbrummen, käme das einer Enteignung gleich. Denn die TÜV-Plakette der HU besagt nur, das mein KFZ am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dafür geprüft ist. Auf meinem Privatgrundstück is das allein meine Sache.

wolfgang

unregistriert

6

Donnerstag, 9. Februar 2006, 17:30

Ich habe es nur so beschrieben, wie es in der MARKT Ausgabe stand.

Die haben einach nicht dadran gedacht, das Nummernschild abzuschrauben. Und es war ja nicht auf dem grundstück, sondern während des Transportes auf dem Hänger.

Also war das mit dem Bussgeld wohl auch ok.

Oder Skipper ????????

7

Donnerstag, 9. Februar 2006, 17:55

Ich denke, das ganze ist rechtlich fraglich. Dann müsste auch der Transport von Wettbewerbsfahrzeugen auf Anhängern darunterfallen. Sicherlich wieder so ne Firlefanz-Idee von irgendnem gestrauchelten Politiker, der sich ein Denkmal setzen will.

Ich kann mir nicht vorstellen, das das rechtlich wirklich haltbar ist. Notfalls würde ich dazu EU-Recht zitieren, wenn mir das passieren würde.

Skipper

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8

Donnerstag, 9. Februar 2006, 23:03

Ich gehe davon aus, dass das ein nicht praktikables Beispiel ist.
Selbst wenn Pkw mit abgelaufenem Tüv am Straßenrand stehen wird doch nichts gemacht. Und warum zwei mal bestrafen, erhöhte Gebühr wegen Überziehung und Bußgeld, das wären zwei Bestrafungen für die gleiche Sache.
Kann mir nicht vorstellen, dass das so durchkommt.
Und auf einem Hänger schon mal gar nicht. Man kann ja sogar ohne Zulassung zum Zulassungsstelle fahren um das Fahrzeug wieder zuzulassen. Auch die letzte Fahrt eines Fahrzeugs zum Schrottplatz ist ohen Tüv und Zulassung möglich.
Mein Bootsanhänger steht auf nem Privatgelände, der Tüv ist schon ein 3/4 Jahr überfällig. Der kann da stehen bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Erst wenn ich auf die Straße fahre muss er wieder Tüv abgenommen sein. Und das kann ich dort vor Ort machen. Oder ich verkaufe den alten Anhänger :) natürlich ohne Tüv.
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

"Wer keine Fehler macht, hat noch nie etwas neues ausprobiert" Albert Einstein