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XPCowboy

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1

Samstag, 29. April 2006, 20:35

Vollabnahme - nach welcher Zeit ?

Hallo,

kann mir jemand sagen,

nach welcher Zeit ein abgemeldetes Fahrzeug mit abgelaufenen TÜV, zur Vollabnahme muss ???

Wo ist dann der Unterschied, zur "normalen" HU ???

Und wie teuer ist eine Vollabnahme ???

Danke und Gruß Thomas
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Skipper

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2

Samstag, 29. April 2006, 21:01

Hallöchen
wenn ein Fahrzeug mehr als 18 Monate vorübergehend stillgelegt war gilt es als endgültig abgemeldet, so dass bei Wiederinbetriebnahme eine Untersuchung nach §21 StVZO gemacht werden muss.
Ansonsten ruht die Untersuchungspflicht.
Allerdings gilt dann die neue Frist zur Untersuchung um soviel Monate kürzer wie du überzogen hast.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_27.php

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php

Das Ganze solle übrigens mal wieder geändert werden ist aber noch nicht raus.
Gruß Skipper


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Skipper

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3

Samstag, 29. April 2006, 21:12

Hab da noch was vom Tüv Nord gefunden. Hiernach wird die Frist für die neue Untersuchung nicht zurückdatiert:

http://www.tuev-nord.de/20617.asp#4
Gruß Skipper


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4

Samstag, 29. April 2006, 22:25

Steht übrigens auch in den neuen EU-Papieren Teil II ( Brief ) in der untersten Zeile als Fußnote ( die 18-Monats-Frist ).