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1

Freitag, 26. Mai 2006, 21:35

Bußgeldbescheid

Hi,

habe zwei Fragen:
- nach welcher Zeit verjähren Ordnungswidrigkeiten
- wie hoch darf die Gebühr sein?

Aber jetzt zum Sachverhalt:
am 25.02.2006 waren wir aufm Nachhauseweg vom Rosenmontagszug, keiner im Auto war angeschnallt
(auch nicht die zwei Kinder) wegen der Kostümierung.

Laut Polizei #police#habe folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
„Sie beförderten als KfZ-Führer mehrere Kinder ohne jede Sicherung bzw. sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder.“

Bin auch damit einverstanden.

Aber wie sollten sich die Kinder anschnallen?
(siehe Bild), um den Nemo auszukleiden
musste die arme die ganze Jacke ausziehen
(sie war leicht erkältet und draußen war’s nass und sehr kalt)

Den Bußgeldbescheid habe erst heute bekommen (per Förmliche Zustellung) mit dem Vermerk Zugestellt am 26.05.2006.
Auf dem Schreiben steht das Datum: 23.05.2006

Es sind doch drei Monate vergangen, und die ganze Geschichte ist verjährt, oder?

Falls nicht, wie hoch dürfen die Gebühren sein?
In meinem Fall:
Geldbuße – 50 Euro (+1 Punkt)
Gebühr - 20 Euro
Auslagen- 5,60 Euro
--------------------------
Gesamt 75,60 Euro #help#

Das die Kommunen kein Geld haben weißt jeder,
aber das ist reine Abzocke. X(

P.S.
Ich glaube es war eine Polizeistaffel aus Düsseldorf :D


:( #wave#

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »maniek« (26. Mai 2006, 21:36)


Achim

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2

Freitag, 26. Mai 2006, 21:41

Meines erachtens gilt in dem Fall die 3 Monate Regel.
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D

3

Freitag, 26. Mai 2006, 21:43

Wenn du Verkehrsrechtsschutz hast ( ist meist in der Privat-RS mit eingeschlossen ) frag doch mal deinen Anwalt. Als Beratungsgespräch kostet dich das nix, zahlt der RS. Wenn ich mich nicht ganz irre ist das mit der Vierteljahres-Frist richtig, ferner zählt nicht das Datum des Schreibens, sondern wann der Beschuldigte davon Kenntnis erlangen konnte - in dem Fall Datum der Zustellung. Und wenn das um einen Tag drüber liegt hat die Behörde Pech gehabt.

Aber die Anwälte wissen das genauer, kann ja sein es gab da Änderungen, da blickt man als Zivilist ja kaum noch durch...

Skipperin

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4

Freitag, 26. Mai 2006, 21:43

RE: Bußgeldbescheid

Der Skipper kommt so gegen 22.30 vom Dienst, dann wird er sich hier melden ;)
Lieben Gruß Skipperin #hexe#

Lieber mit Freunden in der Hölle feiern, als mit Idioten durchs Paradies fliegen !


DO S 8000

XPII BJ 2001

wolfgang

unregistriert

5

Freitag, 26. Mai 2006, 21:46

RE: Bußgeldbescheid

Verjährung :

http://www.auto-und-verkehr.de/verjaehrung.php


Die Höhe der Gebühr wird von der örtlich zuständigen Behörde festgesetzt. 20 Euro sind da schon normal.

Zur Höhe siehe auch hier :

http://www.bussgeldkataloge.de/

Zitat

....Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt ....

6

Freitag, 26. Mai 2006, 21:49

frag mal nen anwalt.hatte auch sowas mal.wollte mich beschweren und man sagte, der monat zählt,und nich der tag.aber andererseits sagen die in deutschland,anschnallpflicht besteht ohne gültige gurtbefreiung immer.unabhängig ob man zu faul oder obs umständlich ist.wenn du schreibst zu denen,hätten se nich das 2tage eher schicken können????die armen beamten sind doch auch nur menschen ;)also denk dir deinen teil dazu.der punkt anner nordsee is natürlich nich schön,aber ..... ?(

wolfgang

unregistriert

7

Freitag, 26. Mai 2006, 21:53

Wichtig wäre, ob die Verjährung der 3 Monate durch Zustellung eines Anhörungsbogens nach § 33 Owig unterbrochen wurde.

Ansonsten zählt das Datum auf dem Bußgeldbescheid.

8

Freitag, 26. Mai 2006, 22:01

Ich verstehe Deinen Missmut durchaus. Auch ich würde Bussen nur sehr ungern bezahlen und hoffe das Du durchkommst und nicht zahlen musst.

Doch eigentlich geht es doch darum, das Du mit einer "Ausrede" Dich und Deine Familie einer extreme verschlechterung des Sicherheitsdispositives aussetzt, weil ihr nicht angeschnallt seid.

Versteh mich nicht falsch, aber schlussendlich ist das Leben Richter. Ich will sagen, stell Dir vor es passiert was und ihr seid wegen eurer Verkleidung dann halt mit dem Gesicht in die Scheibe geflogen (weil Dich ja der Gurt nicht auf den Airbag positioniert),.... Spar ich mir, denn die Bilder kennt jeder!

Lohnt sich das Risiko? Nimals. Ich finde es äusserst Leichtsinnig sein Leben für eine Verkleidung aufs Spiel zu setzten.

Ich für meinen Teil würde aber niemals so im Auto fahren. Einerseits weil es das Gesetzt sagt, andererseits weil mir das Leben meiner Familie und mir wichtig ist.

Schade ist einfach immer, dass eigentlich ein Gespräch darüber viel mehr bringen würde als die saftigen Bussen. Bei uns würde diese Busse sicher dreimal so teuer... #durch#

Von dem her wünsche ich Dir schon dass Du nicht Löhnen musst. Aber denk bitte ein wenig über die Worte nach. Auch Dein Leben ist wertvoll!


LG

Dani

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »dani« (26. Mai 2006, 22:05)


9

Freitag, 26. Mai 2006, 22:16

Ja Dani,

du hast volkomen Recht,
normalerweise achte ich immer ob alle angeschnallt sind.

Tja, wie man sieht nicht immer,

Karneval mit Regen und Kälte, brrrrrrr und ab schnell nach Hause….

Jetzt hab die Arschkarte :(

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »maniek« (26. Mai 2006, 22:19)


Skipper

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10

Freitag, 26. Mai 2006, 23:18

So zuerst einmal ist es von den Kosten her normal. Die Kollegen hätten sogar noch die Erwachsenen jeweils mit 30 Euro Verwarnungsgeld belegen können.

Hast du nun schon zwischenzeitlich etwas erhalten (Anhörungsbogen)?

Ansonsten muss ich erst nachschauen ob nun schon drei Monate um sind. Kann jetzt nicht genau sagen obs direkt nach Tagen oder nach Monaten geht.
Bei der TÜV Überziehung wird der betroffene Monat und der aktuelle Monat z.b. nicht mitgezählt.
Sag dir morgen Bescheid.
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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11

Freitag, 26. Mai 2006, 23:35

Zitat

Original von SkipperHast du nun schon zwischenzeitlich etwas erhalten (Anhörungsbogen)?


Nein.

Inzwischen habe von „Unterbrechung der Verjährung“ gelesen

http://www.verkehrsportal.de/

aber immer noch nicht klar ob die drei Monate um sind oder nicht,
was gilt den:
Versand- oder Zustelldatum?

#wave#

wolfgang

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12

Freitag, 26. Mai 2006, 23:47

Versanddatum. Die Zustellung wird dann am nächsten Tag angenommen.

Achim

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13

Samstag, 27. Mai 2006, 00:11

Einspruch

Maniek hat den Beleg vom Tag der Zustellung, in diesem Falle gilt dieses Datum.
Vor jeden Gericht.
Ob die Frist verstrichen ist, das wäre zu klären.
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D

wolfgang

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14

Samstag, 27. Mai 2006, 00:15

Eben :

Zitat

Hast du nun schon zwischenzeitlich etwas erhalten (Anhörungsbogen)?


Das wäre ja eine Unterbrechung der Verjährung.

Achim

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15

Samstag, 27. Mai 2006, 00:39

Aus genau diesem Grunde sollten Anhörungsbögen umgehend im Müll verschwinden.:P
Dann einen fähigen Rechtsverdreher und der Tag ist dein Freund;)
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D

Skipper

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16

Samstag, 27. Mai 2006, 22:49

So hab mich schlau gemacht. Die drei Monatsfrist zählt ab dem Tattag. Wenn in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid oder Anklage erfolgt, verjährt die Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung zugestellt werden, danach zählt das Zustellungsdatum.
Also ist der Bußgeldbescheid für Maniak rechtens, da er innerhalb der drei Monatsfrist erlassen wurde und dann drei Tage nach dem Erlass zugestellt wurde.

Ich muss leider sagen, dass es besser ist das Bußgeld nebst Kosten zu zahlen.

Also nächstes Jahr die Ersatzjacken nicht vergessen, dann können die Kostüme in den Kofferraum.
Gruß Skipper


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17

Samstag, 27. Mai 2006, 23:02

Das Bußgeld mag noch angebracht sein - auch wenn ich das "Ausnutzen von Fristen" in dem Zusammenhang als recht ärgerlich empfinde. Aber die 20.- Gebühren finde ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Für was sollen die denn sein ? Für den "Verwaltungsakt ? Sorry, aber da fehlt mir ehrlich gesagt das Verständnis für. Sollen sie doch bei sowas direkt den "Täter" anhalten und direkt abkassieren, die mittlerweile gängige Methoden halte ich doch für sehr fragwürdig.

Ich glaube, ich würde in dem Fall nicht wegen dem Bußgeld sondern wegen der Gebühren streiten wollen - aber die sind ja leider Komunalangelegenheit, und von daher haben die Städte und Gemeinden ja leider "Narrenfreiheit" ( Sorry für den Ausdruck, das soll nicht bedeuten das auf den öffentlichen Ämtern nur Narren tätig seien, das sei hiermit ausdrücklich vorweggenommen ).

Hat zwar damit nix zu tun, aber ein Beispiel aus meinem Städtchen :

Wir haben zwei "Hilfs-Sheriffs". Diese fahren mit KFZ der Stadtwerke durch die Gegend und notieren unterwegs Parksünder, denen die Knöllchen dann später von der Stadt als Ordnungsorgan zugestellt werden.

Zwar werden keine bzw. sehr geringe Gebühren nur erhoben, jedoch würde ich diese Herren zu Fuß laufen lassen oder allenfalls mit einem Dienst-Fahrrad loslassen - nicht aber auf die oben genannte Art auf "Jagd" schicken - dann wäre auch Feierabend mit dem Handy am Ohr im Dienstfahrzeug ( mehrfach beobachtet ).

Ich denke, so hat jede Gegend ihre "Besonderheiten" : Siegen ( NRW ) z.B. verschickt nach einem Knöllchen genau eine Strafandrohung - wenn nach 4 weiteren 4 Wochen keine Zahlung erfolgt ist steht die Trachtengruppe Grün-Weiß vor der Tür mit so nem netten roten Zettel in der Hand....