Du bist nicht angemeldet.

XPCowboy

Boardgründer & Dauerschraubär

  • »XPCowboy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 6 479

Vorname: Thomas

Wohnort: bei Wolfsburg

Beruf: FfSuS

Ford Modell: XP II

Baujahr: 1996/97

Motorisierung:: 115 KW,OHV

  • Private Nachricht senden

1

Dienstag, 15. August 2006, 20:55

NEU - Stillgelegte Fahrzeuge erst nach .....

Hallo,

neu ist:

Stillgelegte Fahrzeuge werden ab sofort erst nach 7 ( in Worten - sieben ) Jahren endgültig aus dem Verkehr gezogen.
Bislang galt ja eine Frist von 18 Monaten.
War die angelaufen, musste für die Wiederzulassung ein Einzelgutachten ( Vollabnahme ) erstellt werden.


Gruß Thomas
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
Was mein XP angeht, bin ich froh wenn mein XP angeht
Lieber Gott beschütze mein Plori vor Unfall, Sturm & Feuer - denn er ist mir teuer

GF-RT 127/128

wolfgang

unregistriert

2

Mittwoch, 16. August 2006, 06:54

RE: NEU - Stillgelegte Fahrzeuge erst nach .....

Diese Änderung ist aber jetzt noch nicht wirksam, sondern erst ab dem 01.04.2007

MaxResist

unregistriert

3

Mittwoch, 16. August 2006, 14:11

hm...

vorsicht! das vollgutachten ist trotzdem wie bisher fällig. die änderung besagt nur, dass die existenz des fahrzeugs nach stilllegung/verwertung nicht wie bisher 2 jahre nach der letzten abmeldung gelöscht wird, sondern nach 7 jahren.
dient eigentlich nur dazu, möglicherweise nach der "verwertung" oder stilllegung mit dem fahrzeug begangene straftaten besser verfolgen zu können.

aktuell sicher in dem zusammenhang, dass sich ja jemand ein verwertetes fahrzeug vom schrott holt, mit sprengstoff belädt und irgendwo abstellt.

oder so ähnlich...

Grüsse

MR