vorsicht! das vollgutachten ist trotzdem wie bisher fällig. die änderung besagt nur, dass die existenz des fahrzeugs nach stilllegung/verwertung nicht wie bisher 2 jahre nach der letzten abmeldung gelöscht wird, sondern nach 7 jahren.
dient eigentlich nur dazu, möglicherweise nach der "verwertung" oder stilllegung mit dem fahrzeug begangene straftaten besser verfolgen zu können.
aktuell sicher in dem zusammenhang, dass sich ja jemand ein verwertetes fahrzeug vom schrott holt, mit sprengstoff belädt und irgendwo abstellt.
oder so ähnlich...
Grüsse
MR