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XPCowboy

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1

Sonntag, 2. Oktober 2005, 20:28

Fahrerlaubnis mit Anhänger

Hallo,

wir haben heute gehört, das man als Führerschein- Neuanfänger zur Zeit - 12 Pflichtstunden Anhängerbetrieb fahren muss, um eine Erlaubnis für das Führen von Fahrzeugen mit Anhänger zu bekommen.

Ist das wahr ? Ist das überall so ? Das soll 12x 35 Euro zusätzlich kosten - spinnen die ?
Plus Prüfungsfahrt mit Anhänger !

Dazu kommt, das ich schon öfter Fahrschulfahrzeuge mit Anhänger gesehen habe, die ziehen meist so einen kleinen Kastenanhänger, über den man fast drüber weg schauen kann.

Da würden doch wohl auch 5 Std. reichen !?

Und wie soll man dann hinterher einen Wohnwagen ziehen können ? Das sind Unterschiede wie Tag und Nacht, wenn man nur mit `nem kleinen Anhänger lernt, braucht man doch keine 12 Std. ich glaube das ist nur ne Abzockerei !?

Weiss einer von Euch mehr oder näheres darüber ???


Gruß Thomas
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Knuth

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2

Sonntag, 2. Oktober 2005, 20:33

RE: Fahrerlaubnis mit Anhänger

na da sollte doch der hr. fahrlehrer was zu sagen können.

sonst tapper ich die tage mal zu meinem nachbarn, die haben auch ne fahrschule
es grüsst aus dem norden mit einem kräftigen moin,moin

der grinsende Autofahrer auch beim tanken, dank gasanlage

knuth

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3

Sonntag, 2. Oktober 2005, 20:36

RE: Fahrerlaubnis mit Anhänger

Der Skipper meinte gerade,das das so stimmt. Denn neue Führerschein hat den Zusatz Klasse E. Wie viele Stunden man allerdings nehmen muss,kann er noch nicht sagen. Aber ohne diesen Zusatz dürfen unsere Kids keinen Anhänger ziehen.
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XPCowboy

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4

Sonntag, 2. Oktober 2005, 20:48

Ja klar

doch dürfen sie !

Sag das bloss nicht meiner Tochter, die zieht sonst nie wieder mit am Wohnwagen um den auf die Kupplung zu bekommen ;) :D


Nee ist schon klar, was mich interessiert ist ja ob die angebliche Pflichtstundenzahl so festgelegt ist, oder nur bei unserer Fahrschule ;) die erzählen ja auch gerne mal Märchen.

Und was andere davon halten, ist doch ein schwachsinniges Gesetz oder ?!
Mit Anhänger, gerade Wohnwagen gibt es so wenig Unfälle, das sie in der Statistik garnicht auftauchen.
Daher will der Gesetzgeber ja auch die Formel 0,8 auf 1,0 Zugfahrzeuggewicht zum zul. ges. Gew. des Anhängers ändern. Es haben sich während der Versuchsphase so gut wie keine Unfälle ereignet, die auf Gewicht zu Geschwindigkeit schließen lassen.


Gruß Thomas
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5

Sonntag, 2. Oktober 2005, 20:52

RE: Ja klar

@Thomas

Mach ich aber :P :P

Der Skipper macht sich da mal schlau,wär ja gelacht wenn er das nicht hinbekäme ;)
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6

Sonntag, 2. Oktober 2005, 22:08

Is schon ne ganze zeitlang so, kam mit dem Scheckkarten-Führerschein durch. Dient m.E. nach dazu, die armen Fahrlehrer richtig zu nerven und den Ämtern zusätzliche gebühren einzubringen. Alles kappes.

Ich kenn genug Leute die aus der BW-Zeit ihren "B,C,E" umschreiben ließen und heute unfähig sind, nen kleinen einachser rückwärts zu bewegen oder ohne Bordsteinberührung die Kurven zu nehmen.

Alles ne Frage der Übung, und die kommt - und geht. Da hilft auch keine Gesetzgebung.

wolfgang

unregistriert

7

Sonntag, 2. Oktober 2005, 22:15

Zitat

Ich kenn genug Leute die aus der BW-Zeit ihren "B,C,E" umschreiben ließen und heute unfähig sind, nen kleinen einachser rückwärts zu bewegen oder ohne Bordsteinberührung die Kurven zu nehmen.


Ich auch.

Mich.


8o

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Sonntag, 2. Oktober 2005, 22:15

Stimmt Crizz
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9

Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:29

Hi XPC,

mein Kleiner :D, also Sohn hat seit August den Führerschein Klasse B.
Er darf somit Fahrzeuge mit Anhänger fahren wenn die Gesamtzugmasse nicht 3500kg übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfzg. grösser ist als das zulässige Gg. des Anhängers.
Somit ist Junior ganz schön am bröseln weil: XP=2512 kg zGg+
WW =1000kg zGg sind 12 kg zu viel!
Dafür würde er BE benötigen. Da wären zu den 1200€ noch 600 dazu gekommen! Muss nicht unbedingt sein.

Skipper

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10

Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:35

Hier mal eine Definition Führerschein Kl. B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Gruß Skipper


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11

Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:39

Auf Deutsch (auf besonderen Wunsch):

1. Fahrzeug bis 3500 kg + Anhänger bis 750 kg

oder

2.Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht) nicht schwerer als das leere Zugfahrzeug, zusammen aber nicht schwerer als 3500 kg(hier jeweils zGG)
Gruß Skipper


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Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:40

Danke Skipper,jetzt hab ich es verstanden ;)
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13

Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:47

Danach

Danach dürfte Ramuis Sohn den ja doch ziehen,

den das ges.Gewicht des XP wird ja nie ausgenutzt ?

Wenn nicht Ramius- wenn dein Sohnemann den mal ziehen will, lass doch den Ww einfach 12 Kg ablasten.

Müsste doch gehen !?

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14

Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:48

RE: Danach

ja mit einer Ablastung würde es gehen
Gruß Skipper


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15

Montag, 3. Oktober 2005, 00:06

RE: Danach

Bezüglich der Pflichstunden schau mal hier:
http://fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/BE.php
Gruß Skipper


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16

Montag, 3. Oktober 2005, 00:12

Super

Super Seite - Danke - zeige ich morgen mal Rita und Samantha


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17

Montag, 3. Oktober 2005, 00:53

An ablasten haben wir auch schon gedacht. Aber der ganze Aufwand und die Kosten für ein mal im Jahr.... nöööö muss nich sein!
Dann muss er halt den RAV4 vom Opa nehmen und den WW dranhängen. Ist mir persönlich auch lieber :D

18

Montag, 3. Oktober 2005, 18:02

Na, habt ihr das Thema ja bis in alle Einzelheiten durchgekaut.
Übrigens spielt jetzt bei der Klasse BE die Anzahl der Achsen des Zuges keine Rolle mehr.
Wer noch den alten grauen oder rosa Führerschein Klasse 3 hat darf ja nur Züge mit höchstens 3 Achsen fahren.(Oder Doppelachse) Wenn er das Ding umtauscht in den Kartenführerschein fällt die Beschränkung auf 3 Achsen weg. #bekloppt#
Wir sind halt Deutsche.
mfg. TomTom

19

Montag, 3. Oktober 2005, 20:27

RE: Fahrerlaubnis mit Anhänger

Hallo an alle,

ich finde die Führerscheinpflicht für Anhängerbetrieb super sinnvoll. ?(

Übrigens sind die Anhänger für gewisse Stunden mit mindestens 1000 Liter beladen, so das die Fahrschüler auch ein Gefühl für die Last bekommen. #top#

Als ich damals bei Knuth die ersten Male mit Hänger gefahren bin, hätte ich in seinen Augen dringend 8o dafür Fahrstunden gebraucht.

Nicht wahr Knuth? :P

Liebe Grüße, Christina

20

Montag, 3. Oktober 2005, 22:05

Führerschein ?( ?( was ist das ???

Spaß beiseite, ich find es gut wenn leute die mit Anhänger fahren wollen dafür auch ne Prüfung ablegen müssen. Als Trucker musste das ja auch. Und ein Anhänger oder Wowa sicher auf der Straße zu halten ist nicht gerade einfach. Aber das könnte man auch mit ein paar Stunden weniger machen.
Vor allem sollten die nicht mit leerem Anhänger fahren, sondern mit beladenem.