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1

Samstag, 17. März 2007, 22:45

Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Hi,
mal ne Frage,
in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und II
(alt KFZ-Brief und Schein) steht nichts über z.B Felgen, Reifen, Anbauten etc…
was heißt das jetzt:
ich kann mir jetzt alles montieren ohne TÜV,
das wird doch eine Rezession in Deutschland geben :)

Fahre im Moment 265 Reifen die sind noch nicht eingetragen
ich wollte es tun, aber vergessen. :-O
Gestern habe ich das Auto umgemeldet und gleichzeitig die neuen Papiere bekommen,
und da steht nichts gar nichts.
Wenn ich jetzt mit den 265 z.B zum TÜV fahre, die werden nie im Leben wissen/merken
welche Reifengröße ich fahren soll, oder? ?(

Tja oder lieber die Reifen eintragen?
60€ weg #niemals#

Was meint Ihr?

2

Samstag, 17. März 2007, 22:50

du mußt dich selber kümmern,wenn irgendwas nicht eingetragen wird.ob durch die neuen Papiere nur ne Schreibfaulheit des Amtes oder was anderes dahintersteckt,is hier die Frage.kost auf alle Fälle Gebühren und das erfreut auch bei nachträgen immer den,der das geld bekommt.Das Amt #durch#

wolfgang

unregistriert

3

Samstag, 17. März 2007, 22:57

Wir hatten schon einmal dieses Thema mit diesen neuen Bescheinigungen.

Man ist wohl schnell gekniffen, wenn sachen nicht eingetragen werden.

Mussa mal suchen....

Nachtrag :

Hier steht auch etwas dazu :

Zulassungsbescheiningung Teil 1 + 2

4

Samstag, 17. März 2007, 23:20

Danke,
aber wenig gefunden und immer noch nicht klar,
folgendes habe da entdeckt:

Zitat aus der PDF:
"Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen
gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen
zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei
Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen
werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet
werden."


Was heißt in diesem Fall genehmigt ist? ?(
Wenn z.B Klaus/Hans/Wolfgang …..etc. das früher etwas eingetragen hatten,
darf ich jetzt auch die Teile montieren ohne TÜV?
Oder eine Firma verkauft Reifen und in den Unterlagen steht genehmigt für Ford Explorer?

Irgendwie kapiere das nicht ?(

Achim

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5

Samstag, 17. März 2007, 23:22

Ein Fall für Skipper.:)
Achim

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6

Sonntag, 18. März 2007, 00:55

So weit ich weiss

Hallo,

soweit ich mal gehört habe, muss für alles was nicht im Fzg.- Schein engetragen wurde eine ABE oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Zulassung der/des herstellers zusätzlich mitgeführt werden, aus denen klar erkenntlich ist, dass das Anbauteil für genau dieses Modell zulässig ist.


#wave#
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Wolfgang G.

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7

Sonntag, 18. März 2007, 08:54

Hallo.
Bei der Umschreibung sollte in die Zulassungsbescheinigung Teil I die groesste vorher eingetragene Reifengroesse eingetragen werden.Ist bei mir bei Umschreibung eines Motorrades auch so gemacht worden.
Bei der Zulassugsstelle reklamieren. Gruss. Wolfgang
XP II 1997 SOHC, JTG ICOM

8

Sonntag, 18. März 2007, 09:19

jo, das is´n lustiges Thema. Ich denk mal das sorgt noch lange für Verwirrung. Auf der sicheren Seite soltle man sein, wenn wie schon geschrieben die größte Dimension eingetragen ist die man selber verwendet, dann ist´s sicher weniger stressig bei "kleinerer" Bereifung. Zumindest haben diverse Auto-Zeitschriften das mal in der Richtung publiziert, abgesehn von den Beiträgen in diversen Webauftritten.

Wobei : wenn ich die Dinger dem TüV zur EIntragung vorführe und der mir nicht zwingend zur Auflage macht, die Änderung eintragen zu lassen, haste auch Zeit bis zu nem Besitzerwechsel, d.h. die paar Euronen auf der ZuLa kannste dir zumindest sparen, mußt aber die Prüfbescheinigung an Bord haben.
Ich hab deshalb meine AHK noch nicht in den Papieren stehen, weil ich ja auch die Reifen noch nachtragen lassen will - dann muß ich nur einmal auf´s Amt. Bislang hat´s bei Kontrollen damit noch keine Probleme gegeben.

wolfgang

unregistriert

9

Sonntag, 18. März 2007, 09:20

Je länger man sucht, um so mehr Verwirrendes findet man :



Zitat

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

... Außerdem stellt der Fahrzeugschein in Bezug auf die eingetragene Fahrzeugtechnik nicht mehr eine Kopie des Kfz-Briefes dar. Dadurch erhält er eine ganz neue Wertigkeit. Hier werden ab Oktober zusätzlich alle vom „Auslieferungszustand" abweichen den Daten eingetragen. Der Brief bleibt unverändert


Zitat

Teil I (der bisherige Fahrzeugschein) enthält künftig alle Daten, die für die Zulassung und die Überprüfungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind. Neben dem Datenumfang wird sich auch das Layout ändern und fälschungserschwerende Merkmale enthalten.


http://www.zulasser.de/neue_zulassungsdokumente.php


Demnach müßten alle vom Originalzustand abweichenden Daten im Teil 1 stehen oder die Umbauten werden durch diese mitzuführenden Bescheinigungen belegt.

@ Maniek :

Haben sie etwas vergessen zu übertragen, reklamieren und die Reifen müßen wie bisher auch durch den Eintrag in Teil 1 legalisiert werden.