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gerbemic

unregistriert

1

Dienstag, 18. Oktober 2005, 08:10

Zulassungsbescheiningung Teil 1 + 2

Moin Moin,

also folgendes habe ich während meines Urlaub´s dann auch erledigt bekommen. TÜV Gutachten für meine 255 / 75 R15 erstellen lassen und dann ab zum Strassenverkehrsamt.

Folgendes sollte nun in Kfz-Papiere / Brief eingetragen werden.

1. verdunkelte Scheiben (ABE liegt vor)
2. Spurverbreiterung (Tüv-Gutachten)
3. Reifen s.o. (Tüv-Gutachten)
4. Euro 2 Umschlüsselung

Nun war es der 4. Oktober und alles wurde anders.

Lt. der guten Dame vom Strassenverkehrsamt werden nur noch dir Originaldaten des Fahrzeuges übernommen.... ?(
Gutachten können zu Hause gelassen werden und müssen nur noch bei der Tüv-Vorführung vorgezeigt werden.

Könnt Ihr das irgendwie bestätigen oder dementieren.... !!! ???

Die Auflastung die ich vor ca. 3 Jahren habe machen lassen, und handschriftlich im alten KFZ Schein eingetragen wurde ist nun offiziell im neuen Zulassungs Teil 1 eingetragen : VA 1400 KG / HA 1405 KG ?( ?(
Umschlüsselung wurde Anstandslos bearbeitet , obwohl Ausführung A241 :P :P

Aber wie gesagt mir geht es eher um die SV und die Reifen.....

Hätte dazu gerne eure Kommentare.....

Wünsche euch allen einen angenehme Tag

CU
Micha

2

Dienstag, 18. Oktober 2005, 09:46

Moin,

hatte das Prozedere ja auch grad durch.

Die Tönungsfolien waren ein Problem; denn lt. DEKRA muss da eine ABE beisein- war sie aber nicht. Dafür gabs ja die E-Nummern, die man gut sichtbar anbringen muss.

Reifen...na, "Die werden ja wohl eine Herstellerfreigabe haben"...

Wurde nichts eingetragen, aber auch keine Auflagen erteilt...

Ich schau mal, wo ich jetzt die Freigabe für die Reifen bekomme, pack die mit in die Papiere, und gut is. :)

Skipper

Boardbulle

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3

Dienstag, 18. Oktober 2005, 10:58

Da das Problem noch sehr frisch ist, kann ich dazu noch nicht viel sagen. Habe allerdings auch schon von Problemen bei der Eintragung von Änderungen gehört.
Das Problem bei den meisten Gutachten ist, dass die Änderung vom Tüv werden und anschließend eingetragen werden musste.
Ein Gutachten ist schließlich keine ABE oder EBE mit dem man unendlich ohne Eintragung herum fahren darf. (nicht immer aber meistens)

Werde da am Ball bleiben und mich erkundigen.
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

"Wer keine Fehler macht, hat noch nie etwas neues ausprobiert" Albert Einstein

gerbemic

unregistriert

4

Dienstag, 18. Oktober 2005, 11:04

Hi Skipper,

das wäre nett, habe mich auch schon versucht schlau zu machen, aber sowas wie eine defin itive Aussage, außer von der Dame vom Strassenverkehrsamt habe ich auch nicht bekommen. Vorallem, da auf dem TÜV Bericht, der allerdings vor dem 2. Oktober erstellt worden ist, steht, bitte unverzüglich zur Eintragung vorlegen....

Aber wie gesagt, das war ja auch vor dem 2. Oktober, vielleicht hat der TÜV auch erst zu diesem Termin umgestellt ?( ?(

Aber mal sehen, ich denke Aufgrund der Gutachten bin erstmal auf der sicheren Seite "hoffentlich"

CU
Micha

Skipper

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5

Montag, 31. Oktober 2005, 16:54

Mal eine Zusammenfassung meines derzeitigen Kenntnisstandes:

1. Auf der Zulassungsbescheinigung II werden nur noch die Grunddaten eingetragen.

2. Die Zulassungsbescheinigung I wird zukünftig bei Abmeldung nicht mehr eingezogen, so bleiben alle Eintragungen des Fahrzeugs erhalten.

3. Eintragungen per Gutachten, ABE, EBE, halt Einzelabnahmen werden weiter eingetragen und auch aus dem alten Schein/ Brief übernommen.

4. Reifen werden in der Regel nur noch eine Größe eingetragen, wenn vom Hersteller mehrere erlaubt.
Alle anderen, per Einzelgutachten eingetragene und zukünftig einzutragende werden weiter zusätzlich aufgeführt.

Quelle KBA, zig Kollegen, StVA und TüV
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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