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Mike

...Emsländer...

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1

Donnerstag, 31. Mai 2007, 22:19

Schildbürgerstreich?

hallo zusammen,

ich möchte euch kurz berichten, was mir seit einiger zeit vom strassenverkehrsamt in coesfeld, der gtü prüfstelle in coesfeld und der gtü prüfstelle in rheine beschert wird.

am 21.5.07 führte ich meinen xp bei einem ford händler zum tüv vor. die coesfelder vertretung des gtü führte die HU durch mit folgendem ergebniss:
windschutzscheibe: beschädigung außerhalb des sichtfeldes, anbauteile: frontbügel nicht eingetragen, antriebswelle ausgeschlagen, gasanlage: ausführung nicht genehmigt.

soweit, so gut.

ich beseitigte diese mängel: neue windschutzscheibe bei carglass in rheine, austausch der kardanwelle, für die gasanlage habe ich ein dekra gutachten und bei dem frontbügel sagte man mir bei der prüfung, das das strassenverkehrsamt coesfeld diesen eintragen soll.

ich fuhr am 25.5.07 zum strassenverkehrsamt coesfeld, aussenstelle dülmen. eine freundliche frau dort sagte mir, das sie generell keine eintragungen an fahrzeugen vornehmen, die keinen tüv mehr haben. damit war ich dann entlassen.

am selbigen tage fuhr ich zurück zu besagtem ford händler, der plötzlich sagte, das der bügel bei der prüfung hätte technisch hätte abgenommen werden sollen!!!!! mit dem dekra gutachten für die gasanlage gäbe es keine probleme, eine eintragung sei auch nicht unbedingt erforderlich.

am heutigen 31.6.07 fuhr ich nach der arbeit zur gtü vertretung in rheine (näher an meiner arbeitsstelle) um meine nachprüfung machen zu lassen. dort jedoch sagte man mir, das man aufgrund des hauptuntersuchungsberichts (nachdem man ihn gelesen hatte) der gtü coesfeld nicht tätig werden wolle - weil man sich da - zitat "nicht die finger verbrennen" möchte. man war auch nicht bereit, sich die ganze sache wenigstens mal anzuschauen.

so - und nun stehe ich da. das strassenverkehrsamt sagt mir, das es keine eintragungen macht an einem fahrzeug welches keinen tüv mehr hat. die gtü sagt mir, das ich diese eintragung brauche (gasanlage und frontbügel) um die nachprüfung zu bestehen.

hallo????? #bekloppt# #bekloppt# #bekloppt# #bekloppt# #bekloppt#

zu erwähnen sei noch, das sich die beschädigung der windschutzscheibe sehr wohl im sichtfeld des fahrers befand. mit der beschädigung der windschutzscheibe, dem nicht eingetragenen frontbügel und dem dekra gutachten für die gasanalge bin ich übrigens vor 2 jahren sehr gut durch die hu gekommen. alleine aus der sicht kann man mal sehen, was man von solchen "prüfberichten" halten kann.


ich habe die starke vermutung, das ich die nachprüfung in coesfeld beim gleichen prüfer bestehen werde (auch wenn der stichtag für die frontbügel vorbei ist), allerdings ist es mir unbegreiflich, wie ein und das selbe unternehmen so....sagen wir mal...."unterschiedlich arbeiten" kann. das ganze grenzt nicht nur an einen schildbürgerstreich - ich finde es ist einer.

ich habe für mich entschieden, das ich die nachprüfung nun in coesfeld machen lassen werde. sollte die nicht zu meiner vollsten zufriedenheit ausfallen oder sollte gar der frontbügel weiterhin bemängelt werden, werde ich mir ein weiteres vorgehen gegen die beiden gtü stellen in coesfeld und rheine und evtl. weiterer stellen vorbehalten. ich werde weiter berichten..... #durch# #durch# #durch#
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2

Donnerstag, 31. Mai 2007, 22:33

Bügel

Hallo Mike,

na ja, typisch Tüvler - alles kleine Könige - da hat wohl schon jeder einiges erlebt #durch# .

Auf jeden Fall mach denen Druck wenn es um die Eintragung des Bügels geht, den Ablauftermin 25.5. haben die verzögert, nicht Du, das war ein Kompetenzgerangel und eine Verschiebung von Verantwortlichkeit unter den beiden "Behörden", das musst Du denen eindringlich kalr machen.

Aber das schaffst Du schon ;)

Daumendrück

Gruß Thomas
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3

Donnerstag, 31. Mai 2007, 22:39

Hier in unserer Gegend sind die GTÜ Prüfstellen, selbstständige Unternehmen, eine Art Frenchisesystem.
Da verstehe ich, das der eine dem anderen nicht in die Suppe spuckt und für die geringere Nachprüfgebühr die Arbeit der Konkurenz zu machen.;)
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D

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4

Donnerstag, 31. Mai 2007, 22:48

ich sag nur Nederlandse APK, hahahaha

5

Freitag, 1. Juni 2007, 12:19

Und noch eine Sketchvorlage

Mike, das ist auch eine tolle Sketchvorlage, wie bei Werner!

"Witzigkeit, kennt keine Grenzen,
Witzigkeit, kennt kein Pardon,
denn wer witzig ist, der hat gut lachen,
und darum singen wir diesen Song."

(Hape Kerkeling)

Viele Grüße
Thomas (*Grisu*)

Mike

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6

Freitag, 1. Juni 2007, 19:13

RE: Und noch eine Sketchvorlage

so - nun habe ich einen termin zu nachprüfung bei der gtü in coesfeld (derselbe prüfer der die hu gemacht hat) am kommenden freitag, den 08.06.07 um 15:30.
man darf mit recht gespannt sein was da zu tage treten wird!!! ich hole mir schon mal die familienpackung baldrian!!! #bekloppt# #durch# #angst#
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7

Freitag, 1. Juni 2007, 20:27

Good Luck

und immer freundlich zum Prüfer sein :)

sonst wird der X( und nix mit #sign#

8

Freitag, 1. Juni 2007, 22:12

Das das Fahrzeug eine gültige HU haben muß, damit Eintragungen vorgenommen werden können, ist so nicht richtig. Es gilt dabei die gleiche Vorführungsfrist wie bei einer abgelaufenen HU : binnen 12 Monaten , sonst komplette Neuabnahme.

D.h. ist die HU noch nicht mehr als 12 Monate abgelaufen muß auch die Eintragung durchgeführt werden, sofern keine technischen Mängel seitens des Anbauteils, der Ausführung oder der Montage einen Betrieb des Anbauteils im Geltungsbereich der StVZo versagen würden - um das ganze mal im Amtsdeutsch auszudrücken.

Du mußt das Auto ja auch nicht fahrbereit haben, um Teile eintragen zu lassen - du kannst den Wagen ja auch aufm Hänger zur Abnahme karren.

Anderes Beispiel : ein Bekannter führte sein Fahrzeug für die HU vor. Dabei wurde die Auspuffanlage bemängelt, es fehlte der Kat.

Nach einigem hin-und-her sowie diversen Telefonaten stand der Prüfer dann ziemlich ratlos da, denn Fakt war : die Abgasanlage geht ihn in diesem Moment bezüglich der Abgasbestimmungen rein garnix an - das wäre bei der AU der Fall. Diese war aber noch gültig. Für den Betrieb des Fahrzeugs und ein Versagen der HU stellt dies jedoch keinen Hinderungsgrund dar, da die Abgasreinigung in dem Zusammenhang nicht als Bestandteil der Schalldämpfung des Fahrzeugs zugerechnet wird ( ! ! ).
Sollte man sich merken, auf sowas muß man erstmal kommen.

Und die Moral von der Geschicht : geht nicht - gibt´s nicht.