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Viper666

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1

Donnerstag, 7. Juni 2007, 12:18

TÜV, Dekra, ATU etc...

In wie weit sind die Prüfstellen der einzelnen Unternehmen die TÜV vergeben eigentlich vernetzt???

Bei meinem Wohnwagenhab ich die Auflage mir einen Auftrag des Straßenverkehrsamtes zu holen um mir eine neue Fahrgestellnummer einschlagen zu lassen! Nach kurzer behandlung mit WD40 und einer Zahnbürste war die "alte" Fahrgestellnummer aber wieder deutlich zu lesen!

Jetzt hab ich irgentwie keine Lust das ganze Prozedere auf mich zu nehem und will den einfachen Weg gehen und mir woanders den TÜV holen!

Ist das möglich oder schauen die nur im PC nach und sagen dann das ich das doch machen muss????
"Die Krankheit der Kultur des 20. Jahrhunderts ist die Unfähigkeit,irgend etwas als real zu empfinden. Die Leute hocken wie gebannt vor
dem Fernseher, konsumieren Soap operas, Filme, Theater und Pop-Idoleund lassen sich von Symbolen zu heftigen Gefühlsbewegungen hinreißen.

Doch in der Realität des eigenen Lebens sind sie emotional tot."

(Jim Morrison *1943 †1971)



schauren

unregistriert

2

Donnerstag, 7. Juni 2007, 12:19

Ich glaub nicht. Wenn Du nicht gerade den selben TÜVler erwischt.


Gruß Laszlo

laszlobela

unregistriert

3

Donnerstag, 7. Juni 2007, 12:35

Hi Martin,

für sowas gibt es keine zentrale Meldestelle.

Untereinander TÜV zu TÜV / DEKRA zu DEKRA ( GTÜ zu GTÜ / KÜS zu KÜS tauschen die vieleicht Infos aus - aber im Grunde sind sie Wettbewerber - die reden nicht wirklich mit den jeweils anderen.

Also geh einfach zu nem anderen und gut wirds sein. Es geht ja um die vermeindlich "fehlende" Fahrgesetllnummer - die ja jetzt nicht mehr fehlt.

Gruss
Bela

PS: ATU ist was ganz anderes und hat mit denen da oben nichts gemein.

4

Donnerstag, 7. Juni 2007, 12:45

und wieso nicht da wo du schon warst?
dort hast schon Geld bezahlt oder nicht?
und das gilt als Nachprüfung oder? ?(

Viper666

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5

Donnerstag, 7. Juni 2007, 13:10

Wenn das stimmt was der Prüfer gesagt hat dann komm ich mit einer neuen Prüfung deutlich billiger weg als wenn ich mir die Nummer neu einschlagen lasse! Laut Prüfer müte ich mir den Auftrag vom Straßenverkehrsamt holen, dann von einem einschlagen lassen der das darf, dann muss der Tüv das neu abnehmen und dann muss ich das noch beim SVA noch eintragen lassen! Die machen das alle sicher nicht umsonst, auch der Tüv nich da die abnahme der neu eingeschlagenen FIN nichts mit der eigentlichen Abnahme zu tun hat! Ich glaub da zahl ich lieber nochmal die 40Eus für eine neue Abnahme.
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6

Donnerstag, 7. Juni 2007, 13:27

Hmm,
ich kapiere das immer noch nicht
- du warst mit deinem WW zum TÜV/HU
- der Prüfer hat keine Fgst-Nr gefunden
- er hat dir vorgeschlagen neue Nr einzuschlagen + Eintrag beim SVA
- du hast schon bezahlt
wieso fährst du nicht hin und sagst dass du die Nr. gefunden hast?

Für die Nachprüfung bezahlst du nur 6€ (wenn überhaupt)

XPCowboy

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7

Donnerstag, 7. Juni 2007, 13:30

jedesmal anders

Hallo Viper,

fahr einfach zu einem anderem TÜV oder zur Dekra, die sind mit solchen Daten nicht vernetzt.
Was ich sogar schon bei ein und demselben TÜV, aber jedesmal ein anderer Prüfer erlebt habe, geht auf keine Kuhhaut, "die" prüfen teilweise nach Lust und Laune, ob sie morgens durften oder nicht ;) :D

Es hätte sogar sein können, das Du ohne etwas zu machen, woanderst durchgekommen wärst #durch#
Wobei die Sicherheit natürlich vorgeht und es schon richtig ist, das eine oder andere wirklich zu reparieren.


Gruß Thomas
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Viper666

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8

Donnerstag, 7. Juni 2007, 13:36

Zitat

Original von maniek
Hmm,
ich kapiere das immer noch nicht
- du warst mit deinem WW zum TÜV/HU
- der Prüfer hat keine Fgst-Nr gefunden
- er hat dir vorgeschlagen neue Nr einzuschlagen + Eintrag beim SVA
- du hast schon bezahlt
wieso fährst du nicht hin und sagst dass du die Nr. gefunden hast?

Für die Nachprüfung bezahlst du nur 6€ (wenn überhaupt)


Die Nummer war schon da, aber der Prüfer meinte die sei zu sehr weggerostet und unleserlich!! Dann hat er in die Mängelliste eingetragen das ich mir eonen Auftrag vom SVA holen muss um die Nummer neu einschlagen zu lassen!

Wenn die das einmal sagen dann wollen die das denk ich auch so! Egal ob man jetzt was lesen kann oder nicht! Da ich beim TÜV in Bergisch-Gladbach war ist die Frage ob der TÜV in Brühl nur in den PC schaut und den ersten Tüv-Bericht einsehen kann und dann das Meckern anfängt von wegen keine Nummer neu eingeschlagen!!
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9

Donnerstag, 7. Juni 2007, 13:47

Dann

Dann kannste immer noch sagen Du warst beim Straßenverkehrsamt nachdem Du die Nummer wieder kenntlich gemachst hast und die waren der Meinung das ist jetzt so i.O. ;)
Vielleicht verdreht er nur die Augen aber nimmt es so hin :)
Nur nicht in Ausreden verlegen sein :D
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carlo1946

unregistriert

10

Donnerstag, 7. Juni 2007, 13:48

nn die Nummer jetzt zu lesen ist, und mit der Nummer im Brief, Schein,übereinstimmt, warum dann eine Neue (soll die schöner oder runder sein als die Alte) wichtig ist doch was im Schein steht und wenn man die auf dem Rahmen Chassis oder wo auch immer lesen kann und nicht zu bezweifeln ist, das die Original ist, (geschliffen, oder geschweißt?) was soll dann die Fliegenzählerei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »carlo1946« (7. Juni 2007, 13:49)


11

Donnerstag, 7. Juni 2007, 13:48

Zitat

Original von Viper666
Die Nummer war schon da, aber der Prüfer meinte die sei zu sehr weggerostet und unleserlich!! Dann hat er in die Mängelliste eingetragen das ich mir eonen Auftrag vom SVA holen muss um die Nummer neu einschlagen zu lassen!

uff, jetzt kapiert
aber die Nummer ist jetzt doch sichtbar
(ich werde zusätlich mit z.B roter Farbe umrahmen)

Zitat

Original von Viper666
Wenn die das einmal sagen dann wollen die das denk ich auch so!


Nein, du hast doch sein Wünsch/Gesetz erfühlt, die Nr. sichtbar gemacht.
Ich werde da noch mal fahren.

Er tut dir doch nichts
-un wenn er sich immer Doff stellt werde nach seinen Vorgesetzten verlangen

Es ist doch dein Geld,
du bis der Kunde, und du bezahlst sein Gehalt.

Zitat

Original von Viper666
Egal ob man jetzt was lesen kann oder nicht! Da ich beim TÜV in Bergisch-Gladbach war ist die Frage ob der TÜV in Brühl nur in den PC schaut und den ersten Tüv-Bericht einsehen kann und dann das Meckern anfängt von wegen keine Nummer neu eingeschlagen!!


Nein, diese Info bleibt erst mal nur auf seinem Rechner,
erst wenn du die Plakette bekommst
wird alles im Zentralrechner gespeichert und glaube ich 6 Jahre aufbewahrt

zappenduster

unregistriert

12

Donnerstag, 7. Juni 2007, 14:49

Bei mir war der TÜV Termin verstrichen. Gestern bei einer kleinen Werkstatt TÜV gemacht. AU ist ja auch fällig, fahren Sie mal 3 Orte weiter zu einer befreundeten Werkstatt. Kein Schein dabei. macht nichts ich habe ja die Fahrgestellnummer, das reicht.
Dann der TÜV Prüfer das Gleiche. Anruf und die Daten werden alle durchgegeben. Also ist das dann irgendwo gespeichert. Muß ja auch sein, damit die Polizei Eintragungen schnell nachprüfen kann.
Auf meine Bitte die Hinterachse nicht zum Bremstest benutzen hat er lieber gleich ganz darauf verzichtet.

Viper666

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13

Samstag, 16. Juni 2007, 14:34

Noch eine kleine Frage zu diesem Thema:

ich hab von einem Freund ein paar Schlagzahlen bekommen, diese sind aber nur 3mm groß, gibt es eine Normgröße vom Gesetztgeber eine vorgeschriebene Größe für die eingeschlagenen Vins??? Also wie hoch und wie breit der einzelne Buchstabe bzw. die einzelne Zahl sein muss???
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14

Samstag, 16. Juni 2007, 18:32

Fahr einfach nochmal dort vor, wenn der Prüfer es nicht sofort versteht, erkläre es ihm "deutlich"#keule# , das die Nummer nun erkennbar sei.
Falls er sie noch immer nicht erkennt, schnapp ihn an Ar... und Ohren und werfe ihn beim nächsten Fielmann zur Tür rein.:)
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D

mobay

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15

Montag, 18. Juni 2007, 08:52

Hallo Martin

zu den Schlagzahlen hab ich was gefunden, da scheint es eine EU Norm zu geben (76/114/EEC) , das Blatt was ich gefunden habe, ist zwar von 1975, dürfte aber noch gültig sein, Schriftgrösse direkt in die Karosserie oder Rahmen geschlagen ist Schriftgrösse 7mm, bei den Schildern 4mm (mimimum Höhe !!)

hier noch mal der Originaltext :

Zitat


COUNCIL DIRECTIVE of December 18, 1975
on the approximation of the laws of the Member States relating to statutory plates and inscriptions for motor vehicles and their trailers, and their location and method of attachment (76/114/EEC)
As amended by Directives 78/507/EEC, 87/354/EEC and 2006/96/EC

.........

4. CHARACTERS
4.1. Roman letters and Arabic numerals must be used for all the markings provided for in
sections 2 and 3. However, the Roman letters used in the markings provided for in 2.1.1
and 2.1.3 and 3 must be capital letters.
4.2. For the vehicle identification number:
4.2.1. use of the letters I, O and Q and dashes, asterisks and other special signs, other than the
symbols referred to in the final Paragraph of 3.1.2, is not permitted;
4.2.2. the minimum height of the letters and figures shall be as follows:

4.2.2.1. 7 mm for characters marked directly on the chassis, frame or other similar structure of the
vehicle;
4.2.2.2. 4 mm for characters marked on the manufacturer's plate.

Gruß Mobay
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Erst wenn der letzte Bohrturm gesprengt und die letzte Tankstelle geschlossen ist , werdet Ihr merken, dass man nachts bei Greenpeace kein Bier kaufen kann !