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1

Sonntag, 2. März 2008, 21:33

Explorer Auflastung zum LKW

Hallo zusammen,

hab heut diesen Link im Internet gefunden, da ich nun ein bischen dumm bin, möchte ich euch mal fragen ob das überhaupt noch machbar ist und ob jemand von euch da schon Erfahrung sammeln konnte!

http://www.pkw-auflastung.de/explorer.htm



Gruß Reiner #cruiser#

Achim

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2

Sonntag, 2. März 2008, 22:02

Klar kann das Auto auflasten werden, nur macht das seit einiger Zeit keinen Sinn mehr.

Allein ein zulässiges Ges.-gewicht von über 2.800 Kg bringt keinen steuerlichen Vorteil, dazu müssen die hinteren Scheiben durch Blech ersetzt werden und die Befestigungspunkte der hinteren Sicherheitsgurte unbrauchbar gemacht werden.
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D

Andy

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3

Sonntag, 2. März 2008, 22:49

...zudem
Höherer Benzinverbrauch
höherer Bremsverschleiss
höherer Reifenverschleiss
und und und... #baff#
Liebe Grüsse
Andy #sieg#


4

Montag, 3. März 2008, 08:08

Sonn und Feiertags kein Anhänger mehr und als Privatmann kannst du kein LKW mehr zulassen, nur noch Firmen oder Jäger, Forster usw. evtl Freiw FW aber dann hats sich auch schon. Zudem wird die Versicherung teurer, weil der LKW dann als kleinlieferwagen eingestuft wird also wie Sprinter und co. und die produzieren ja bekanntlich mehr SChrott #verdacht#

marokko

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5

Montag, 3. März 2008, 08:48

Hallo,also bei meinen ersten XP 1 habe ich mir auch ein Gutachten gekauft mit dem das ohne Probleme geklappt hat.Ich mußte auch keine Veränderungen vornehmen(Scheiben zu oder Gurtlöcher zumachen).
Das Gutachten habe ich noch,ist aber Fahrzeuggebunden (Fahrgestellnummer) da könnte man ändern #pfeif#

Aber wie gesagt das Gutachten ist 6 Jahre alt,bei Bedarf könnte ich eine Kopie schicken .

gruß marokko ;)
:) DITTMAR

gerbemic

unregistriert

6

Montag, 3. März 2008, 14:59

Moin Moin,

ich denke hier wird nicht ganz klar raus, was gemeint ist, Sie schreiben zwar LKW, letztendlich kann ich auch einen Golf als KLW anmelden, wenn ich die Rückbank rausschmeiße die Scheiben zu mache usw usw, und wie beschrieben.

Worauf hier abgezielt wird ist, eigentlich die Zulassung als Kombinationsfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2800 KG.

Mein XP ist, hat diese Auflatung auch und hat bis vor eine oder zwei Jahren auch beim FA funktioniert.

Der Beitrag ist aber vom August 2006 und zu diesem Zeitpunkt war die ganze Diskussion ja noch offen. Meines erachtens gibt es zur Zeit keine Möglichkeit einen PKW aufgrund seines Gewichtes auf LKW Zulassung um steuern zu lassen ohne o.g. Veränderungen vorzunehmen.

Es sei dem man bekommt eine Euro 2 Zulassung aufgrund von Umschlüsselung, für seinen XP1, ist zwar schwierig, aber nicht unmöglich... dann halten sich die Kosten auch in Grenzen....

€ 297,-- pro Jahr, anstatt 600 und paar... :)

Aber ich denke das ist hier und in anderen Foren schon ausführlich diskutiert worden, einfach mal ein wenig suchen #lesen#

CU

Micha

7

Montag, 3. März 2008, 16:57

Bei mir hätte es hauptsächlich den Grund der Zuladung.

Da diese von Haus aus eher bescheiden ist, dann noch Anbauten wie: Bügel- Trittbretter- Breite Reifen- irgendwas auf dem Dach, und nicht zu vergesse´n der "GASTANK" mit 95l.

Wenn ich dann meinen Dachdeckeraufzug mit der Aufliegelast von 100Kg dran habe, 2 Mitarbeiter und ich, sowie einen Benzintank als auch Gastank der voll ist....... was bleibt dann noch für Werkzeug Material etc. Nicht viel. Deshalb und nicht wegen LKW-Zulassung, will ich meinen Auflasten lassen.

wolfgang

unregistriert

8

Montag, 3. März 2008, 22:19

Ich glaube wir reden hier einmal um eine "getextete" Auflastung und eine mögliche "technische" Auflastung.

Skipper

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9

Montag, 3. März 2008, 22:34

Das Gutachten bestätigt ja nur, dass die Achsen und wahrscheinlich auch Bremsen für 2800 kg ausgelegt sind. Technisch wird nichts geändert. Damals wurden die Pkw ja nicht zu Lkw weil sie soviel zuladen durften. Sie wurden steuertechnisch zu "Kombinationskraftwagen" welche steuerlich als Lkw zu behandeln waren. Finanziell bringt es derzeit nichts, aber wenn man einfach nur mehr zuladen möchte müsste es möglich sein (Vorher vielleicht mal eine Kopie beim TÜV vorzeigen). Ob man allerdings über 500 Euro dafür ausgeben will, muss jeder selber wissen.

Für das Geld kann man doch einige Male von der Polizei erwischt und gewogen werden (was mittlerweile so wahrscheinlich ist wie ein 6er im Lotto).

Überladung von 5% bis 10% (beim XP also ca. 250 kg) -------> 10,- Euro
Gruß Skipper


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Achim

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10

Dienstag, 4. März 2008, 00:08

Die Aussage das eine Überladung bis 10% lediglich 10 € kostet halte ich für bedenklich.

Die 10 € gelten nur bei einer Routinekontrolle, bei einem Unfall mit schwer-oder gar tödlich Verletzten wird der ermittelnde Staatsanwalt dies sicherlich anders bewerten.
Achim

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11

Dienstag, 4. März 2008, 17:01

Oh Gottogottogott,

mei Rainer i habs doch glei gsagt. #wand#

Auflastung geht das Gutachten ist rausgeschmissenes Geld Steuerminderung auf Lkw 172,- € gibts vom Finanzamt nicht mehr.
Somit macht die Sache keinen Sinn.
Außerdem wenn du Dein Plori Auflasten lässt bekommst du das aufzulastende Gewicht von der Anhängelast abgezogen willst du das ?

#ww#
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12

Dienstag, 4. März 2008, 19:14

@Achim

ich habe es in meiner bisherigen Laufbahn weder selbst erlebt, noch gehört, und ich höre viel, dass eine derartige Überladung eines Pkw's (welche noch nicht einma offensichtlich ist) als Unfallursache erkannt wurde. Auf jeden Fall nicht, wenn der Pkw nur mit Werkzeug und Personen beladen ist.

So sähe das schon anders aus:
»Skipper« hat folgende Datei angehängt:
Gruß Skipper


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13

Mittwoch, 5. März 2008, 16:09

Überladen

Zitat

ich habe es in meiner bisherigen Laufbahn weder selbst erlebt, noch gehört, und ich höre viel, dass eine derartige Überladung eines Pkw's (welche noch nicht einma offensichtlich ist) als Unfallursache erkannt wurde. Auf jeden Fall nicht, wenn der Pkw nur mit Werkzeug und Personen beladen ist.
Tja Skipper hättest du einen Pickup und fährst mal zum Baumarkt Verbundsteine holen und wirst dann vom Trachtenclub Interviewt hört der Spass nicht bei 10,-€ auf und gearde weil es durch die Ladekannte nicht offensichtlich ist bekommst du auch noch Nachschlag von wegen Bewusst und mit der Absicht und blablabla.
Und natürlich kein Versicherungsschutz im Fall eines Falles frag mal Deine Versicherungstante. #teufel#
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14

Mittwoch, 5. März 2008, 19:40

#denken# Hm, dann hast du es wohl ein wenig übertrieben mit der Überladung. Verbundsteine (Beton-Pflaster) sind ja nicht gerade leicht (stand bestimmt auf dem Lieferschein). Ich sprach auch von einer "derartigen" Überladung. Du glaubst gar nicht wie viele verschiedene Möglichkeiten es da gibt. Hier haben wir einen Pkw, 5-9,9% Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts kosten nun mal 10 Euro. Und da ich ganz bestimmt meine Mitfahrer nicht frage, was sie wiegen und ich auch nicht weiß wie viel mein Werkzeug wiegt, begehe ich eine solche Ordnungswidrigkeit fahrlässig.

Mal abgesehen davon wird er kaum in den Bereich der Überladung kommen. Der XP1 hat ein Leergewicht, inkl. Fahrer (75 kg) und Treibstoff (weiß nicht mehr wie viel) und Anbauteilen (Rammschutz, AHK), von bis zu 1960 kg. Das zGG liegt bei 2459 kg. Der Tank wird ja wohl nicht besonders voll sein, da eine Gasanlage verbaut ist. Das Gas selbst wiegt ca. 55kg/80l + Tank(~15 kg?).

Also 500kg Ladevolumen abzüglich 225 kg= 3Personen (bei 100 kg Kerlen, Fahrer nur 25 kg). Wenig Benzin im Tank/voller Gastank= ca. 50 kg. Bleiben 225 kg für Werkzeug, Schnittchen und Kaffee. Selbst wenn ein Anhänger noch auf die Kugel drückt sinds immer noch 125 kg an freier Zuladung. Wenn man jetzt bedenkt, dass eine Überschreitung bis zu 5%=125 kg gar nichts kostet, dann werden die Kosten für das Gutachten doch arg viel.
Gruß Skipper


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15

Mittwoch, 5. März 2008, 20:20

dann werden die Kosten für das Gutachten doch arg viel.
Gibt es nichts entgegenzusetzen.

Wusste gar nicht dass das Leergewicht inkl. Fahrer ist. Da dem aber so ist, kriege ich doch gar keine Props mit der Zuladung. Denn wen der Hänger dran ist, ist auch nicht sooviel im Auto drinnen. Bis auf das nötige Zusatzgewicht auf der Achse, damit es net so schlingert.
Da hust ich doch auf die Auflastung

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Mittwoch, 5. März 2008, 20:51

Leergewicht laut EG Richtlinie

Berechnung des Leergewichtes inclusive Fahrer 68kg + Tank 90% gefüllt + Gepäck 7 kg ( lt. EG Richtlinie) Sonderausstattungen erhöhen das Leergewicht, wodurch sich die Zuladung entsprechend verringert.


Gruß Thomas
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