Seit dem 01. März diesen Jahres ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Versicherer in der Lage sein müssen, dem Versicherungsnehmer eine elektronische Deckungszusage zu machen.
Wer jetzt ein Fahrzeug zulassen will brauch keine Deckungs- oder Doppelkarte mehr anfordern. Ein Anruf bei der Versicherung genügt.
Der Versicherer teilt dem Kunden dann telefonisch, per SMS oder Email eine Versicherungsbestätigungsnummer mit.
Diese Nummer teilt er dann der Zulassungsbehörde mit.
Diese ist dann wieder mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft venetzt, an den der Versicherer diese siebenstellige Buchstaben/Ziffern Kombination ebenfalls meldet.
Damit hat das Warten auf die Karte oder der Gang zum Versicherer ein Ende.
Allerdings gilt diese Deckungszusage nur für 3 Monate, bis dahin muss dann der Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen sein.