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XPCowboy

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1

Freitag, 15. August 2008, 23:21

LKW-Zulassung

gibt es ja unter den XP- Besitzern kaum, aber wer einen als LKW zugelassen hat, kann wohl demnächst sehr viel tiefer in die Tasche greifen.

Änderung der Geländewagenbesteuerung:

Ein Urteil des BFH - AZ II R 62/07 sorgt erneuerlich für Aufruhr.
Danach soll es rechtens sein, als LKW besteuerte Geländewagen - rückwirkend ! - zum 1. Mai 2005 !!! nicht mehr nach dem zul Ges.Gew.,
sondern nach Hubraum zu besteuern !

Ein weiterer Musterprozess läuft noch, das Urteil wird gegen Ende 2008 erwartet.
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marokko

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2

Samstag, 16. August 2008, 09:31

Mein erster Explorer hatte eine Kombinationszulassung,also keine LKW-Zulassung,das Gutachten habe heute noch.Es gibt sogar Geländewagen die haben eine WOMO-Zulassung #denken# würde mich mal interessieren wie die das hinbekommen haben #denken#
:) DITTMAR

Andy

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3

Samstag, 16. August 2008, 11:08

Das man Gesetze ändert und anpasst, dagegen ist ja nichts ein zu wenden.
Das man dann aber noch Rückwirkend auf drei Jahre abkassieren will ist schon eine Frechheit.
Das neue Gesetz beginnt ab Tag X und ab dort soll auch anderes berechnet werden.
Alles andere ist Abzockerei durch den Staat...
Liebe Grüsse
Andy #sieg#


homerbundy

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4

Samstag, 16. August 2008, 12:02

Es gab ja umgekehrt auch einige Leute, die nach dem Einbau eines Kaltlaufreglers rückwirkend Geld vom FA zurückbekommen haben. #denken#

Andy

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5

Samstag, 16. August 2008, 13:06

Wahrscheinlich für's angebrochene Jahr wo sie so zu viel gezahlt hätten...aber wohl kaum auf drei Jahre zurück... #denken#
Liebe Grüsse
Andy #sieg#


Achim

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6

Sonntag, 17. August 2008, 02:11

Ohne den Fall im einzelnen zu kennen.

Da wird wohl Widerspruch zu einem Steuerbescheid eingelegt worden sein, der aber dennoch über die Prozessdauer gültig bleibt.

Falls das Gericht dann abschlägig über den Widerspruch einscheidet, ist die Steuer für den gesamten Zeitraum zu entrichten. Unter Umständen, da bin ich nicht sicher , werden p.a. noch 6% Zinsen plus Zinseszinsen fällig.
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D

7

Sonntag, 17. August 2008, 16:45

WOMO: ...z.B. Festeinbau von Möbeln,Kochgelegenheit,Bett....bei uns allerdings jetzt nicht mehr so einfach,da viele den Umbau machen um damit Steuern zu sparen.Wer also Fahrzeuge hat,die fettes Geld kosten bei den Steuern ohne diese Zulassung,wirds lustig.Ähnlich bei Vans,Büro- oder Womo-Zulassung,nur noch bei mind. 2m Stehhöhe innen.

thevanner

unregistriert

8

Sonntag, 17. August 2008, 17:18

Und das schönste an der LKW Zulassung ist, das die Karre am Sonntag Pause hat. :D
In Deutschland haben wir ein LKW Fahrverbot an Sonntagen und Feiertagen. #stop#
Heist also nix mit Kuchen am Sonntag bei de Oma. :D

Gruß thevanner

9

Sonntag, 17. August 2008, 17:24

nene,nicht ganz.Alles,was unter 7,5t ist darf fahren.Allerdings ohne Anhänger oder ähnliche Beladung.Wir haben 3 Leute mit Pickups bei uns im Verein. ;)

XPCowboy

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10

Sonntag, 17. August 2008, 19:22

Stimmt

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.



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