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XPCowboy

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Freitag, 18. November 2005, 15:08

Frontschutzbügel - Regelungen Ist- Stand

Hallo,

ich habe mir nochmal die Mühe gemacht, und versucht die z.Z. gültige Regelung zu Frontschutzbügeln ausfindig zu machen.

hier das Ergebnis, des Rates der europäischen Union,
sie haben nur eine neue Richtlienie für Europa ausgearbeitet, wonach sich die nationalen Länder richten müssen, diese jedoch auf bestehende Produkte ausweiten können.

_____
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - MITTEILUNG AN DIE PRESSE - 2681. Tagung des Rates - Luxemburg, den 11. Oktober 2005.

Der Rat hat eine Richtlinie angenommen, in der im Interesse der Fußgängersicherheit technische Anforderungen für die Frontschutzsysteme von Kraftfahrzeugen festgelegt werden, wobei der Rat sämtliche vom Europäischen Parlament in erster Lesung beschlossenen Abänderungen akzeptiert hat (Dok. PE-CONS 3640/05).

Diese Änderungsrichtlinie zur Richtlinie 70/156/EWG dient der Verbesserung des Fußgängerschutzes und der Fahrzeugsicherheit durch passive Maßnahmen. Sie enthält technische Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Frontschutzsysteme, die als Originalteile an Fahrzeugen angebracht sind oder als selbstständige technische Einheiten in den Handel kommen. Nach der neuen Regelung muss bei Frontschutzsystemen von Kraftfahrzeugen der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen ) und N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 t) im Rahmen einer Prüfung nachgewiesen werden, dass aufgrund ihrer Bauart die Sicherheit der Fußgänger erhöht wird und die Zahl von Verletzungen abnimmt.
Die Richtlinie, die Teil des Europäischen Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit ist, kann durch nationale Maßnahmen (Verbot oder Beschränkung der Verwendung von bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie auf dem Markt befindlichen Frontschutzsystemen) ergänzt werden.
Die neuen Vorschriften werden neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Sie sollen im Lichte der weiteren Forschung und der in den ersten vier Jahren der Anwendung gesammelten Erfahrungen überprüft werden.


Im Weiteren findet ihr hierzu die letzte und z.Z. noch gültige Regelung des KBA -
danach dürfen alle Frontschutzbügel, die es derzeit auf dem Markt gibt, auch noch angebaut und eingetragen werden.
Nur für neu entwickelte starre ! Frontschutzbügel, werden den Herstellern keine neuen ABE`sen mehr ausgestellt, also werden sie die Hersteller ab 1.1.2006 für Fahrzeuge/Frontbügel, für die sie die ABE noch nicht vom KBA besitzen, auch nicht mehr herstellen und vertreiben.

Wir werden also schon auf dem Markt vorhandene und noch mit ABE versehene Bügel weiterhin eingetragen bekommen, auch wenn man sie erst 2006 oder später kauft !!!

Gefunden unter: http://www.kba.de/

_____
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
InA- 07-04.DOC/06.12.04/A Seite 1/1
KBA
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für starre Frontschutzbügel nach § 22 StVZO

Frage oder Problemstellung
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in der Vergangenheit für Frontschutzbügel zum nachträglichen
Anbau an Kraftfahrzeuge Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) nach § 22 Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf der Grundlage von Prüfungen nach § 30c StVZO in Verbindung
mit der Richtlinie 74/483/EWG erteilt. Nach den Erkenntnissen aus nationalen und internationalen
Beratungen sowie Untersuchungen ist bestätigt worden, dass die starren Frontschutzbügel
dazu geeignet sind, im Falle von Frontalzusammenstößen mit Fußgängern deren Verletzungsgefahr
zu vergrößern. Sie entsprechen damit nicht den Forderungen des § 30c Abs. 1
StVZO und § 30 Abs. 1 StVZO und die von diesen Teilen ausgehenden Gefährdungen sind vermeidbar.
Diese Erkenntnisse haben u. a. zu einer Selbstverpflichtung der Automobilhersteller
geführt, im Interesse eines besseren Fußgängerschutzes auf starre Frontschutzbügel zu verzichten.
Ergebnis
Nach bekannt werden der vermeidbaren Gefährdung ist die grundsätzliche Möglichkeit zur Erteilung von ABE‘sen für starre Frontschutzbügel nach nationalem Recht nicht mehr gegeben.
Das KBA hat daher in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesens
(BMVBW) entschieden, dass mit sofortiger Wirkung keine neuen ABE’se sowie Nachträge
zu bestehenden ABE‘sen für starre Frontschutzbügel mehr erteilen werden.
Eine Rücknahme der bereits erteilten ABE’se ist derzeit nicht vorgesehen, es ist jedoch die weitere Entwicklung der Vorschriften zu beobachten, die in der Zukunft auch für eine solche Maßnahme die rechtliche Grundlage schaffen könnte.
Bei dieser Entscheidung wird ausdrücklich berücksichtigt, dass die Entscheidungsgrundlagen - hier
die vermeidbare Gefährdung durch die Einrichtungen - allen Beteiligten aus den Beratungen der
vergangenen Jahre bekannt sind und in diesem Zusammenhang die Entscheidung nicht in einer
Vorschriftenänderung begründet ist.
Vor diesem Hintergrund sieht das KBA auch die Erstellung von Teilegutachten nach § 19 Abs. 3
Nr. 4 StVZO sowie Begutachtungen im Einzelfall nach § 21 mit diesem Sachverhalt nicht mehr als
vorschriftenkonform an.
Flensburg, den 03.12.2004
412-202.06
______

Da der Explorer hier auf dem deutschen Markt ja leider nicht mehr angeboten wird, dürften uns die ganzen neuen Regelungen nicht weiter interessieren, denn für unsere XP`s wird wohl kaum noch ein Hersteller einen Bügel entwickeln bzw. herstellen.

Alle schon ABE Typgenehmigten werden wir aber weiterhin anbauen können/dürfen und eingetragen bekommen.

Viel zu lesen, aber ich hoffe mit diesen rausgesuchten Infos, etwas aus der Unsicherheit heraus geholfen zu haben.

Gruß Thomas
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2

Freitag, 18. November 2005, 15:22

d.h.

Ach noch was,

nach diesen Regelungen und Richtlinien, dürften die Hersteller, alle bis dato ( also auch die Frontschutzbügel für den XP 0/ 1 / 2 ) schon vorliegende ABE`sen weiterhin verwenden, somit für die schon auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge auch herstellen und vertreiben.

Sie brauchen also für unsere XP`s keine neuen Haltesysteme entwickeln/herstellen.
Erst wieder für den XP 2006 und folgende.



Wer neuere Regelungen ausmacht/findet, poste sie doch hier bitte, damit wir in diesem Thema auf dem Laufendem bleiben.


Gruß Thomas
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3

Freitag, 18. November 2005, 15:32

Mailanfrage

Hallo,

eine Mailanfrage an das KBA, zu den o.g. Regelungen mit der Bitte um Bestätigung, ist soeben von mir versendet worden.

Antwortmail werde ich hier ebenfalls posten.


Gruß Thomas
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4

Freitag, 18. November 2005, 15:37

Gilt nur

Ach ja,

das ganze betrifft nur reine Frontschutzbügel, die bis vor die Stoßstange reichen,
nicht den Unterfahrschutz und nicht die Heckbügel an den Stoßstangenecken.


Gruß Thomas
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Freitag, 18. November 2005, 17:35

hi, kannste das nochmal in "normalem" deutsch erklären? :)

Also ich hab jetzt keinen Frontbügel, was darf ich ran machen und bis wann darf ich?
Gruss Laszlo

Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten!!

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6

Freitag, 18. November 2005, 17:47

Zur Zeit

Hallo Runner,

also nach der heute noch gültigen Regelungen für Frontschutzbügel, kannst Du einen Bügel für Deinen XP II, den es heute schon mit ABE auf dem Markt zu erwerben gibt, auch in Zukunft noch kaufen und eintragen lassen.

So wie es aussieht, wird das auch so bleiben, denn die Bundesregierung hat bis dato nicht die Absicht, bis dato genehmigte ABE`s den Herstellern wieder zu entziehen.
Wie auch, die Hersteller würden ja ab Tag X keine schon hergestellten Bügel mehr verkaufen, also auf Lagerbestände sitzen bleiben.

Somit wird es wohl so bleiben, das es keine neuen ABE`s mehr vom KBA an die Hersteller für starre Frontbügel gibt, sondern ab 1.1.06, nur noch für bewegliche.

Gruß Thomas
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Samstag, 19. November 2005, 03:20

Hier noch was

Hallo,

hier noch Informationen, für Mitglieder die sie noch nicht kennen ( Quelle - delta4x4 ):

Fussgängersicherheit

Lower Leg Impact Test nach Euro-Ncap/WG17 ohne und mit Frontbügel delta S-TEC im Siemens Restraint Systems Institut am 21.Juli 2003.
Ein unerwartetes deutliches Ergebnis brachte der Lower Leg Impact Test nach Euro-NCAP/WG17 des neuentwickelten Frontbügelsystems S-TEC von delta4x4.
Beim Lower Leg Impact Test wird ein Bein Impactor mit 40 km/h auf die Frontpartie eines Fahrzeugs geschossen und die vermutliche Verletzung des Beins untersucht.
Das im Siemens Restraint Systems Institut getestete Frontbügel System ergab auch für die Wissenschaftler des Instituts ein überraschendes Ergebnis. Nicht nur der Fußgängerschutz wurde wesentlich verbessert, sondern auch die Beschädigungen am Fahrzeug waren gegenüber dem Serienfahrzeug entscheidend geringer.


Weiterführende Detail- Informationen sogar mit Videos unter: http://www.delta4x4.de/frameset.asp?dir=…ile=content.htm

Vielleicht werden die Frontbügel bei hohen Offroadern ja sogar noch Pflicht ;)

Gruß Thomas
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8

Dienstag, 29. November 2005, 14:48

Hallo,

Info:
folgende Antwort habe ich direkt vom Kraftfahrbundesamt aufgrund meiner Anfrage zu Frontschutzbügel bekommen


Frontschutzbügel

Sehr geehrter Herr Groeneveld

aufgrund von Untersuchungen von Kraftfahrzeugen mit starren Frontschutzsystemen wurde in der Vergangenheit bei einigen Systemen eine verstärkte Gefährdung von Fußgängern im Falle von Unfällen bestätigt. Das hat zu einer Verschärfung der Vorschriften für den Fußgängerschutz für die neu zu genehmigenden Frontschutzsysteme geführt. Bereits genehmigte und bereits in Verkehr befindliche Systeme sind nicht von verbesserten Schutzmaßnahmen betroffen. An ein generelles Verbot von Frontschutzbügeln ist bisher nicht gedacht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Arnold Wippich

Erweiterung:
Die Genehmigungen betreffen die Hersteller, NICHT die Eintragungen in die Papiere des Fahrzeuges !
»XPCowboy« hat folgende Datei angehängt:
  • KBA-1.jpg (41,43 kB - 184 mal heruntergeladen - zuletzt: 29. November 2012, 08:45)
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Freitag, 11. Mai 2007, 10:58

Folgendes

Folgendes habe ich auf Anfrage im Bezug auf Frontschutzbügel heute von der Fa. COBRA bekommen:

Hallo,
ab dem 25.05.07 dürfen nur noch Frontbügel angebaut werden, die eine EG-Typgenehmgiung nach den neuen Richtlinien besitzen.
Bis zum 24.05.07 müssen als Frontbügel mit Gutachten (unsere „alten“ Bügel haben fast alle ein Teilegutachten) vom TÜV abgenommen werden.
Ohne Abnahme/ggf. Eintrag verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis.
Danach ist eine TÜV-Abnahme nicht mehr möglich.
Sollte eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen ist eine Überprüfung durch den TÜV nicht unbedingt erforderlich.

Wir entwickeln mit Hochdruck für sehr viele Fahrzeuge Frontbügel nach den neuen EG-Richtlinien. Viele werden bereits verkauft.

Mit freundlichen Grüßen
Annegret Martin, Verkauf




Gruß Thomas
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Samstag, 28. Juni 2008, 09:57

Frage Aktueller Stand Frontbügel mit ABE

Moin zusammen,

muss dieses Thema noch mal wieder hervor holen.

Ich kann evtl einen gebrauchten Frontbügel der Firma Cobra bekommen.
Ein Teilegutachten (ABE????) bekommt man bei Cobra im Internet.

Reicht das aus oder muss der TÜV noch seinen segen dazu geben?

Thomas hatte im Beitrag davor geschrieben, dass bei vorliegen eine ABE eine TÜV-Abnahme nicht unbedingt erforderlich ist.
Ist das immer noch der aktuelle Stand oder hat sich da mittlerweile etwas geändert?

Muss mich kurzfristig entscheiden und wäre schade, wenn ich denn Bügel dann doch nicht anbauen dürfte.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Gruß
Bernd

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11

Samstag, 28. Juni 2008, 10:15

Guten morgen Bernd ,ich habe ein Bügel am einen XP gehabt,ohne Papiere,habe auch verpennt den eintragen zu lassen bis zum 24.5.07.
Habe mir dann eine ABE geholt(keine Eintragungspflicht) und war damit schon beim Tüv ohne Probleme,es war noch nicht einmal die richtige ABE,aber sie passte von den Maßen und alles.
Weil mit einer ABE besteht ja keine Eintragungspflicht,steht sogar in der ABE

gruß Dittmar
:) DITTMAR

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12

Samstag, 28. Juni 2008, 10:38

aber die ABE muss mitgeführt werden, und ist auf verlangen vorzuzeigen... Desweiteren KANN man sich auf der zulassungsstelle die ABE auch in den Fahrzeugschein eintragen lassen
Gruss Laszlo

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Samstag, 28. Juni 2008, 11:08

Richtig

das gilt allerdings nur bei einer ABE !
Nicht, wenn man nur ein Teilegutachten hat, dann muss man es abnehmen lassen.

Gruß Thomas
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Samstag, 28. Juni 2008, 11:17

Also eintragen?

Moin Thomas,

Dann werd ich wohl um eine Eintragung nicht rum kommen.
Scheint nur das Teilegutachten zu sein, welches man bei Cobra downloaden kann, keine ABE.

Aber eine Eintragung scheint ja auch noch möglich zu sein, wie ich gerade in einem anderen Beitrag gelesen habe.

Gruß
Bernd

XPCowboy

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Samstag, 28. Juni 2008, 11:23

Ja, notfalls mit ein wenig Druck

Ja, mit Teilegutachten musst Du den Bügel eintragen lassen.

Die werden Dich wahrscheinlich versuchen ab zu wimmeln und Dir erklären das es nicht mehr erlaubt ist die ein zu tragen, aber dann fragst Du, wo das steht und erklärst dem TÜVler
das Deutschland dieses EU Gesetz nicht ratifiziert hat und wenn er meint das dieses doch so ist, möchte er Dir zeigen wo das steht ;) .
Am besten geht es natürlich, wenn Du einen TÜVler an der Hand hast, wo Du schon öfters warst, der sich auskennt oder dem es egal ist ;) .

Also ich würde das Risiko eingehen, denn wenn Du wiedererwartend keinen Eintrag bekommen solltest und es mit der Zeit vielleicht aufgibst, den Bügel wirst Du immer wieder los.
Es gibt genug, die den Bügel eingetragen haben, und ihn kaputt fahren, die haben das Prob, genau den Bügel heutzutage noch zu bekommen, denn hergstellt werden sie nicht mehr.

Sollte ich mal günstig an den gleichen kommen den ich eingetragen habe, würde ich den auch kaufen und mir hinlegen, einfach weil ich drauf stehe und dann keine Probs hätte,
da er ja schon engetragen ist.

Gruß Thomas
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Big Daddy

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Mittwoch, 29. Oktober 2008, 16:24

Muss da noch einmal nachfragen.......

.... da ich zur Zeit auf der Suche nach einem Bügel für meinen kleinen bin, stolperte ich über dieses Thema hier.
Meine Frage hierzu. Kann ich mir nun auch einen gebrauchten Bügel kaufen, aber der muss wohl eine ABE haben und bekomm ich den dann auch noch eingetragen ?

Hat vielleicht noch einen einen Bügel, den er nicht mehr braucht und der die passende ABE für meinen 94,er hat?

Bis dahin....

LG

Alex
#cowboy#

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17

Mittwoch, 29. Oktober 2008, 19:05

Hallo Alex,

nein, es hat nichts mit einem gebrauchtem Bügel zu tun, entweder hat das Fahrzeug einen Eintrag mit Bügel im Schein oder eben nicht, also auch einen gebrauchter wird nicht eingetragen - wobei

.................

Ich weiss nicht, ob Deutschland den EU Vertrag inzwischen ratifiziert hat, ist auch schwer raus zu bekommen, die halten da alle dicht und behaupten es wäre so, die sind verboten, werden nicht mehr eingetragen und und und -
aber schriftlich kann einem das noch keiner zeigen !
Am besten man hat einen guten TÜVler, den man kennt oder kennt einen der einen kennt, dann bekommt man das bestimmt raus und vielleicht auch noch eingetragen - steht ja kein Datum hinter, wann der Bügel eingetragen wurde,
sondern nur das ......... ;)

Auf normalem Wege wird es kaum noch eine Chance geben, man muss schon drauf drängen, wenn sie ihn nicht mehr eintragen wollen, das man gezeigt bekommt wo die Unterschrift "Deutschlands" unter dem EU Vertrag steht.

Gruß Thomas
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Big Daddy

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18

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 08:01

Danke XPCowboy.....

..... dann werde ich mein Glück einmal probieren und hier Bericht erstatten, wie und ob es noch eine Lösung gibt.

LG

Alex
#cowboy#

Mike

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19

Mittwoch, 8. April 2009, 13:10

Muss dieses alte Thema nochmal aufgreifen - habe heute die Eintragung meiner Bügel COBRA FE/4 Ausf. A und FE/6 Ausf. A beim TÜV ohne jegliche Beanstandungen bekommen #juhu#

Also nichts ist unmöglich #top#
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20

Dienstag, 14. April 2009, 22:35

Frontbügel

So einen Bügel, wie den von Dittmar suche ich auch noch. Welches Fabrikat ist denn das? Hat jemand so etwas liegen?

Gruß Jörg
Wenn einer hinterher der Dumme ist, heißt das nicht, daß er es nicht auch schon vorher war.

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