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XPCowboy

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1

Samstag, 16. Mai 2009, 12:51

Nochmal zur INFO, LKW- Zulassung & Sonntagsfahrverbot mit ! Wohnwagen !

So beim Durchlesen einiger Themen hier fiel mir immer wieder auf, das hier im Board immer noch einige davon ausgehen, das es für SUVs mit LKW- Zulassung ein Sonntagsfahrverbot gibt - ich kann nicht alle Posts raussuchen und ändern, deshalb hier noch einmal, das ist FALSCH !

Seit Okt. 2007, haben die Bundesverkehrsminister eine Erleichterung für Gespannfahrer in Gang gesetzt, die immer noch nur wenigen bekannt zu sein scheint.

Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 1 der StVO, dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr LKWs über 7,5 t, sowie Anhänger hinter LKWs nicht verkehren.

Die Verkehrsministerkonferenz des Bundesrates hat sich aber im Oktober 2007 darauf geeinigt, dass unbeschadet der gesetzlichen Regelung des § 30 Abs. 3 StVO, das Sonntagsfahrverbot NICHT für Wohnwagenanhänger und Anhänger die zu Sport- u. Freizeitzwecken hinter Fahrzeugen mit einer zul. Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, gelten soll.

Demnach gilt, dass Wohnwagen auch Sonn- u. Feiertags mitgeführt werden dürfen auch wenn das Zugfahrzeug ( unter 3,5 t ) steuerlich als LKW zugelassen ist !

Allerdings wird die StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften diesbezüglich nicht geändert.
Die Umsetzung fällt somit in den Verwaltungsbereich der Länder. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben dieses schon umgesetzt.

Damit es bei Verkehrskontrollen nicht zu Diskussionen kommt, sollen sich Gespannfahrer der o.g. Art, eine entsprechende bestätigung seitens des zuständigen Ministeriums oder Landratamtes besorgen und diese bei Fahrten immer mitführen.

Gruß Thomas
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2

Samstag, 16. Mai 2009, 13:10

Ich seh ads mal so Gesamtmasse ist Zugfahrzeug + hänger also 2100 plus Insassen +Anhänger + Gepäck da bist du schnell über dem limit
Stefan Grüßt den Rest der Welt

Immer wieder...

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3

Samstag, 16. Mai 2009, 14:18

Nein

es geht um die Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht des Zuges, denn das Fahrzeug wird als LKW eingestuft, nicht zusammen mit Hänger ;)
Dort steht auch klip und klar, das dieses Kleintransporter, SUVs usw betrifft - es ist und b leibt dabei - solche Fahrzeuge als LKW zugelassen, dürfen Ww und Freizeitanhänger ziehen, Transportanhänger anderer Art nicht.
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4

Samstag, 16. Mai 2009, 17:14

Also versteh ich das richtig , wenn ich mit meinem Dicken am Sonntag mit einen Sachentransportanhänger unterwegs bin dann mach ich nicht falsches !
Weil Explorer = nicht über 3.5To und der Anhänger dient mir als transport für Zelt grill etc !!

index.php?page=Attachment&attachmentID=20741

Bin mit dem gespann unterwegs für zum Nürburgring 24 h Rennen
Grüsse und Schadenfreie Fahrt aus der Schweiz !!
Andreas
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5

Samstag, 16. Mai 2009, 18:59

richtig

Aber ich denke mal Du hast Deinen XP sowieso nicht in Deutschland als LKW ( Steuermäßig ) angemeldet ;)
Da man aber dabei ist, dieses auch in D abzuschaffen in dem man eine LKW-Zulassung nicht mehr ab 2,81 t bekommt sondern erst ab 3,51 t, hat sich das Thema sowieso dann erledigt.

Gruß Thomas
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Samstag, 16. Mai 2009, 20:02

Hallöchen,
mit dem Transportanhänger (Fahrzeuge die in D zugelassen sind) wäre ich mir da nicht so sicher.
WoWa ist eindeutig, aus den Papieren.
Sport- und Freizeitzwecke sind normalerweise Anhänger mit grünem Kennzeichen (auch Steuerbefreit) wie Pferdetransporter "nur zum Pferdetransport", Bootstrailer, Trailer für Segelflugzeuge, etc..
Aber auch nur, solange diese für diesen Zweck genutzt werden. Transportiert man z.B. Holz mit einem Pferdetransporter mit grünem Kennzeichen, wird es auch unter der Woche teuer....
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7

Sonntag, 17. Mai 2009, 08:32

Mal eine Frage zum Überholverbot:

index.php?page=Attachment&attachmentID=20742 Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge
mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich
ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen
und Kraftomnibusse

Also Explorer 2,5 to plus Trailer 2,2 to zusammen 4,7 to. Darf ich da im Überholverbot für LKW`s überholen.
Die Frage stellt sich jedes Jahr aufs neue
#denken# .
Viele Grüße aus Steinfurt

Seebaer
#bow#

8

Sonntag, 17. Mai 2009, 08:57

Du darfst NICHT überholen ....

Zitat

zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich
ihrer Anhänger


Voraussetzung ist natürlich das dein XP eine LKW Zulassung hat.......was ich allerdings überhaupt nicht verstehe warum man den XP als LKW zu lassen sollte #sign# #bekloppt# bei 300 Euro Steuer im Jahr

BernerExplorer

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9

Sonntag, 17. Mai 2009, 15:14

Also darf ich überholen wenn mein Explorer mit anhänger nicht über 3,5 To kommt ? Aber was ist wenn mein Explorer ( Kein LKW ) 2.2 To + Anhänger 2.0 To ? Ich dachte drum das wäre ein reines LKW überholverbot ,somit dürfen Pkw mit Wohnwagen oder anhänger überholen ?
Mir wäre die klare antwort noch wichtig da ich morgen Nacht in Deutschland mit anhänger unterwegs sen werde und sicher div. Lkw vor mir haben werde
Grüsse und Schadenfreie Fahrt aus der Schweiz !!
Andreas
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10

Sonntag, 17. Mai 2009, 16:50

Voraussetzung ist natürlich das dein XP eine LKW Zulassung hat..
Und wenn meiner als PKW Zugelassen ist, darf ich dann? #denken#
Grüße aus Münster,

Lars #howdy#

Zwoggl

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11

Sonntag, 17. Mai 2009, 17:07

ausgenommen Personenkraftwagen
und Kraftomnibusse



Es sei denn, du hast soetwas dabei:

http://www.adac.de/images/1049-13_xxl_tcm8-74391.gif
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12

Sonntag, 17. Mai 2009, 19:06

Mal eine Frage zum Überholverbot:

index.php?page=Attachment&attachmentID=20742 Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge
mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich
ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen
und Kraftomnibusse

Also Explorer 2,5 to plus Trailer 2,2 to zusammen 4,7 to. Darf ich da im Überholverbot für LKW`s überholen.
Die Frage stellt sich jedes Jahr aufs neue
#denken# .
also darf ich da mit meinem Explorer mit Hänger überholen ? JA oder NEIN ?

index.php?page=Attachment&attachmentID=20748
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Sonntag, 17. Mai 2009, 19:14

Ihr verkompliziert es hier :-)

Hallo Andreas,

JA darfst du !


Du dürftest nur nicht, wenn ein Zusatzschild unter dem Überhalverbitsschild anzeigt, das dieses auch für PKWs mit Anhänger zählt.
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14

Sonntag, 17. Mai 2009, 19:18

Mal was anderes

hat hier im Board irgendjemand seinen XP überhaupt als LKW angemeldet ???
Ich denke wohl nicht.

Also seht die Info des eigentlichen Themas als reine Info, weil des öfteren danach gefragt wird oder es falsch interpretiert wird.

Der Aufwand der heutzutage betrieben werden muss um einen XP als LKW zugelassen zu bekommen, lohnt bei der KFZ-Steuer die wir bezahlen sowieso nicht, das wäre was anderes, wenn man sich einen PickUp oder einen mit 6L und größerer Maschine als Diesel kauft, dann würde man sparen, aber mit dem XP nicht lohnenswert.

Gruß Thomas
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15

Sonntag, 17. Mai 2009, 19:50

RE: Ihr verkompliziert es hier :-)

Hallo Andreas,

JA darfst du !


Du dürftest nur nicht, wenn ein Zusatzschild unter dem Überhalverbitsschild anzeigt, das dieses auch für PKWs mit Anhänger zählt.
Danke thomas , das ist mal ne klare ansage !
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werner s

unregistriert

16

Montag, 15. Juni 2009, 22:02

Was aber am Sonntag auch mit einem als PKW zugelassenen Explorer verboten ist, ist das Ziehen eines Anhängers aus gewerblichen Zwecken. Dann müßte allerdings auch ein "Fahrtenschreiber" vorhanden sein.



Viel Grüße



Werner #cruiser# #verdacht#

Dergestreßte

unregistriert

17

Dienstag, 16. Juni 2009, 01:06

Nicht ganz.
Nur gewerblicher Güterverkehr.
Wenn du z.B. privat bist und dein " Werkzeug " hinterher zerrst, darfst du das.